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Beitrag Datum: 20.06.2012 Uhrzeit: 18:21 ID: 47075 | Social Bookmarks: Hallo, ich habe keine Ahnung, wo ich sonst fragen kann, daher hoffe ich auf eure Hilfe. Ich bin Dipl.-Ing. (FH) und war knapp über 2 Jahre Berufserfahrung angestellt in einem Büro (also nicht so viel Berufserfahrung), bevor ich in Elternzeit war, deren 3 Jahre im August enden. Zu diesem Datum habe ich gekündigt - mein Sohn ist schwerbehindert und kommt erst Ende August in den Integrationskindergarten, und ich weiß ja nicht, ob er nach einem Tag oder erst nach einem Vierteljahr allein dort bleibt. Ich bin wieder schwanger, Termin ist im Januar, dann beginnt also erneut die Elternzeit. Zum Glück sind wir dank meines Mannes finanziell auch nicht darauf angewiesen, dass ich schnell wieder in den Beruf einsteige - die Kinder gehen für uns vor. Allerdings hat mich mein Ex-Chef gefragt, ob ich vielleicht ab und zu mal von zuhause ein paar Stunden aushelfen könnte. Also immer nur dann, wenn meine Kollegin wie aktuell wieder einen Stapel auf dem Tisch hat, gegen den sie nicht an kommt (und wegen ihres Sohnes auch nicht unendlich Überstunden machen kann). Dabei geht es um Zeichnungen für Versicherungseinschätzungen sowie Volumenberechnungen. Also eigentlich eher ein Bauzeichnerjob. Eigentlich genau das Richtige für mich, denn ich stehe wenigstens mit einer kleinen Zehe noch im Job, aber es ist anspruchslos genug, dass es auch geht, wenn das Arbeiten im Prinzip aus "Eisenbahn wieder hinstellen - Strich zeichnen - Brücke in die Eisenbahnstrecke bauen - zweiten strich - was zu Trinken machen - dritter Strich" besteht. Ich würde das also ganz gern machen. Doch die Frage - wie rechne ich das ab??? Welche Möglichkeiten gibt es? Ich bin aktuell ja kostenlos krankenversichert wegen der Elternzeit, ab Januar dann auch wieder wieder, dazwischen muss ich es selbst zahlen, und das ist ja quasi auch einkommensabhängig. Ich denke nicht, dass ich mehr als 5 Stunden die Woche schaffe, eher nur 2 oder 3 Stunden. Also wirklich nur eine Miniminiminiminibeschäftigung, damit man mich nicht vergisst und damit ich nicht vergesse, wie man ein Zeichenprogramm nutzt. Und das dann auch nur einen Monat lang und dann wieder 3 Monate gar nichts, weil das Wetter gnädig ist (weniger Schadensfälle = weniger Arbeit = meine Kollegin schafft den Kram allein). Evtl. auch pauschal anstatt nach Stunden, eben weil ich sonst die Stoppuhr stellen muss und bei jedem "Mama komm mal" stoppen muss. Aber mehr noch als die Höhe etwa pro Stunde wüsste ich gern - wie wo was in der Steuererklärung. Ich möchte ja keine Steuern hinterziehen. Muss ich mich dafür irgendwo eintragen lassen (Gewerbeamt), irgendwas melden, einen Steuerberater besorgen…ist das schon "Selbständigkeit"? Denn das ist ja irgendwie die Mühe nicht wert, wenn ich dreimal so lange mit der Organisation beschäftigt bin wie mit dem eigentlichen Arbeiten. Oder ist es evtl. sinnvoller, die Stunden auf eine Liste zu schreiben und mich Ende des Jahres für einen Monat befristet einstellen zu lassen mit dem Gesamtgehalt des Jahres als Monatsgehalt? So als Idee. Vielen Dank für eure Tipps. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 20.06.2012 Uhrzeit: 19:57 ID: 47080 | Social Bookmarks: Gibt es für solche Fälle nicht die "Geringfügige Beschäftigung" (400Euro-Job)? http://www.arbeitskammer.de/common/r...8_Minijobs.pdf |
