Tom
 
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Datum: 30.07.2012
Uhrzeit: 13:00
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AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen

#1 (Permalink)
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Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Wurde das Weiterarbeiten denn auch (am Besten schriftlich) vereinbart? Ich meine, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart war, dann gibt's auch kein Geld dafür.
Es gibt auch so etwas wie konkludentes Verhalten. Es genügt, dass der Auftraggeber mündl. oder schriftl. - z.B. in einer E-Mail - indirekt zum Ausdruck bringt, dass er eine Leistung erwartet, z.B. indem er irgendeine Detailspezifikation zur Arbeit gibt, über Termine spricht, o.Ä.

T.

Geändert von Tom (30.07.2012 um 13:39 Uhr).

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Beitrag
Datum: 30.07.2012
Uhrzeit: 21:56
ID: 47398



AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Es gibt auch so etwas wie konkludentes Verhalten.
Danke, aber ich bin erst vor 4 Monaten deswegen vor Gericht gezogen.
Vergleich 75/25 trotz mehrerer deutlicher Anweisungen/Terminangaben des Bauherrn und vollständigem Abrufen der Leistung.
Ich glaube metalbau hat da weniger zu bieten.

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Beitrag
Datum: 30.07.2012
Uhrzeit: 22:39
ID: 47400



AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Danke, ...
Der Tipp galt ja nicht Dir ... Wenn man nach Strohhalmen sucht, ist es doch sinnvoll, alle kleinen Hälmchen zu benennen. Manch ein AG lässt sich mit dem rechtskundigen Hinweis ja schon beeindrucken. Das Zahlen einer ersten Rechnung, wie hier erfolgt, ist ein ganz starker solcher konkludenter Akt. Ein Auftrag hat also rechtl. eindeutig bestanden. Es geht also nur noch um den Umfang und um Form und Zeitpunkt der Beendigung.

T.

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Beitrag
Datum: 31.07.2012
Uhrzeit: 07:53
ID: 47405



AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Der Tipp galt ja nicht Dir ... Das Zahlen einer ersten Rechnung, wie hier erfolgt, ist ein ganz starker solcher konkludenter Akt. Ein Auftrag hat also rechtl. eindeutig bestanden.
T.
Auch in dem von mir beschriebenen Fall mit dem letztlich 75/25-Vergleich bestand klar ein Auftrag, es gab Unterschriften, Anweisungen und eine bezahlte Rechnung. Es ging um einen Restbetrag (etwa 20% des Gesamthonorars, 80% waren bereits bezahlt) für eine weitere zusätzliche und beauftragte Leistung, also ganz ähnlich wie hier.
Alles (rechtlich einwandfreie) zu versuchen ist OK, aber ich würde letztlich von einem Rechtsstreit absehen, denn unterm Strich kommt außer viel Ärger/Zeitaufwand für beide Seiten nichts wirklich zählbares dabei raus.
Die Anwälte sind halt beschäftigt und freuen sich auch nicht wirklich, weil der Streitwert eher gering ist. Nach Abzug aller Kosten/Gebühren geht man evtl. mit 20 - 40% (je nach Ausgang des Vergleichs) des ursprünglich geforderten Betrages nach hause und fragt sich wofür der Aufwand.

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Datum: 31.07.2012
Uhrzeit: 10:38
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AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen #5 (Permalink)
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Ich habe das Gefühl, dass Gerichte den Vergleich lieben - damit kann man sich als Richter ja so schön aus der Verantwortung ziehen.

Ich frage mich wie solche Dinge ausgehen würden, wenn man sich nicht auf diese faulen Deals einlässt...
Wenn der Auftrag so eindeutig war, nach welchen Recht würde der Richter gegen den Kläger urteilen?
__________________
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Datum: 31.07.2012
Uhrzeit: 15:17
ID: 47408



AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Ich frage mich wie solche Dinge ausgehen würden, wenn man sich nicht auf diese faulen Deals einlässt...
Wenn der Auftrag so eindeutig war, nach welchen Recht würde der Richter gegen den Kläger urteilen?
Ich stand ja kurz davor wegen der Eindeutigkeit den Vergleich platzen zu lassen und ins Verfahren einzusteigen, aber mein Anwalt konnte mich "überreden" es sein zu lassen.
Als Hürde zum Verfahren hatte die Richterin eine Art "Drohkulisse" für alle Beteiligten aufgebaut. Sie beschrieb eingehend das mögliche weitere Vorgehen mit Sachverständigen und Gutachten (einschl. möglichen Gegengutachten), die erstmal durch den Kläger, also mich, vorfinanziert werden müssten und dann mind. zwei weitere Gerichtstermine am ca. 200 km entfernten Gerichtsstand. Angesichts dieses Zeit- und Kostenaufwandes nimmt man nach kurzem Überlegen den Spatz in der Hand, statt die Taube auf dem Dach. Durch so eine Erfahrung wirst Du wegen "kleinen" Forderungen (unter 3.000 Euro) zukünftig vermutlich gar nicht mehr den Weg zum Gericht suchen, weil Dein eigener Aufwand, dass was Du maximal durch einen Vergleich und nach Abzug aller Kosten erzielen kannst, übersteigt.

Das eigentliche Verfahren wird Dir, obwohl Du Dich ganz klar im Recht siehst, so unattraktiv dargestellt und ausgeredet.
Nebenbei bedeutet der Vergleich für Richter und Anwälte weniger Arbeit bei gleichzeitig höheren Honorarsätzen für die Anwälte.
Ein ganz klares Zeichen des Rechtsstaates, dass es ausdrücklich erwünscht ist seinen Mandanten zum Vergleich zu lotsen.
Recht-Sprechen ist da Nebensache.

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Datum: 31.07.2012
Uhrzeit: 16:46
ID: 47410



AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Ich stand ja kurz davor wegen der Eindeutigkeit den Vergleich platzen zu lassen ...
Dann doch noch die Frage an Dich, ob Du mit der Honorareinzugsstelle der AK BW Erfahrungen gemacht hast: Architektenkammer Rheinland-Pfalz - HoefA.

Die AK Niedersachsen ist da auch mit im Boot, die AK RLP soweit ich sehe auch. Die AK NRW hatte es mal zur Probe unterstützt, lässt jetzt zum Thema aber nichts mehr verlauten.

Auch öffentliche Bauherren sind ja keine vorbildlichen Zahler, auch wenn es einen Architektenvertrag mit Brief & Siegel in der beleuchteten Vitrine gibt. Da geht es Architekten nicht anders als Handwerkern oder anderen Wirtschaftsakteuren.

Ob Metallbau Kammermitglied ist und für ihn der obige Service in Frage kommt, kann ich nicht übersehen.

T.

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