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gin_tektorum: Offline
Beitrag Datum: 27.11.2012 Uhrzeit: 23:15 ID: 48595 | Social Bookmarks: hallo, wie werden Geschäftsreisen in der Regel vergütet? Hintergrund: ich soll eine Geschäftsreise antreten, die ca 1 Woche oder etwas länger dauert. Es wird englisch gesprochen und es ist ein größeres Projekt. Die Flugzeit beträgt hin/zurück jeweils 1,5 Tage. Es wird eine Art Workshop sein. Ich werde meinen Vorgesetzten unterstützen. Normalerweise bekomme ich einen Betrag x pro stunde (leider nicht sonderlich viel), rechne es als `freiberuflich` ab, habe keinen Vertrag (jedoch werden regelmäßig die Rechnungen bezahlt. nun könnte man es so machen: 24h * Betrag x = Tagessatz? (flug, essen, etc wird bezahlt. freizeit wird nicht viel bleiben, denke ich.) Da es meine erste Dienstreise ist, möchte ich ein paar Meinungen einholen. danke!! |
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Social Bookmarks: Ich weiß nicht, wie es bei freiberuflichen üblich ist, als Angestellter gibt es Tagessätze, sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen, die abhängig vom Reiseland sind. Üblicherweise liegt dieser Satz bei 25 bis 35 EUR/Tag und dient den gesteigerten Kosten, die dadurch entstehen, dass man z.B. nicht kostengünstig zu Hause essen kann, sondern im Restaurant. (Wenn das Frühstück im Hotel enthalten ist, kann der Satz verringert werden.) Hier eine Tabelle: Tagessätze Ausland und Pauschalen zum 1.1.2005 Dienstreisen sind aber immer eine recht schwierige Sache, vor allem die Reisezeit. Der Gesetzgeber sieht Reisezeiten nach meiner Recherche meistens als Freizeit an, da man dabei nicht arbeitet. Auf der anderen Seite entsteht natürlich die Frage, wie Langstreckenflügen während der Arbeitszeit angesehen werden. Man kann dabei lesen oder Filme gucken und somit von Freizeit reden. Auf der anderen Seite sollte das m.E. nicht dazu führen, dass man "Nacharbeiten" muss... Hierzu habe ich aber nur ein Urteil gefunden, dass für Staatsangestellte gilt. Dort hieß es, dass dem AN dafür keine Nachteile entstehen dürfen (z.B. Urlaubstag abziehen etc...). Ebenfalls interessant ist die Frage wie Nachtflüge in der Holzklasse gewertet werden müssen. Sie finden während der Freizeit statt, haben aber zur Folge, dass man am nächsten Tag kaum fähig ist, 8 Stunden zu arbeiten.
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Social Bookmarks: Also 24 h x normaler Stundenlohn wird nicht möglich sein. Es wird sich wohl eher aufteilen in Arbeitszeit (ca. 8 h/Tag), ein Art Bereitschafts- bzw. Reisezeit (ca. 8 h/Tag), die nicht so hoch bewertet wird und Freizeit (ca. 8 h/Tag), die gar nicht bezahlt wird. Am Besten wäre es aber vermutlich, wenn Ihr Euch gemeinsam auf eine Pauschale einigt. Also z.B. 1 Woche Dienstreise = 800 Euro Bruttolohn + gutes Hotel mit HP, Flug und alle sonstigen Transfers frei. Zwischendurch was zu Essen müßtest Du Dir ja auch kaufen, wenn Du zu Hause bleiben würdest. | |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 28.11.2012 Uhrzeit: 18:12 ID: 48607 | Social Bookmarks: Das ist doch ganz einfach: z.B Dubai: 6.648km*0,40€/km=2.659,20€, dann kannst Du den Flug auch selbst zahlen, Rest ist Arbeitszeit. Nein im Ernst ist echt eine schwierige Sache, denn wenn man mal in JetlagLand war oder im Winter startet und im Sommer landet, dann ist so eine Woche nicht nur Vergnügen, mich schlaucht das immer tierisch. Den Abenteuerfaktor hat das eigentlich nur beim ersten Mal. Flug ist alles andere als Freizeit. Flug, Hotel, Verpflegung (Spesen) sollte alles vom AG bezahlt und organisiert werden. Vielleicht 10-12 Std./Tag abrechen mit etwas höherem Stundensatz, mir ist da auch keine Regel bekannt, an der man sich orientieren kann, wird bei uns immer individuell verhandelt (meist sogar pauschal) |
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Thomas.G: Offline
Beitrag Datum: 30.11.2012 Uhrzeit: 15:08 ID: 48644 | Social Bookmarks: Ich weiß jetzt nicht genau inwiefern das für dich relevant ist aber ich neulich (da ich selbst bald ins Ausland muss) hierauf gestoßen: Kaufkraftzuschlag bei Auslandsentsendung könnte man ggf. gegenüber dem Arbeitgeber auch mal ansprechen |
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Thomas.G: Offline
Beitrag Datum: 30.11.2012 Uhrzeit: 15:10 ID: 48645 | Social Bookmarks: Hier gibts ne Liste mit den aktuellen Beträgen: http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3 |
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