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Social Bookmarks: Zurück zur Sache: Ich würde das ganze mit einem einfachen Angebot lösen. In diesem Angebot steht, welche Leistungen Du zu welchem Preis erbringst, in welchem Zeitraum und auf welcher Grundlage Du planst. Damit schließt Du Probleme bei der Genehmigungsfähigkeit aus, sofern Dir entsprechende Dokumente vom AG nicht übergeben wurden. Das eine Vorplanung nicht 1:1 gebaut werden kann, da erst in der Entwurfsplanung alle Fachbereiche im Detail eingearbeitet werden, ist selbstverständlich. Das Deine Planung grundlegend technisch funktioniert, ist natürlich in Deiner Verantwortung. Diese Verantwortung würde auch keine Versicherung übernehmen. D.h. wenn Du z.B. auf einen 8m breiten Streifen 4 Parkplätze anordnest und am Ende herauskommt, dass dort nur 3 Parkplätze unterzubringen sind, müsstest Du für diesen Planungsfehler natürlich gerade stehen... Aber etwas Nervenkitzel braucht man im Leben schon.
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