Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 08:59
ID: 49584



Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten?

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Krank ist krank, so sehe ich das auch und habe kein Problem damit, wenn sich Mitarbeiter die Zeit nehmen um gesund zu werden.

Wenn sich aber ein Mitarbeiter beim Kochen zu Hause durch eigene Dusseligkeit in den Finger schneidet und deshalb gleich eine ganze Woche krankgeschrieben wird, dann fragt man sich als Chef schon "muß das sein?".
Klar soll sich auch dieser MA schnellstmöglich erholen und seinen Finger schonen, aber kann man trotz Krankschreibung erwarten/verlangen, dass sich der MA z.B.: nach 2-3 Tagen der Erholung im Büro einfindet und zumindest andere Mitarbeiter instruiert ohne selbst "einen Finger zu rühren"?

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 09.04.2005
Beiträge: 463
Lang: Offline


Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 10:35
ID: 49585



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

....da ich den finger nicht gesehen habe, kann ich nicht beurteilen, ob die krankscheibung gerechtfertigt ist. (hätte ich ihn gesehen könnte ich es auch nicht, ich bin ja kein arzt)
bei ner halben amputation würde ich -gefühlsmäßig - sagen, dass geht in ordnung.

ob und wie lange man krank geschrieben ist hängt doch auch davon ab, was im büro so zur tätigkeit zählt. wenn der mitarbeiter "nur zeichnet" also viel mit der maus / pc arbeitet, ist er halt auf seine hände angewiesen. und selbst dann:
Ich habe (als freier mitarbeiter) mal 2 tage nach einer meniskus-op wieder am schreibtisch gesessen, nach dem motto "dass bein hochlegen kannst du ja auch im büro".
...würde ich heute nicht wieder machen, das resutat war nämlich ein hexenschuss auf grund der doch etwas angestrengten sitzposition

ich kann verstehen, dass von büroinhabern erwartet wird, dass man sich engagiert, (was i.d.r auch so ist, angesichts der (arbeits)marktsituation heutzutage). aber streng genommen kann man von einem Mitarbeiter dass erwarten, was im arbeitsvertrag geregelt ist, bzw. das, was honoriert wird
(in welcher form auch immer, nicht nur monetär), und dass ist auch richtig so.
ausnahmesituationen z.b auf grund hoherarbeitsbelastung gibt es natürlich immer mal wieder. ggf. kann man dass dann aber auch mit den betroffenen peronen ansprechen

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 12.02.2004
Beiträge: 99
dk0815: Offline

Ort: Karlsruhe

dk0815 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 13:16
ID: 49587



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten? #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo zusammen,
sicherlich ist es richtig, daß wenn man Inhaber ist man das Gesamtunternehmen im Blick haben muss und vielleicht leicht in ein Denkschema verfällt, daß die Mitarbeiter einen nur ausnutzen und sich abseilen wollen.
Vielleicht ist man auch schon ein gebranntes Kind, aber irgendwie denke ich, man muss als Chef dem Mitarbeiter auch ein gewisses Vertrauen entgegenbringen, daß er einem nicht nur schadet. Bestimmt gibt es auch Leute, die das mit der Krankheit ausnutzen, aber man sollte es nich per se unterstellen.
Zumal man den Leuten ja nicht das Leben ausserhalb des Büros vorschreiben kann. Wenn jemand z.B. als Hobby Fußball spielt, dann kann es halt mal passieren, daß man sich nen Bänderriss holt. Aber begeistert ist niemand davon.

Habe auch immer wieder erlebt, das vor allem im Arch-geschäft das Thema Krankmeldung/fehlen/Urlaub wollen/normale Arbeitszeiten haben, sehr misstrauisch beäugt wird. Hat vielleicht auch mit den kleinbetrieblichen Strukturen, ich sag jetzt mal provozierend kleinkarierten Strukturen im Einzelunternehmergeschäft zu tun. Als Beispiel kann man sich ja mal vor Augen führen, wie das Ganze in größeren Firmen gehandhabt wird.
"Sitz ich bei ENBW irgendwo im Büro und hab mir beim Büroschlaf ne Verspannung am Nacken zugezogen, begebe ich mich ne Etage nach unten im Gebäude, und der Betriebsarzt schickt mich nach Hause......"

Aber Spaß beiseite, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß dieses oberpingelige Rumgetue bei Krankheit die Mitarbeiter nicht gerade motiviert.

