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Datum: 14.01.2013
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Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun?

#1 (Permalink)
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Hallo Gemeinde! Ich habe kürzlich mein Diplom abgelegt und bin nun Dipl.-Ing. (FH) Architektur. Ich wohne in Bayern und habe hier studiert. Da ich schon verschiedenste Meinungen dazu gehört habe und die Internetrecherche mehr Fragen aufwirft als beantwortet, versuch ichs hier:

1.) Kann mir jemand verraten was ich damit nun alles darf? Und vorallem: Was nicht?
2.) Wo finde ich eine Übersicht über meine Befugnisse etc?
3.) "Architekt" darf ich mich erst nach 2 (oder doch noch 3?) Jahren Berufserfahrung nennen. Wie muss diese "Berufserfahrung" aussehen? Reichen bspw. Ingenieurstätigkeiten im Zertifizierungsbereich?

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Datum: 14.01.2013
Uhrzeit: 17:39
ID: 49091



AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Mitchotektur Beitrag anzeigen
1.) Kann mir jemand verraten was ich damit nun alles darf? Und vorallem: Was nicht?
2.) Wo finde ich eine Übersicht über meine Befugnisse etc?
Dies ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt zB. Art. 61 BayBO: Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - BayBO | Landesnorm Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007

Zitat:
Zitat von Mitchotektur Beitrag anzeigen
3.) "Architekt" darf ich mich erst nach 2 (oder doch noch 3?) Jahren Berufserfahrung nennen. Wie muss diese "Berufserfahrung" aussehen? Reichen bspw. Ingenieurstätigkeiten im Zertifizierungsbereich?
Architekt darft du dch erst nennen, wenn du in der Architektenliste einer Architektenkammer geführt wirst. Die Voraussetzungen sind je nach AK unterschiedlich. zB AK Bayern: ByAK - Bayerische Architektenkammer

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fst
 
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Datum: 15.01.2013
Uhrzeit: 00:52
ID: 49096



AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun? #3 (Permalink)
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Ich will ja jetzt nicht lästern, aber lernt man heute im Studium nicht
mehr was man mit dem Diplom machen kann?

Baurecht etc.

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Datum: 15.01.2013
Uhrzeit: 01:17
ID: 49098



AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun? #4 (Permalink)
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Jain. Indirekt lernt man das, zumindest was wie gesetzeskonform ist und was nicht. Natürlich alles bezogen auf den "vollwertigen Architekten". Was man direkt nachm Studium ist und darf ---> nein. DAS wurde uns so nicht erklärt. Deswegen frag ichs ja hier

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Datum: 15.01.2013
Uhrzeit: 12:34
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AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun? #5 (Permalink)
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Per se solltest du mal in allen Leistungsphasen (außer 9) in den 2 Jahren in Vollzeit tätig gewesen sein. Fehlt was, kannst du bei der BYAK Kurse machen (besonders in 5-8 bieten die an). Immer schön den Nachweis unterschreiben lassen vom Büro oder Auftraggeber.

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Datum: 15.01.2013
Uhrzeit: 14:24
ID: 49104



AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun? #6 (Permalink)
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Danke erstmal. Sinds jetz doch nur noch 2 Jahre, ja?

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Datum: 15.01.2013
Uhrzeit: 15:35
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AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun? #7 (Permalink)
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also, wie hast Du bloß ein Hochschulstudium absolviert?

Im zweiten Beitrag hat pc zur Kammer verlinkt, da steht doch alles drin!
Und ansonsten haben die auch ein Telefon

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Datum: 15.01.2013
Uhrzeit: 19:28
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AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun? #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
also, wie hast Du bloß ein Hochschulstudium absolviert?
Ein Hoch auf unsere Hochschulausbildung! Hoffentlich sind Medizinabsolventen nicht auch so unwissend.

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Datum: 16.01.2013
Uhrzeit: 14:07
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AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun? #9 (Permalink)
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Was nicht heißt, dass man nach 2 Jahren automatisch drin ist.
Die Betonung liegt auf Vollzeit, lückenlos und alle Lps.
Letztendlich gibt es einen Ausschuss/Gremium, was drüber entscheidet.
Nur, um es nochmal zu erläutern.

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Datum: 16.01.2013
Uhrzeit: 19:04
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AW: Dipl.-Ing. (FH) in Bayern - und nun? #10 (Permalink)
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Naja, sind Dir Fälle aus den letzten Jahren bekannt, dass mal ein Antrag
abgelehnt wurde?
Früher war das vielleicht mal möglich, heute freut man sich über jeden
Beitragszahler, oder?

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