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Social Bookmarks: Zurück zur Sache: Ich würde das ganze mit einem einfachen Angebot lösen. In diesem Angebot steht, welche Leistungen Du zu welchem Preis erbringst, in welchem Zeitraum und auf welcher Grundlage Du planst. Damit schließt Du Probleme bei der Genehmigungsfähigkeit aus, sofern Dir entsprechende Dokumente vom AG nicht übergeben wurden. Das eine Vorplanung nicht 1:1 gebaut werden kann, da erst in der Entwurfsplanung alle Fachbereiche im Detail eingearbeitet werden, ist selbstverständlich. Das Deine Planung grundlegend technisch funktioniert, ist natürlich in Deiner Verantwortung. Diese Verantwortung würde auch keine Versicherung übernehmen. D.h. wenn Du z.B. auf einen 8m breiten Streifen 4 Parkplätze anordnest und am Ende herauskommt, dass dort nur 3 Parkplätze unterzubringen sind, müsstest Du für diesen Planungsfehler natürlich gerade stehen... Aber etwas Nervenkitzel braucht man im Leben schon.
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![]() Beitrag Datum: 24.10.2012 Uhrzeit: 14:55 ID: 48315 | Social Bookmarks: Ich weiß ja nun nicht, was du weiter vorhast, für die eine Sache würde ich es mit der Haftpflicht nicht übertreiben, aber wenn in Zukunft noch mehr Sachen kommen, solltest du dir bewusst sein, dass diese Versicherung als Selbständiger vorgeschrieben ist. Bei der HOAI musst du eben gucken, ob du die Grenze reisst, ab der du sie verwenden musst (beim Hochbau ist sie glaube ich bei 25.000€ anrechenbare Kosten oder so). Darunter bist du natürlich frei mit der Honorargestaltung. |
Social Bookmarks: Zitat:
Grundsätzlich ist es wie bei allem: wo kein Kläger, da kein Richter. Ein bißchen Nervenkitzel gehört dazu ohne Haftpflicht. | ||
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.10.2012 Uhrzeit: 18:23 ID: 48318 | Social Bookmarks: Die Frage stellt sich doch immer wieder. Wie zwingend ist die HOAI tatsächlich? Gerade im Bereich von Vorab-Planungen begegnen mir immer wieder Planer, die über eine Pauschale abrechnen. Ein anderes "Spielfeld" sind die ganzen Planungen, die z.B. durch Fertigbaufirmen gewissermaßen als "Giveaway" mitgeliefert werden. Müssten die nicht auch dann streng nach der HOAI abrechnen? Last but not least - wer setzt denn eine solche Honorarforderung durch? Und dann - b.t.w. - müsste nicht auch gleichermaßen eine verbindliche gesetzliche Mindestlohnregelung bestehen, wenn "man" (also die Architekten mit Verlaub) die Vergütung der Leistung per Gesetz geregelt haben will. Was die Haftpflichtversicherung anbelangt, so kann doch eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen werden. Das ging zumindest mal. |
Social Bookmarks: Zitat:
Sie wird täglich unterwandert, auch oder gerade von Fertighausfirmen, aber auch von einer Reihe von Architekten, Ingenieuren und Feierabendplanern. Die Architektenkammern gehen Verstössen kaum nach und ahnden solche meines Wissens quasi nicht, außer vielleicht wenn es um die richtige Bemessung der Beitragshöhe der eigenen Mitglieder geht. Selbst Gerichte kippen in Urteilen regelmässig HOAI-Regelungen und legen andere Stundensätze oder Pauschalen als angemessen fest. Die Dummen sind oft die, so wie wir auch, die sich "bedingungslos" an die Mindestsätze der HOAI halten und von lokalen Kollegen oft genug hemmungslos unterboten werden. Natürlich wird dann auch an den Leistungen abgespeckt und dem Ergebnis sieht man es oft genug an, aber dieses Projekt ist für immer verloren. Da müßte man in der Tat mal ansetzen, denn die HOAI ist zwar nicht für alle Projekte wirklich sinnvoll aufgestellt und korrekt bemessen, aber sie bietet zumindest mit ihren Mindestsätzen die Chance halbwegs auskömmlich zu arbeiten und seine Arbeit dadurch auch gut machen zu können. Architekten sind da allerdings ein gutes Stück dümmer bzw. weniger clever als Ärzte und Rechtsanwälte, die sich gegenseitig normalerweise nicht unterbieten, sondern gemeinsam immer höhere Honorare erstreiten. Man sieht doch an zahlreichen Beiträgen und Diskussionen hier im Forum, wieviele (angehende) Architekten sich bereit sind für wenig Geld anzubieten und ihren späteren Arbeitsmarkt selbst zu ruinieren. Von Mindestlöhnen kann nur dann eine Rede sein, wenn endlich die Honorare einheitliche Untergrenzen nicht mehr unterschreiten und nicht umgekehrt. Darum darf es diese Diskussion hier schon eigentlich gar nicht geben, denn auch metalbau nimmt mit dem was er hier beschreibt einem regulären Architekten möglicherweise zu Dumpingpreisen Arbeit weg und beschwert dann später noch, wenn er keinen Job findet. | ||
