ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 03.07.2014 Uhrzeit: 11:48 ID: 52956 | Social Bookmarks: Zitat:
Hier muss unterschieden werden: Der Richter ist verbeamtet, der Architekt ist in der jeweiligen Architektenkammer und die Mehrheit der Beschäftigten bezahlt in die gesetzliche Rentenversicherung. - Das sind individuelle und riesengroße Unterschiede innerhalb der jeweiligen Versorgungssysteme! "Hirntot" ist wohl der falsche Ausdruck, aber es ist schon so, dass ein Architekt seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen in keinster Weise mehr ausüben kann, bevor er vom Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente erhält. Auch ist die Höhe die dann als Rente bezahlt wird, wie auch bei Angestellten in der GRV, alles andere als ausreichend. | |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 03.07.2014
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Hamburg74: Offline
Beitrag Datum: 03.07.2014 Uhrzeit: 13:07 ID: 52963 | Social Bookmarks: Leider ist das Problem aber oftmals auch dann nicht gelöst, wenn man eine private BU abschließt. Mein Bruder ist selbständiger Zimmermann (1968 geboren) und ist durch zahlreiche Beschwerden an der Wirbelsäule laut Aussage mehrerer Orthopäden komplett berufsunfähig. Er ist seit 1996 bei einer Gesellschaft versichert und hat immer brav gezahlt, auch der Antrag seinerzeit wurde lüchenlos und wahrheitsgemäß ausgefüllt. Der Vorgang läuft inzwischen seit 1,5 Jahren, inzwischen seit rund 8 Monaten über eine Fachanwältin, weil man mit allen Mitteln versucht, die Zahlung zu verweigern. Also guter Rat an jeden, der eine BU abschließen will: man muß sich einen Versicherer suchen, der z.B. eine niedrige Prozeßquote hat und bekannt ist für reibungslose Bearbeitung der Leistungsfälle. Und wie so oft im Leben: diese Versicherer sind meist nicht die günstigsten, sondern kosten ein paar Euro mehr. Aber da es hier um die Existenz geht, muß man das auch investieren meiner Ansicht nach! Am besten den Rat beim Spezialisten suchen und hellhörig werden, wenn einem die günstigste BU angeboten wird.... |
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Lego1982: Offline
Beitrag Datum: 04.07.2014 Uhrzeit: 16:32 ID: 52968 | Social Bookmarks: Hallo eine private Lebensversicherung, dazu zählt auch die BU, leistet immer unabhängig von anderen Versorgungen. Das ist bei Unfall, Lebens, BU etc. Bei einem nicht Beamten ab 50% das ist schon schnell erreicht und bei einem Beamten ab 25% das ist dann eine Dienstunfähigkeitsvers. Diese 100% kommt mir einer EU gleicht. da muß man wirklich nicht mehr alleine lebensfähig sein. Also ist eine Private BU auf jedenfall zu empfehlen. Achtet auf jeden Fall das die abstrakte Verweisung raus genommen ist. Und das die BU auf den zuletzt ausgeübten Beruf gerechnet wird und nicht den im Antrag angegebenen. |
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Hamburg74: Offline
Beitrag Datum: 07.07.2014 Uhrzeit: 14:17 ID: 52976 | Social Bookmarks: Das Thema "abstrakte Verweisung" hat heute eigentlich kein guter Versicherer mehr in den Bedingungen, das ist auf jeden Fall beruhigend, denn dieses Thema war früher Streitpunkt Nummer 1 und für den Versicherer die Möglichkeit, eine Leistung zunächst einmal abzulehnen (auch wenn es vor Gericht dann oft pro Kunde entschieden wurde - aber der Kunde muß einen langen Atem haben und das Geld, den Prozeß zu finanzieren - am besten über eine Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer). Im Internet kann man übrigens online einen Vergleich rechnen, man bekommt schon für relativ kleines Geld eine private BU bei einem guten Anbieter. Das war früher alles deutlich teurer....dafür kann sich heute kaum ein Handwerker mehr eine leisten, weil den Versicherern das Risiko zu hoch ist. Geändert von Kieler (07.07.2014 um 18:37 Uhr). Grund: Link entfernt |
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