ehem. Benutzer Registriert seit: 28.02.2012
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bamboooocha: Offline
Beitrag Datum: 28.02.2012 Uhrzeit: 14:00 ID: 46255 | Social Bookmarks: Hallo allerseits! Ich bin seit 20 Monaten angestellter Architekt in BW und dachte, dass ich mich nach Absolvieren der obligatorischen Seminare nun demnächst Architekt nennen darf. Leider gibt es in BW die Regel, dass man sein AIP zu BEGINN desselben anmelden muss, sonst ist alles für die Katz und man fängt noch mal von vorne an. O-Ton Sachbearbeiterin: "Das ist eben Gesetz!" Ich kannte das Verfahren aus Hamburg anders (dort habe ich zwei Semester Praktikum gemacht) und bin nun in dieser Situation. Muss ich das hinnehmen? Meine praktische Erfahrung ist ja nachgewiesen. Ist das einfach kleinkarierte Bürokratie oder hat das irgendeinen Sinn/Nutzen? Das (für mich) Absurde ist nämlich: Hätte ich die 20 Monate in einem anderen Bundesland gemacht, gäbe es kein Problem, man würde mir dann meine Praxiszeit ohne die Voranmeldung anerkennen. Gibt es einen Trick, das zu umgehen? ZB. einen Monat in einem anderen Bundesland arbeiten, sich dort eintragen lassen und dann von dieser Kammer zur BW-Kammer umziehen? Viele Grüße..... |
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Beitrag Datum: 28.02.2012 Uhrzeit: 16:05 ID: 46260 | Social Bookmarks: Nee, steht so tatsächlich im BW Architektengesetz: Zitat:
Ansonst bleibt nur, dich in einem anderen Bundesland eintragen zu lassen und sich dann später umzumelden. Dazu mußt du aber einen Wohnsitz nachweisen können und du solltest ein Bundesland aussuchen, was dieselbe Versorgung hat. Sonst geht der bürokratische Wahnsinn weiter! Ich sag ja, jedes Bundesland macht natürlich wieder mal sein eigenes Schnitzel! Was für ein Schwachsinn!!! | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.02.2012 Uhrzeit: 19:00 ID: 46279 | Social Bookmarks: MUSS: kein Ermessen SOLL: intendiertes Ermessen (i.d.R. muss so entschieden werden, bei untypischen Fällen aber Ermessen) KANN: freies Ermessen |
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Beitrag Datum: 01.03.2012 Uhrzeit: 11:14 ID: 46281 | Social Bookmarks: Tja, Unwissenheit ist leider kein untypischer Fall! |
ehem. Benutzer Registriert seit: 28.02.2012
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bamboooocha: Offline
Beitrag Datum: 06.04.2012 Uhrzeit: 16:25 ID: 46552 | Social Bookmarks: ...vielen Dank soweit. Noch eine Frage: Ob ich mich sofort oder erst in 20 Monaten Architekt nennen darf, ist für mich aus beruflicher Sicht unwichtig, Meinen Vorgesetzten ist das egal und ich habe keine Pläne mich selbstständig zu machen. Welche sonstigen Nachteil hat diese Verzögerung? In Bezug auf die Altersvorsorge müsste es doch ebenfalls egal sein, ich bin als AIP dem Versorgungswerk beigetreten und bezahle dort genauso ein, wie ich das als Architekt tun würde. Abermals Viele Grüße |
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Beitrag Datum: 06.04.2012 Uhrzeit: 20:17 ID: 46556 | Social Bookmarks: Zitat:
Dann würdest du fliegen, auch wenn du jetzt schon voll bezahlst! | |
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