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metalbau: Offline
Beitrag Datum: 10.07.2012 Uhrzeit: 13:03 ID: 47215 | Social Bookmarks: hallo leute, ich brauche dringend ihre hilfe. ich bin seit ein paar monaten als selbständiger tätig. in diesem moment bin ich für zwei büros gleichzeitig tätig. mit einem bisher kein problem. mit dem anderen - für den praktisch von zuhause arbeite - habe ich folgendes problem: ich habe vor 1 monat meine erste rechnung abgegeben und er hat mich bisher das geld noch nicht überwiesen. da ich im moment er auf keinen fall telefonisch zu erreichen ist, frage ich mir was ich noch machen muss. vielleicht will er mit mir nicht weiter machen, aber ich muss das geld für meine leistung bekommen. ich habe doch eine rechnung gestellt! ich bin beruflich ziemlich unerfahren und weiß nicht, was in solchen fällen getan werden muss. bevor zu rechtsanwalt gehen muss (ach du...!) darf ich vielleicht ein duplikat meiner rechnung schicken mit der bitte, das geld innerhalb einer woche zu überweisen? kann jemand mir raten? |
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Social Bookmarks: Jetzt mal nicht gleich in Panik verfallen und nach dem Anwalt rufen. Auf einer Rechnung sollte ein Zahlungsziel vermerkt sein, also z.B. ZAHLBAR SOFORT OHNE ABZUG oder ZAHLBAR INNERHALB VON 14 TAGEN AB RECHNUNGSDATUM/NACH ERHALT etc.... Ist nach dieser Frist nichts auf den Konto: Erstmal freundlich eine Zahlungserinnerung schreiben und um Zahlung innerhalb von weiteren 5-8 Tagen bitten. Danach kann man mit Mahnen anfangen....1., 2. evtl. 3. Mahnung. Da gibts verschiedene Vorgehensweisen. Ich mahne z.B. nur noch einmal. Erst danach kommt ein gerichtliches Mahnverfahren oder der Gang zum Anwalt. Google mal unter Mahnverfahren etc... ..Zahlungserinnerung würde ich sofort schreiben! | |
Social Bookmarks: Genau: 1. Rechnung 2. Zahlungserinnerung 3. Mahnung und dann kann man weitersehen.
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Beitrag Datum: 11.07.2012 Uhrzeit: 15:19 ID: 47231 | Social Bookmarks: Na ja, was heißt auf keinen Fall erreichbar? Hast du in dem Büro angerufen? Hast du vielleicht den Verdacht, dass sic derh Inhaber verleugnen lässt oder wie? |
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metalbau: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2012 Uhrzeit: 21:49 ID: 47334 | Social Bookmarks: also ....zur fortsetzung der geschichte ... das geld für die 1. rechnung wurde bezahlt. ich glaube aber, dass der komischer typ (tja...trotzdem muss ich mich auch mit solchen typen arrangieren!) meine arbeit nicht weiter braucht, weil er mein projekt einfach "untoll" findet (wie kann es zu dieser urteil kommen überhaupt!) da ich aber mittlerweile weiter gearbeitet habe, und die überarbeitete version des projektes ihm geschicht habe, stellt sich jetzt die frage: was passiert wenn ich jetzt eine zweite rechnung ihm einreiche? also kann diese zweite rechnung geltend gemacht werden, wie verteidige ich den recht für meine leistungen bezahlt zu werden? |
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Beitrag Datum: 24.07.2012 Uhrzeit: 12:36 ID: 47337 | Social Bookmarks: Das ist ja schon mal gut. Ich denke mal, wenn er es nicht brauchen würde oder mit deiner Arbeit nichts anfangen kann, hätte er es schon gesagt. Trotzdem werdet ihr ja wohl am Anfang schriftlich festgehalten haben, was du genau machst und mit welchem Ziel. Eure Kommunikation scheint ja mehr als dürftig. Besonders bei längeren/größeren Sachen hat man doch normalerweise immer mal wieder Zwischengespräche. |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich meine, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart war, dann gibt's auch kein Geld dafür. | ||