Hatte z.B. schon Arbeitgeber, die auf die Krankmeldung ab dem ersten Tag bestanden haben. Gesetzlich ist es ja so, daß erst ab dem vierten Tag eine da sein muss. Wenn es dir an Tag 1 also schlecht geht und du dann noch ewig beim Arzt rumhocken musst damit du nen Formular bekommst und sie dir im Büro nicht nen Tag Urlaub abziehen, wenn du keines hast, und der Arzt dann 2 oder 3 Tage draufschreibt, da sagt auch kaum jemand was dagegen.

Soll heißen mit so ner pingeligen Art werden Mitarbeiter unter dem Strich mehr Fehltage haben, als wenn man ihnen ein bisschen Vertrauensvorschuss gibt und es z.B. bei der gesetzlichen Regelung beläßt.

Wenn sich ein Mitarbeiter nach einer gewissen Zeit als Schlurie herausstellt, dann muss es natürlich Konsequenzen haben. Man sollte dies aber nicht immer grundsätzlich vielleicht auch unterbewußt unterstellen.

Gruss Daniel

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 09.04.2005
Beiträge: 463
Lang: Offline


Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 14:24
ID: 49590



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten? #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von dk0815 Beitrag anzeigen
Hatte z.B. schon Arbeitgeber, die auf die Krankmeldung ab dem ersten Tag bestanden haben. Gesetzlich ist es ja so, daß erst ab dem vierten Tag eine da sein muss.
Stimmt so nicht:

§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird."

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 12.02.2004
Beiträge: 99
dk0815: Offline

Ort: Karlsruhe

dk0815 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 15:13
ID: 49591



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten? #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo,

daß man sich melden muss, wenn man nicht kommt (ab dem ersten Tag) ist ja klar, versteht sich von selber.
Macht man ja auch wenn man z.B. im Stau steht oder ne Panne hat und es später als üblich wird (bei Pendlern).

Mir ging es um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinung vom Arzt, die bei dem erwähnten AG ab dem ersten Tag gefordert wurde.

Gruss Daniel

Mit Zitat antworten
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 17:33
ID: 49594



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten? #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

ich glaub die meinte Lang auch:
Zitat:
Zitat von ebenda
...Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen...
Dazu gab´s doch letztes Jahr mal ein Urteil

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 19:45
ID: 49598



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten? #7 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von dk0815 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
sicherlich ist es richtig, daß wenn man Inhaber ist man das Gesamtunternehmen im Blick haben muss und vielleicht leicht in ein Denkschema verfällt, daß die Mitarbeiter einen nur ausnutzen und sich abseilen wollen.
Vielleicht ist man auch schon ein gebranntes Kind, aber irgendwie denke ich, man muss als Chef dem Mitarbeiter auch ein gewisses Vertrauen entgegenbringen, daß er einem nicht nur schadet. Bestimmt gibt es auch Leute, die das mit der Krankheit ausnutzen, aber man sollte es nich per se unterstellen.

Moment! Ich vertraue meinen Mitarbeitern, unterstelle ihnen erstmal gar nichts und lege sehr viel Wert darauf, dass sie sich wohlfühlen im Büro und gesund sind bzw. werden.

Wenn ich frage, was man von einem Mitarbeiter erwarten darf, dann meine ich das man gerade bei Dingen, die dieser sich durch Eigenverschulden eingehandelt hat, sich auch etwas selbst an der Nase zieht und z.B. zum Arzt sagt, dass man nicht unbedingt 5 Tage krankgeschrieben werden muss, sondern vielleicht nur 3 Tage und dann auf sich selber achtet, statt es auf ne Woche Couchpotato anzulegen. Oder das man einfach mal im Büro vorbeikommt und fragt, ob man vielleicht bei laufenden Projekten die Übergabe machen kann, damit die anderen weiterkommen.

Also nicht nur an sich selbst denken, sondern auch ein wenig ans Büro. So sehe ich das.

Ich würde es allerdings auch nicht tolerieren, wenn ein Mitarbeiter mehrmals im Jahr wegen seiner Hobbies wie Skifahren oder Fußball ausfällt. Solche Risiken kann man minimieren und man sollte daran denken, was einem letztlich wichtiger ist, der Job oder der gelegentliche Spaß mit hohem Verletzungsrisiko.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 09.04.2005
Beiträge: 463
Lang: Offline


Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 22:05
ID: 49600



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten? #8 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Moment! Ich vertraue meinen Mitarbeitern, unterstelle ihnen erstmal gar nichts und lege sehr viel Wert darauf, dass sie sich wohlfühlen im Büro und gesund sind bzw. werden.
... ich wollte auch garnichts böses unterstellen.

Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Wenn ich frage, was man von einem Mitarbeiter erwarten darf, dann meine ich das man gerade bei Dingen, die dieser sich durch Eigenverschulden eingehandelt hat, sich auch etwas selbst an der Nase zieht und z.B. zum Arzt sagt, dass man nicht unbedingt 5 Tage krankgeschrieben werden muss, sondern vielleicht nur 3 Tage und dann auf sich selber achtet, statt es auf ne Woche Couchpotato anzulegen. Oder das man einfach mal im Büro vorbeikommt und fragt, ob man vielleicht bei laufenden Projekten die Übergabe machen kann, damit die anderen weiterkommen.
... wie gesagt, wenn er sich wirklich schlimm verletzt hat (und davon gehe ich aus, wenn er eine woche krank geschrieben wird), kann ich nicht beurteilen, wie lange er krank geschrieben sein muss.
ob dass ganze selbst verschuldet ist, darf m.e nach keine rollespielen, wenns ernst ist, wird er sich sowieso ärgern, (ich glaube unter "projektleitern" gibt es kaum jemanden, der freiwillig "krank macht" die arbeit bleibt ja eh meistens zum größten teil liegen, was bedeutet: mehrarbeit, wenn man wieder da ist) ungeachtet dessen : dass man dann mal kurz im büro vorbeischaut, um ne übergabe zu machen sollte schon drin sein, zumal ja keine gefahr besteht jemanden anzustecken.

Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Also nicht nur an sich selbst denken, sondern auch ein wenig ans Büro. So sehe ich das.
kann ich nachvollziehen, ich selbst handele im mir machbaren rahmen auch danach. allerdings sollte man bedenken das die arbeitsbedigungen in unserer branche leider gottes oft nicht gerade dazu einladen, sich über die maßen zu engagieren (ohne unterstellen zu wollen, das dies auch auf eurer büro zutrifft)

Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Ich würde es allerdings auch nicht tolerieren, wenn ein Mitarbeiter mehrmals im Jahr wegen seiner Hobbies wie Skifahren oder Fußball ausfällt. Solche Risiken kann man minimieren und man sollte daran denken, was einem letztlich wichtiger ist, der Job oder der gelegentliche Spaß mit hohem Verletzungsrisiko.
kann ich auch nachvollziehen. ich weiß allerdings nicht, ob man damit als begründung einer kündigung wirklich durchkommt.
mal abgesehen davon hast (du) recht: wenn mann sich beim Fußball ständig auf die fresse legt, sollte man sich schon überlegen, ob das sport im sinne von verbesserungder fitness / des wohlbefindes dient.


... duzt man sich hier eigentlich?

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 27.02.2013
Uhrzeit: 09:44
ID: 49604



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten? #9 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
... duzt man sich hier eigentlich?
Ja, unbekannterweise.


Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
... ich wollte auch garnichts böses unterstellen.
Ist mir klar. ich hatte auch dk0815 zittiert.



Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
.
... wie gesagt, wenn er sich wirklich schlimm verletzt hat (und davon gehe ich aus, wenn er eine woche krank geschrieben wird), kann ich nicht beurteilen, wie lange er krank geschrieben sein muss.
Es ist nur so schlimm, dass ich als Selbständiger damit vermutlich noch nicht einen einzigen Tag zu Hause geblieben wäre.
Eine kleine Schnittwunde halt. Man kann Autofahren, steckt niemanden an und kann zumindest lesen/sprechen/telefonieren.


Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
.
kann ich auch nachvollziehen. ich weiß allerdings nicht, ob man damit als begründung einer kündigung wirklich durchkommt.
Fristgerecht kann man immer kündigen, wenn Jemand es darauf anlegt.
Abmahnen ist bei ständig provozierten Verletzungen sicher auch möglich.


Nur um das klarzustellen: Ich bin mit meinem MA sehr zufrieden und freue mich, wenn er wieder voll genesen ist. Ärgern tut er sich wohl auch selbst über die Dummheit. Es ginge mir hierbei mehr um die Frage der Einstellung zu solchen Dingen.

Mit Zitat antworten
Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Eingabeberechtigung-was darf ich Hannes Beruf & Karriere 11 05.10.2010 18:43
Darf Absolvent bauen??? beata.sw Beruf & Karriere 5 30.09.2008 20:51
Wie steil darf das Gelände in einem Garten sein? Nightfly Konstruktion & Technik 2 26.01.2008 10:14
wer darf an wbw teilnehmen? 3dgeplagt Beruf & Karriere 4 31.05.2007 08:48
gerade frisch aus der uni und schon nen auftrag. was darf/muss ich machen??? bastiS Beruf & Karriere 8 26.04.2005 18:24
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®