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spl is on a distinguished road

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Datum: 20.05.2004
Uhrzeit: 18:30
ID: 3959



Architektenvertag ohne Stempel?

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

Mir wurde zusammen mit 2 anderen Absolventen die Planung eines Bürohauses angeboten. Das ist natürlich eine Chance, die man nicht ablehnen kann und will.
Ich bin selbstständig (nicht als Architekt sondern als Webdesigner) und dann gibt es da noch eine ohne Arbeit und eine Halbtagskraft (alle Dipl.-Ings.). Über das Büro in der die Halbtagskraft arbeitet, wollen wir es auch keinen Fall abwickeln.

Meine Frage ist, wie man so etwas machen kann. Mir ist klar, dass wir einen Architekten (halt mit Stempel) ins Boot holen müssen. Aber wir müssen ja auch eine Vertrag mit den Bauherren schließen. Im Prinzip ja eine Architektenvertrag, aber das sind wir 3 ja alle (noch) nicht.

Hat jemand eine Anregung wie man so etwas angehen könnte?
__________________
Gruß SPL

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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 23.05.2004
Uhrzeit: 17:22
ID: 3966



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ich kann dir jetzt leider nicht eine recherchierte Antwort geben, da ich momentan wenig Zeit habe, allerding könnt ihr nach meinem Wissenstand schon einen Vertrag mit der Bauherrenschaft (BH) machen, und zwar jeweils Teilverträge.

Ich denke mal, die Dipl.-Ings. sind aus dem Fachbereich Architektur (Dipl.-Ing. Architektur). Ihr könnt also zumindest ganz selbständig die HOAI Leistungsphasen 1-3 abdecken und vertraglich regeln.
Leisungsphase 4 (Genehmigungsplaung) bedarf eines zeichnungsberechtigten Architekten (A), der in der Architektenliste des Bundeslandes eingetragen ist, in dem das Projekt entsteht.
Den Bauantrag, also sämtliche Zeichnungen, Flächenermittlungen, Formulare etc. könnt ihr auch selbst fertigstellen, es muss dabei allerdings mit dem A geklärt werden, inwiefern er sich dort einbringen will/muss wegen der "Verantwortung" als Unterzeichner des Bauantrages.

Die Leistungsphasen 5-8 (9) benötigen meiner Meinug nach wiederum keinen Architekten, dass heisst, hier könnt ihr wieder eigenständig Verträge mit dem BH abschließen.
Oft ist es aber auch so, dass während oder nach der Ausführungsplanungen weitere Bauanträge an die UBA gestellt werden müssen, wenn es Planungsänderungen gibt, Mieter die Mieträume ausbauen wollen etc. ... hier muss natürlich immer der A seinen Stempel aufdrücken!

Wenn ihr das aber zum ersten Mal macht (denke ich mal, sonst würdet ihr nicht fragen), würde ich auf jeden Fall einen Anwalt mit dem Fachgebiet Baurecht hinzuziehen, der euch vorab berrät. Die Architektenkammer würde ich lieber nicht fragen

Auf jeden Fall viel Glücl und schreibt mal, wie ihr es letztlich geregelt habt

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spl
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spl is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 23.05.2004
Uhrzeit: 21:00
ID: 3973



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Hallo,

auch hier danke für die Antowort. Haben mittlerweile eine A gefunden, die für uns Versicherung und Stempel hergibt.

Vertag mit BH in Bearbeitung.
Melde mich gerne mal wie es ausgeht
__________________
Gruß SPL

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Beiträge: 102
Moffett_CRX: Offline

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Moffett_CRX is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 07.06.2004
Uhrzeit: 01:08
ID: 4070



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Zitat:
Originally posted by spl
[B]... Haben mittlerweile eine A gefunden, die für uns Versicherung und Stempel hergibt. /B]
da sag ich nur "GLÜCK gehabt!!" ich kenne einige Architekten die für eine solche "Freundschaftstat" nicht nur mit einem Blauen Auge davongekommen sind.

Die hängen nämlich im Fall der Fälle mit 100% in der Haftung - nicht ihr!

Also enttäuscht sie/ihn nicht!

Grüße David

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spl
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spl is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 07.06.2004
Uhrzeit: 09:26
ID: 4071



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Freundschaftsdienst ist es nicht wirklich. Eher eine offizielle Zusammenarbeit. Aber wir haben auch nicht vor jemanden zu enttäuschen.

BTW: Heute ist Vorstellung der Vorentwürfe und hoffentlich Vertragunterschrift.
__________________
Gruß SPL

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jcr
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Beiträge: 288
jcr: Offline

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jcr is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 07.06.2004
Uhrzeit: 13:17
ID: 4072



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Na dann wünsch ich mal viel Glück!

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