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hibbit: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2012 Uhrzeit: 09:57 ID: 47372 | Social Bookmarks: Du musst doch zumindest einen Auftrag für das Überarbeiten des Projektes bekommen haben, den du unterschrieben hast o.ä. Wenn nicht, würde ich dir dazu in Zukunft tunlichst raten. Ich mache nur Aufträge nach vorheriger vertraglicher Fixierung, weil man sonst nur verlieren kann. Wichtig in unserer Branche ist, dass darin so klar wie möglich definierte Auftragsziele sind und Vereinbarungen getroffen werden, was geschieht, sollten diese (oder Teile davon) nicht erreicht werden. Wenn du dein Geld nicht siehst, musst du das wohl als Lerneffekt abhaken. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.07.2012 Uhrzeit: 14:00 ID: 47397 | Social Bookmarks: Zitat:
T. Geändert von Tom (30.07.2012 um 14:39 Uhr). | |
Social Bookmarks: Danke, aber ich bin erst vor 4 Monaten deswegen vor Gericht gezogen. Vergleich 75/25 trotz mehrerer deutlicher Anweisungen/Terminangaben des Bauherrn und vollständigem Abrufen der Leistung. Ich glaube metalbau hat da weniger zu bieten. | |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.07.2012 Uhrzeit: 23:39 ID: 47400 | Social Bookmarks: Der Tipp galt ja nicht Dir ... Wenn man nach Strohhalmen sucht, ist es doch sinnvoll, alle kleinen Hälmchen zu benennen. Manch ein AG lässt sich mit dem rechtskundigen Hinweis ja schon beeindrucken. Das Zahlen einer ersten Rechnung, wie hier erfolgt, ist ein ganz starker solcher konkludenter Akt. Ein Auftrag hat also rechtl. eindeutig bestanden. Es geht also nur noch um den Umfang und um Form und Zeitpunkt der Beendigung. T. |
Social Bookmarks: Zitat:
Alles (rechtlich einwandfreie) zu versuchen ist OK, aber ich würde letztlich von einem Rechtsstreit absehen, denn unterm Strich kommt außer viel Ärger/Zeitaufwand für beide Seiten nichts wirklich zählbares dabei raus. Die Anwälte sind halt beschäftigt und freuen sich auch nicht wirklich, weil der Streitwert eher gering ist. Nach Abzug aller Kosten/Gebühren geht man evtl. mit 20 - 40% (je nach Ausgang des Vergleichs) des ursprünglich geforderten Betrages nach hause und fragt sich wofür der Aufwand. | ||
Social Bookmarks: Ich habe das Gefühl, dass Gerichte den Vergleich lieben - damit kann man sich als Richter ja so schön aus der Verantwortung ziehen. Ich frage mich wie solche Dinge ausgehen würden, wenn man sich nicht auf diese faulen Deals einlässt... Wenn der Auftrag so eindeutig war, nach welchen Recht würde der Richter gegen den Kläger urteilen?
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Social Bookmarks: Zitat:
Als Hürde zum Verfahren hatte die Richterin eine Art "Drohkulisse" für alle Beteiligten aufgebaut. Sie beschrieb eingehend das mögliche weitere Vorgehen mit Sachverständigen und Gutachten (einschl. möglichen Gegengutachten), die erstmal durch den Kläger, also mich, vorfinanziert werden müssten und dann mind. zwei weitere Gerichtstermine am ca. 200 km entfernten Gerichtsstand. Angesichts dieses Zeit- und Kostenaufwandes nimmt man nach kurzem Überlegen den Spatz in der Hand, statt die Taube auf dem Dach. Durch so eine Erfahrung wirst Du wegen "kleinen" Forderungen (unter 3.000 Euro) zukünftig vermutlich gar nicht mehr den Weg zum Gericht suchen, weil Dein eigener Aufwand, dass was Du maximal durch einen Vergleich und nach Abzug aller Kosten erzielen kannst, übersteigt. Das eigentliche Verfahren wird Dir, obwohl Du Dich ganz klar im Recht siehst, so unattraktiv dargestellt und ausgeredet. Nebenbei bedeutet der Vergleich für Richter und Anwälte weniger Arbeit bei gleichzeitig höheren Honorarsätzen für die Anwälte. Ein ganz klares Zeichen des Rechtsstaates, dass es ausdrücklich erwünscht ist seinen Mandanten zum Vergleich zu lotsen. Recht-Sprechen ist da Nebensache. | ||
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 31.07.2012 Uhrzeit: 17:46 ID: 47410 | Social Bookmarks: Zitat:
Die AK Niedersachsen ist da auch mit im Boot, die AK RLP soweit ich sehe auch. Die AK NRW hatte es mal zur Probe unterstützt, lässt jetzt zum Thema aber nichts mehr verlauten. Auch öffentliche Bauherren sind ja keine vorbildlichen Zahler, auch wenn es einen Architektenvertrag mit Brief & Siegel in der beleuchteten Vitrine gibt. Da geht es Architekten nicht anders als Handwerkern oder anderen Wirtschaftsakteuren. Ob Metallbau Kammermitglied ist und für ihn der obige Service in Frage kommt, kann ich nicht übersehen. T. | |
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