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Beitrag Datum: 21.01.2013 Uhrzeit: 20:13 ID: 49163 | Social Bookmarks: hallo zusammen. meine fage bezieht sich auf die kostenermittlung gem BKI. in der DIN 277 sind in den nutzflächen nach meinem verständnis die flächen für erschließung (treppen und flure) nicht enthalten. muss ich jetzt - bei der kostenermittlung via bki - diese flächen (treppen und flure) mit einrechnen, wenn ich die kosten mit dem kennwert der nutzfläche bestimme, oder bleiben sie unberücksichtigt? |
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Social Bookmarks: Ich denke nicht. Ich denke, Du müsstest nur die NF nehmen. Allerdings werden doch immer auch Verhältnisse von NF zu BGF oder zu Rauminhalt etc. gebildet. Dadurch kann festgestellt werden, ob Du mit Deinen Konstruktions- und Erschließungsflächen im Rahmen bist.
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.01.2013 Uhrzeit: 17:45 ID: 49173 | Social Bookmarks: Nur zur Begrifflichkeit: Bei einer Ermittlung der Kosten über Summe NF x Kostenkennwert handelt es sich nicht um eine Kostenberechnung sondern höchstens um eine Kostenschätzung. |
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Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.01.2013 Uhrzeit: 18:25 ID: 49174 | Social Bookmarks: [OT] deswegen sprech ich grundsätzlich nur von Kostenermittlung [/OT] |
Social Bookmarks: Grundsätzlich zur Kostenermittlung: Welche Ebene nach DIN 276 / 2008 erwartet man von Euch bei Projekten, die mit öffentlichen Geldern gebaut werden? Bisher habe ich immer die 1. Ebene als Kostenschätzung und dann die Kostenberechnung nach 2. Ebene ausgearbeitet, zusätzlich eine Aufstellung nach Gewerken, weil die KGs 300 + 400 kaum irgendjemanden eine konkrete Vorstellung liefern, wenn man z.B. bei Innenwänden 6-7 Gewerke in einen Topf wirft. In letzter Zeit verlangt man von uns Aufstellungen nach 3. Ebene schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt, also teilweise bevor man eine konkrete Berechungsgrundlage hat. Unsere Formularsoftware gibt die 3. Ebene erst ab Kostenanschlag her. | |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.01.2013 Uhrzeit: 20:49 ID: 49178 | Social Bookmarks: 3. Ebene für LP3 Kostenberechnung kann ja so einfach sein: https://www.youtube.com/watch?v=lq8T-gfgYnY Geändert von personal cheese (22.01.2013 um 21:23 Uhr). |
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Beitrag Datum: 23.01.2013 Uhrzeit: 10:47 ID: 49181 | Social Bookmarks: Zitat:
handelt es sich um eine "mischkalkulation" für die öffentliche hand. Es solll eine Entscheidungsgrundlage (LPH 1/2) geschaffen werden : - Sanierung - Teilabriss - vollständiger neubau abriss und sanierungsmaßnahmen werden bis in die 3 ebene betrachtet, neubau in der ersten Ebene. wobei mir die ermittlung über BRI gerade bei Hallen doch sehr ungenau erscheint, da jede menge "luft" mitgerechnet wird hat sich im vorliegenden fall erledigt, da wir gestern vom bauherren kostenkennwerte aus bereits realisierten projekten erhalten haben. (nach dem ihm unsere kosten zu niedrig erschienen) ;-) Wir haben uns im Büro jetzt darauf verständigt, dass wir zukünftig bei der NF auch die erschließung mit einbeziehen und in der Kostenermittlung darauf hinweisen. ein kollege meinte, er würde jeweils die kosten via BRI, BGF und NF ermitteln und daraus dann nochmal einen mittelwert bilden. hat damit schonmal jemand erfahrungen gemacht? | |
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Wie erstellt ihr die Kostenberechnung | mika | Planung & Baurecht | 9 | 06.09.2010 19:37 |