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Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb Beitrag Datum: 21.06.2012 Uhrzeit: 01:57 ID: 47082 | Social Bookmarks: In diesem Fall hätte ich auch zuerst an einen 400€-Job gedacht. Wenn der aber nicht in Frage kommt, ist die interessanteste Variante doch eine eigene, freiberufliche Tätigkeit. Man meldet diese nur beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt, da es sich um keine gewerbliche Tätigkeit handelt. In der Folge muss man in seiner Einkommensteuererklärung Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angeben. Die Gewinne werden in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung (Einnahmenüberschussrechnung) nachgewiesen, ein recht simples Verfahren. Einen Steuerberater braucht man dazu nicht. Die Grundrechenarten sollte man aber schon beherrschen. Dazu stellt sich noch die Frage, ob man am MwSt-System teilhaben will. Kleinbetriebe müssen das nicht, es ist aber durchaus interessant, weil man die MwSt. aus Einkäufen (Rechner, Drucker, Papier…) als Vorsteuer absetzen kann und praktisch vom Finanzamt zurückbekommt. Bei Umsätzen unter 17.500 € hat man die Wahl, ob man MwSt. erheben will oder nicht. Näheres hier: UStG - Einzelnorm Wenn das Büro dann einige Stunden von Dir benötigt, schickst Du einfach eine Rechnung. Grundsätzlich ist eine Unternehmereigenschaft nicht schlecht für die Zukunftsperspektive, wenn man einmal nicht abhängig von einem einzelnen Arbeitgeber sein will. Die Firma kann ganz allmählich wachsen, wie es eben die Auftragslage und die Familie zulässt. Und seine eigene Chefin zu sein ist auch nicht übel.
__________________ Wolfgang Ziegler |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 21.06.2012 Uhrzeit: 11:23 ID: 47083 | Social Bookmarks: Zwar von 2008,aber.... http://www.elternzeit-elterngeld.de/...d-nebenjob.pdf oder Beratung bei Antrag,Elternzeit,Elterngeld,Mutterschutz und Teilzeit |
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Beitrag Datum: 22.06.2012 Uhrzeit: 11:28 ID: 47087 | Social Bookmarks: Vielen Dank für eure Hilfe - es könnte sich also sogar positiv auf die Elterngeldzahlungen ab Januar auswirken. Wenn auch nur minimal. Momentan bekäme ich nur den Grundsatz plus evtl 75€ für meinen schwerbehinderten Sohn. Auch über den Krankenkassensatz dürfte ich, dann, wenn ich wieder Elterngeld bekomme, nicht drüber kommen, dass ich aus dem Beitragsfrei rausfalle. Nun muss ich mich nur für eine Alternative entscheiden. Ich werde einfach den Chef fragen, was ihm lieber ist. Mir ist es eigentlich…relativ egal. Das "Selbständig machen" klingt mir irgendwie einfacher, einfach weil es mir scheint, als würde es sich für die stunden bzw. projektbezogene Abrechnung sehr viel besser eignen als der Minijob, bei dem ja jeden Monat etwas anderes rauskommt, oder auch mal gar nichts, und es wäre ein hin und her mit an- und abmelden für meinen Chef. Über die 17000 komme ich auf keinen Fall rüber. Ich denke, wir bewegen uns eher bei 1000 oder 2000€ im JAHR. Wenn überhaupt. Aber auch davon kann man sich was kaufen, nicht? Nun ist nur die Frage, wie ich die Stunde berechne. Werden die Steuern dann automatisch über die Steuererklärung abgezogen? Zuvor hatte ich 2100€ brutto bei 40h. Das wären durch 20 Tage und 8 Stunden gerechnet lächerliche 13€ pro Stunde (brutto). Setze ich diesen Wert dann in der Rechnung an? Etwas wenig, oder? (ich bin dann übrigens Steuerklasse 5, da mein Mann wirklich ganz gut verdient) Oder MUSS ich hier - auch wenn es eher eine simple Bauzeichnerleistung ist - den HOAI-Satz ansetzen, da ich mich ja auf meine Möglichkeit der freiberuflichen Tätigkeit, die man als Dipl.