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metalbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 10.07.2012 Uhrzeit: 12:03 ID: 47215 | Social Bookmarks: hallo leute, ich brauche dringend ihre hilfe. ich bin seit ein paar monaten als selbständiger tätig. in diesem moment bin ich für zwei büros gleichzeitig tätig. mit einem bisher kein problem. mit dem anderen - für den praktisch von zuhause arbeite - habe ich folgendes problem: ich habe vor 1 monat meine erste rechnung abgegeben und er hat mich bisher das geld noch nicht überwiesen. da ich im moment er auf keinen fall telefonisch zu erreichen ist, frage ich mir was ich noch machen muss. vielleicht will er mit mir nicht weiter machen, aber ich muss das geld für meine leistung bekommen. ich habe doch eine rechnung gestellt! ich bin beruflich ziemlich unerfahren und weiß nicht, was in solchen fällen getan werden muss. bevor zu rechtsanwalt gehen muss (ach du...!) darf ich vielleicht ein duplikat meiner rechnung schicken mit der bitte, das geld innerhalb einer woche zu überweisen? kann jemand mir raten? |
Social Bookmarks: Jetzt mal nicht gleich in Panik verfallen und nach dem Anwalt rufen. Auf einer Rechnung sollte ein Zahlungsziel vermerkt sein, also z.B. ZAHLBAR SOFORT OHNE ABZUG oder ZAHLBAR INNERHALB VON 14 TAGEN AB RECHNUNGSDATUM/NACH ERHALT etc.... Ist nach dieser Frist nichts auf den Konto: Erstmal freundlich eine Zahlungserinnerung schreiben und um Zahlung innerhalb von weiteren 5-8 Tagen bitten. Danach kann man mit Mahnen anfangen....1., 2. evtl. 3. Mahnung. Da gibts verschiedene Vorgehensweisen. Ich mahne z.B. nur noch einmal. Erst danach kommt ein gerichtliches Mahnverfahren oder der Gang zum Anwalt. Google mal unter Mahnverfahren etc... ..Zahlungserinnerung würde ich sofort schreiben! | |
Social Bookmarks: Genau: 1. Rechnung 2. Zahlungserinnerung 3. Mahnung und dann kann man weitersehen.
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![]() Beitrag Datum: 11.07.2012 Uhrzeit: 14:19 ID: 47231 | Social Bookmarks: Na ja, was heißt auf keinen Fall erreichbar? Hast du in dem Büro angerufen? Hast du vielleicht den Verdacht, dass sic derh Inhaber verleugnen lässt oder wie? |
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metalbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.07.2012 Uhrzeit: 20:49 ID: 47334 | Social Bookmarks: also ....zur fortsetzung der geschichte ... das geld für die 1. rechnung wurde bezahlt. ich glaube aber, dass der komischer typ (tja...trotzdem muss ich mich auch mit solchen typen arrangieren!) meine arbeit nicht weiter braucht, weil er mein projekt einfach "untoll" findet (wie kann es zu dieser urteil kommen überhaupt!) da ich aber mittlerweile weiter gearbeitet habe, und die überarbeitete version des projektes ihm geschicht habe, stellt sich jetzt die frage: was passiert wenn ich jetzt eine zweite rechnung ihm einreiche? also kann diese zweite rechnung geltend gemacht werden, wie verteidige ich den recht für meine leistungen bezahlt zu werden? |
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![]() Beitrag Datum: 24.07.2012 Uhrzeit: 11:36 ID: 47337 | Social Bookmarks: Das ist ja schon mal gut. Ich denke mal, wenn er es nicht brauchen würde oder mit deiner Arbeit nichts anfangen kann, hätte er es schon gesagt. Trotzdem werdet ihr ja wohl am Anfang schriftlich festgehalten haben, was du genau machst und mit welchem Ziel. Eure Kommunikation scheint ja mehr als dürftig. Besonders bei längeren/größeren Sachen hat man doch normalerweise immer mal wieder Zwischengespräche. |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich meine, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart war, dann gibt's auch kein Geld dafür. | ||
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