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Freier Mitarbeiter Hallo! Ich weiß, dass das ein altes Thema ist, habe viele Beiträge im Forum dazu gefunden, zum Teil leider schon etwas älter und manchmal etwas wiedersprüchlich. Deshalb wollte ich jetzt meine Situation schildern, und zusammenfassen, was ich verstanden habe. Also ich bin fertig mit meinem Studium und habe das letzte halbe Jahr mein Praxissemester gemacht. Mein Chef hat mir angeboten, dass ich als freier Mitarbeiter weiter arbeiten kann. Habe ich das richtig verstanden, 1. dass ich jetzt noch keine Steuernummer beantragen muss, sondern dass ich diese Automatisch bekommen werde? 2. dass ich keine Umsatzsteuer ausweisen muss, da ich nur für geschäftliche Kunden arbeite? 3. dass ich mit scheinselbstständigkeit kein Problem habe sobald ich einen anderen Auftrag habe? (Den hab ich zur Zeit, also kein Problem) 4. dass ich die Krankenkasse komplett selbst zahlen muss also Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil? 5. dass ich keine Sozialbeitrag (Arbeitslosenkasse, Rentenkasse...) zahlen muss, dies aber freiwillig tun kann? Halte ich für besser, da ich nicht immer als freier Mitarbeiter arbeiten will, strebe eine normale Anstellung an, aber man nimmt ja was man bekommt. Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten? Vielen Dank |
AW: Freier Mitarbeiter Schau Dir mal die Internetseite arbeitsratgeber.com an. Stichwortverzeichnis: Buchstabe F - Freiberuflichkeit, Anmeldung, Steuern, soziale Absicherung |
AW: Freier Mitarbeiter Zitat:
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Als Kleinunternehmer mußt Du aber keine Umsatzsteuer abführen. D.h. Du kannst eine Brutto = Netto Rechnung stellen. Kleinunternehmer kannst du solange sein, solange Dein Jahresumsatz 17.500 Euro nicht überscheitet. Das hat aber eigentlich nur dann einen Vorteil, wenn Deine Kunden Privatleute sind. Als Kleinunternehmer kannst Du diesen Privatkunden nämlich eine Rechnung z.B. über 1000 EUR für Deine Leistung stellen. Wenn Du aber die USt. abführen mußt, muß Dein Kunde für die gleiche Leistung 1190 EUR zahlen, denn am Ende willst Du ja für Deinen Aufwand die 1000 EUR bekommen (1000*19% USt. = 1190 EUR). Wenn Du aber Umsatzsteuer abfühst, kann das Vorteile für Dich haben, da Du die Ust. (MwSt.) Deiner Einkäufe mit der USt. (Vorsteuer) Deiner Rechnungen verrechnen kannst: Kaufst Du z.B. einen Laptop (der für Deine Berufsaufübung notwendig ist) für 1190 EUR (Brutto) kannst Du die Umsatzsteuer 19% = 190 EUR) mit der zuvor genannten Kunden-Rechnung (1000*19% USt. = 1190 EUR) gegenrechnen. D.h. der Laptop hat Dich nurnoch 1000 EUR gekostet. Die Umsatzsteuer zahl nur der Endkunde! Das ist im Falle des Architekten der private Bauherr. Alle anderen verrechnen die USt. der Ausgaben mit der erhobenen USt. der Einnahmen. Folglich ist es dem Chef des Architekturbüros auch völlig egal, ob Du am Ende des Monats 1000 EUR Brutto=Netto von ihm haben willst oder 1190 EUR inkl. USt.. Du kostet ihn defacto nur 1000 EUR. (Bei einer Brutto=Netto Rechung gibt es keine USt., die er gegenrechnen könnte.) Du bist übrigens automatisch erstmal Kleinunternehmer, kannst Dich aber von der Umsatzsteuerbefreuung befreien lassen. Siehe § 19 Abs. 2 UStG. Hierzu steht auch schon einiges im Forum... Zitat:
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AW: Freier Mitarbeiter Zitat:
gestellt, diese wurden auch ohne Probleme beim Finanzamt anerkannt und mit der Steuererklärung eingereicht. Bisher kam ich noch nicht über die 17 500 € und das Finanzamt hat sich auch noch nicht bei mir gemeldet... also läuft das weiterhin ohne Nummer als Kleinunternehmer. |
AW: Freier Mitarbeiter Zitat:
Genauso habe ich es auch am Anfang meiner freiberuflichkeit gemacht. Nur du solltest aufpassen, dass du wirklich nicht über die 17500€ kommst - Den dann wird es extrem nervig mit dem Finanzamt. Ich habe, da es absehbar war, dass ich in diesem Jahr mehr verdiene den Schritt gemacht und mich als Selbständiger angemeldet mit dem zu erwartenden Verdienst von ca. 20 000€ Gruß Sasha |
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