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.10.2012 Uhrzeit: 19:20 ID: 48320 | Social Bookmarks: Die Frage könnte aber auch lauten, ob es nicht für qualitativ unterschiedliche Planungen auch stärker variierende Entgelte geben müsste. Seid bitte nachsichtig mit mir, wenn ich hier etwas vermeidlich unbedarft frage, ich bin mit dem Thema HOAI nicht sehr bewandert, da ich ja nicht darüber berechne. Aber ich kenne natürlich schon den Grundansatz. Jetzt aber doch noch mal etwas provokant gefragt: Würde ein "freier" Wettbewerb nicht auch die Qualität verbessern? Man nkann doch die architektonische Planung letztlich auch auf eine Dienstleistung herunter brechen. Und die ist doch überhaupt nicht vergleichbar zu berechnen wie bspw. ein Arzthonorar. Dies wird ja auch, zumindest die kassenärztliche Vergütung, umlagefinanziert. Hier verstehe ich ja noch eine Deckelung durch feste Regelsätze. Aber wieso ist das in der Architektur auch so? Nur mal angenommen, ein in EDV ziemlich fitter Architekt entwickelt sowas wie ein Fastfood-Haus ![]() Wieso müsste hier denn die HOAI greifen? Bleiben wir noch ein weiteres Mal bei den Analogien. Warum kostet ein Schnitzel nicht einheitlich den Betrag x, sondern ird, je nach Ruf und Qualität des Restaurants mal günstiger, mal teurer sein. Mir leuchtet es nicht ein, warum es für die Architektur eine Honorarordnung geben muss. |
Social Bookmarks: Eine der Hauptaufgaben jedes Architekten ist die Förderung der Baukultur, auch wenn das heute weitestgehend untergeht. Und es heißt es auch: Zweck der HOAI sei, die Baukosten und mittelbar den Mietzinsanstieg zu dämpfen sowie einen ruinösen Preiswettbewerb der Architekten und Ingenieure zu verhindern und einen Leistungswettbewerb zu fördern Es soll einfach genug Geld (Mindestsatz) gezahlt werden um gute Architektur machen zu können, unsere gebaute Umwelt positiv zu gestalten und Bautechnik voran zu bringen. Man kann alles noch billiger machen, dass wissen wir alle, aber letztendlich entwickelt sich daraus vielfach eine Abwärtsspirale, die dann auch Qualität, Termintreue und Langzeitwert in den Keller zieht. Auch Ärzte könnten, wenn Sie keine festen Sätze hätten, sich gegenseitig unterbieten, was letztlich sicherlich auch starke Auswirkungen auf das Wohl der Patienten hätte. Nun kann man ein Menschenleben und Gesundheit sicher nicht direkt mit Bausubstanz vergleichen, aber Bausünden verändern oft nachhaltig den Lebensraum mehrerer Generationen, deshalb ist das gar nicht weniger wichtig. | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.10.2012 Uhrzeit: 10:45 ID: 48326 | Social Bookmarks: Zitat:
Woher soll der Verbraucher wissen wieviel zu wenig und wieviel zu viel ist, ab welchem Preis begibt er sich in ernsthafte Gefahr? Zitat:
Besten aussuchen! ![]() Es gibt da zwei Prinzipien in der Wirtschaft, wenn ich in der Schule richtig aufgepasst habe, Maximalprinzip (mit fixem Aufwand den größtmöglichen Nutzen erzielen) und Minimalprinzip (ein fixes Ziel mit minimalem Aufwand erreichen). Den oft zitierten Anspruch mit minimalem Aufwand ein maximales Ziel zu erreichen, das geht rechnerisch nicht auf. Und Wettbewerb im Preis wird zwangsläufig nicht zu einer Optimierung der Prozesse, sondern zu einem Wegfall von Leistungen führen, und da sind wir dann auch wieder bei der Haftungsfrage. Das ist doch bei Euch Handwerkern dasselbe, bei bestimmten Einheitspreisen unterstelle ich einfach mal, dass das nicht gehen kann, dann ist das Material geklaut, der Lohn schwarz und/oder die Leistung mangelhaft. Oder Martin, den Spruch musst Du doch auch kennen: "Man bekommt nur das was man bezahlt." Ich kann das vielleicht erkennen, aber woran erkennt das der unbedarfte Auftraggeber des Architekten. Ich merke jeden Mal wieder, dass kein einziger davon, der das erste Mal baut, (das gilt auch für die anderen honorarordnungs- gebundenen Berufe) eine vage Vorstellung davon hat, was wir leisten, deren Vorstellung ist geprägt vom ZDF Architekten, dessen Hauptaufgabe darin besteht schicke Pläne vorm Bauherrn aufzusrollen. Zitat:
dafür gibt es die Honorarzonen Und innerhalb der Honorarzonen gibt´s dann noch eine Unterteilung in Honorarsätze, beim Bauen im Bestand können Zuschläge zwischen 20% und 80% vereinbart werden usw. D.h. mit der HOAI ist keine Zwangsläufigkeit verbunden, man muss natürlich alles vorher vereinbaren, und Archimedes beklagt ja nur die Unterschreitung aller Mindestsätze. Wer das macht, behaupte ich jetzt, ruiniert sich entweder selbst, oder kann das nur auf Kosten der Leistung machen. Somit ist die HOAI in meinen Augen besser als Ihr Ruf, (die Koppelung der Honorare an die sich im Bauprozess erhöhenden Baukosten gibt es ja auch nicht mehr) dieser Ruf basiert nach meiner Einschätzung oft auf Unkenntnis, wie bei Dir, wie Du selber sagst. | |||
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.10.2012 Uhrzeit: 15:14 ID: 48316 | Social Bookmarks: ROFL Ja, die Sache ist ein bisschen aus dem Ruder gelaufen, nur hat metalbau selbst mit den Worten begonnen: Zitat:
etwas länger... | |
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