-Ing. für Architektur ausüben darf, berufe? Diese "was brauche ich zum Leben"-Rechnungen kommen für mich ja gar nicht in Frage, da müsste ich bei 3 Stunden pro Woche dann 200€ pro Stunde nehmen. Ich möchte aber natürlich auch nicht, dass der Chef sagt "oh ist ja viel günstiger so" und die Situation, niemanden fest anstellen zu müssen, ausnutzt. Es soll einfach eine stundenweise Beschäftigung zum Vorteil für alle sein. Meine Kollegin (und Freundin) ist etwas entlasteter, ich darf ein paar Euro dazu verdienen, aber der Chef zögert auch nicht, mir den Kram zu geben, anstatt meine Kollegin zu Überstunden zu verdonnern, die dann ihren Sohn allein zuhause lassen muss. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.06.2012 Uhrzeit: 15:32 ID: 47091 | Social Bookmarks: Eine formelle Selbständigkeit bringt ja neben der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auch gewisse steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Du wirst für die Tätigkeit eine Reihe von Kosten (Betriebsausgaben) in Ansatz bringen können. Bei 1000-2000 EUR erwartete Einnahmen im Jahr wirst Du möglicherweise gar kein Plus ausweisen (wollen/können). Der Stundensatz für einen Selbständigen muss natürlich deutlich höher sein als 13 EUR, schließlich trägst Du alle Sozialkosten und das "unternehmerische Risiko" selbst. Die Erfahrung zeigt aber, dass die erzielbaren Stundensätze niedriger sind als sie sein müssten. Ich würde mal mind. 20 EUR in den Raum stellen. Das Thema Scheinselbständigkeit wurde hier, soweit ich sehe, noch nicht angesprochen. Das ist für die Unternehmen ein Thema, weil sie ggf. empfindliche Strafen zahlen müssen und im Streitfall mit den Behörden evtl. für Jahre Sozialabgaben nachentrichten müssen. Da sollte man bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusabklärung bzw. eine förmliche Feststellung der Versicherungspflicht veranlassen - bevor man die Tätigkeit aufnimmt. Wenn Du mehr als einen Auftraggeber hast, entschärft sich die Frage. Es gibt aber mehr als dieses Kriterium. U.a. ist interessant, ob Du an Weisungen gebunden bist, u.Ä. ... T. |
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Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb Beitrag Datum: 25.06.2012 Uhrzeit: 01:23 ID: 47118 | Social Bookmarks: Zitat:
Die 13 EUR/h sind gar nicht so abwegig. Der ASIA-Tarifvertrag für Architekten und Ingenieure sieht im Tarif T3 anfangs etwa 2.300 EUR/Monat vor, was etwas über 14 EUR/h bedeutet. Die HOAI kann ja nur die Vertragsgrundlage zwischen Bauherrn und Architekt und nicht die zwischen Architekt und freien Mitarbeitern sein.
__________________ Wolfgang Ziegler | |
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Beitrag Datum: 02.07.2012 Uhrzeit: 14:35 ID: 47172 | Social Bookmarks: An Scheinselbständigkeit muss man schon denken, kenne genug, die da knapp dran vorbeigeschlittert sind. Gut ist es schon mal, wenn du von zu Hause mit deinem eigenen CAD arbeitest und Stunden frei einteilst. Allerdings bräuchtest du entweder einen 2. AG oder eigene Projekte, um wirklich nicht in Verdacht zu fallen. Auf der sicheren Seite wärst du also eher mit dem 400€-Job. |
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