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ehem. Benutzer Registriert seit: 10.08.2004
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Burkhard: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.09.2004 Uhrzeit: 18:15 ID: 4887 | Social Bookmarks: Sicherlich. Es ist wie beim Architekten, das erst ein Eintrag in die Architektenkammer dich befähigt als Innenarchitekt aufzutreten. Allerdings wird seit Jahren darum gekämpft die Bauvorlagenberechtigung auch dem Innenarchitekten zu zuschreiben. Bis dato sind nur Architekten und Bauingenieure dazu in der Lage. ( Allerdings weiß ich nicht ob es seit dem letzten Jahr eine Veränderung gegeben hat ) @sbeerli Ich arbeite seit einem Jahr mit Sketchup und kann es für den Bereich Entwurf und Präsentation nur empfehlen. Es erlaubt vor allem einen Einstieg in entwurfsorientiertem Arbeiten in 3D Schnell zu erlernen ( insbesondere durch die Videotutorials ) und sehr Preisgünstig. Dazu ein sehr reges Forum zum Austausch. Je nachdem wie dein Anspruch ist, halte ich Vector Works für ein gutes CAD Prog. Gruß Burkhard Sputnik war etwas schneller. Das sicherlich bezog sich noch auf Samsarah. @ Sputnik Innenarchitektonisch arbeiten, darf jeder; so wie ein Architekt durchaus Türklinken entwerfen darf, als Designer - sich Innenarchitekt nennen nicht jeder. Geändert von Burkhard (27.09.2004 um 21:32 Uhr). |
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