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laura s: Offline
Beitrag Datum: 31.05.2012 Uhrzeit: 15:39 ID: 46912 | Social Bookmarks: Hallo! Ich habe eine wichtige Frage an euch: Ich habe nun vor, besser gesagt, mir bleibt nichts anderes übrig, als mich selbständig zu machen. Da ich hier in meiner Region keinen Arbeitsplatz finde (Umziehen auf keinen Fall, davon habe ich definitiv genug) und da ich sogar schon zwei "Aufträge" zur Gartengestaltung habe, möchte ich es jetzt offiziell machen. Ich bin Dipl.-Ing Landschafts- und Freiraumplanung. Ein befreundeter Unternehmensberater riet mir ein Kleingewerbe anzumelden. Nun habe ich in diesem Forum aber des öfteren schon was von der sog. Freiberuflichen Tätigkeit gehört. Wo genau ist eigentlich der Unterschied bzw. wie macht er sich bemerkbar? Ich bin nicht (noch nicht - ist aber mein Ziel) in der Architektenkammer (null Berufserfahrung), ist Selbständigkeit trotzdem ohne Weiteres möglich, bzw. wie darf ich mich denn dann nennen? Wie kann man die Leistungen abrechnen, wann greift eigentlich die HOAI? Fragen Fragen Fragen.... Wäre super, wenn mir jemand bei einer dieser Fragen weiterhelfen könnte. : ) |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 31.05.2012 Uhrzeit: 17:41 ID: 46914 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Inwie weit du eine Bauvorlageberechtigung in der Frauraumplanung benötigst kann ich nicht sagen. HOAI greift. s. §1 und §37ff HOAI 2009 Volltext Geändert von personal cheese (31.05.2012 um 17:43 Uhr). Grund: Komma ergänzt | ||
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Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 02.07.2012 Uhrzeit: 14:51 ID: 47173 | Social Bookmarks: Hallo Laura Bloß nicht die Kleinunternehmerregelung! Stell dir vor, du kaufst ein CAD-Programm für 4000€, dann kannst du nicht die Mehrwertsteuer zurück bekommen, das Gleiche gilt für alle anderen Anschaffungen zu Beginn. Lass dich bitte bei einem mit Selbständigkeit und am besten auch freien Berufen erfahrenen Steuerberater beraten. Der meldet dioch auch überall an und kann dich anfangs monatlich bei der Umsatzsteuervoranmeldung betreuen. Auch wenn es als Einzelperson günstiger ist, alles selber zu machen und der schaut nur nochmal drüber. Denk an den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt (auch wenn der gekürzt wurde dieses Jahr) und das Existenzgründercoaching, von der KfW gefördert. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit mir ALG1 kommst, kostest das dich gesamt nur 400€. Auch lohnt es sich als Einzelperson, sich weiterhin freiwillig arbeitslos zu versichern, auch beim Arbeitsamt innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Selbständigkeit. Du verwechselst glaube ich freier Mitarbeiter mit den freien Berufen. Die HOAI greift erst ab über 20.000€ Auftragswert (guck nach bei Freianlagen, hab die genaue Summe nicht im Kopf). Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass du nur bei großen Gärten in der Neuanlage diesen Punkt durchbrechen wirst. Für alles drunter empfiehlt sich ein angemessener Stundensatz. Eine Bauvorlagenberechtigung brauchst du in der Freiraumplanung extremst selten, weil fast nichts eine Genehmigung braucht. (im Hinterkopf muss man vielleicht sehr große Schuppen, Gartenhäuser oder Pools u.ä. haben und die landesentsprechende BO). Grüße |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 02.07.2012 Uhrzeit: 15:45 ID: 47175 | Social Bookmarks: Der Tip mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist wertvoll/wichtig. Und bei der Krankenkasse gilt ein Existenzgründer-Tarif. Die Kammern und das Versorgungswerk (wenn es für Dich irgendwie zutrifft) haben auch Sonderkonditionen für Gründer. Evtl. gibt es auch eine Existenzgründer-Beratung in Deiner Region/Stadt (von wem auch immer, dafür kommen einige öffentliche oder private Stellen in Frage). Oder es gibt einen Existenzgründer-Stammtisch, bei dem man informell Berater, Steuermenschen, andere Gründer kennenlernen kann. Es gibt auch einige gute Websites zum Thema. Auch das Bundeswirtschaftsministerium bietet einiges Infomaterial zur Existenzgründung, gedruckt und online. T. |
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laura s: Offline
Beitrag Datum: 02.07.2012 Uhrzeit: 19:17 ID: 47180 | Social Bookmarks: Vielen vielen Dank für eure Antworten! Ich bin schon einen riesen Schritt weiter! |
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Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 03.07.2012 Uhrzeit: 14:29 ID: 47184 | Social Bookmarks: Jetzt hätte ich es fast vergessen: Ganz wichtig ist die Berufshaftpflicht. Ohne die darfst du nicht selbständig sein (außer als freier Mitarbeiter, wenn das Büro dich versichert). Kostest ca. 750-800€ im Jahr. Berechnet wird nach Versicherungsjahr, was dem normalen Jahr entspricht. Du würdest also erst mal von Juli/August bis Dezember zahlen und dann im Januar für 2013. Wie Tom gesagt hat, ist es auch danach immer sinnvoll mit anderen Selbständigen (eigener, ähnlicher und anderer Branchen) in Kontakt zu bleiben. Für Frauen sind auch Frauennetzwerke für Berufstätige und Unternehmerinnen interessant, gibt es aber meist nur in größeren Städten mit regelmäßigen Treffs. Geändert von Baumplanerin (03.07.2012 um 14:32 Uhr). Grund: noch was eingefallen |
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metalbau: Offline
Beitrag Datum: 24.07.2012 Uhrzeit: 15:17 ID: 47339 | Social Bookmarks: wie muss für freier mitarbeiter die versicherung durch den auftraggeber aussehen? also ich verstehe nicht ein ding. wenn ein freier mitarbeiter (dipl-ing.) bei der kammer noch nicht angemeldet ist, darf er keine pläne unterschreiben. richtig? nur dem auftraggebende architekt kann unterschreiben und stempeln. soll der freier mitarbeiter, der nur CAD zeichnet und keine bauvorlageberechtigung hat, sich trotzdem durch den architekt versichern lassen bzw. eine privateversicherung für 800 € pro halbes jahr (ach!) abschliessen? |
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Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 24.07.2012 Uhrzeit: 16:30 ID: 47343 | Social Bookmarks: Ein guter Auftraggeber versichert dich mit bzw. deine Arbeit oder das Projekt, an dem du arbeitest. Falls dein Chef das nicht getan hat, ist das ziemlich fragwürdig. Das muss in eurem Vertrag drin stehen. Bitte mach für so was doch ein eigenes Thema auf, hier geht es um Selbständigkeit mit eigener Präsenz und eigenem Büro am Markt, wie laura s sie evtl. vor hat. Zu Vorlagen kann ich dir nicht so viel sagen, bin nicht im Hochbau, bisher nicht in der Kammer und brauch so was auch kaum. Nur weil du nicht vorlagenberechtigt bist, heißt das nicht, dass du keine Verantwortung trägst. |
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