Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.04.2005
Beiträge: 463
Lang: Offline
Beitrag Datum: 04.03.2013 Uhrzeit: 14:44 ID: 49662 | Social Bookmarks: Hallo zusammen. ich habe letzte Woche fristgerecht meine Kündigung zum 31.03. 13 aus betriebswirtschaftlichen Gründen erhalten. Im Gespräch wurden mir die Gründe nochmals dargelegt.(keine folgeaufträge, etc...) soweit ist alles verstanden und auch in ordnung. Laut kündigungsschutzgesetz steht mir, falls ich nicht gegen diese Kündigung klage eine Entschädigung von 0,5 gehältern pro jahr der betriebszugehörigkeit zu, macht bei mir ein gehalt. (falls ich dass richtig verstanden habe.) im Kommentar heißt es dazu: "Dieser Abfindungsanspruch setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber in der notwendig schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigungserklärung darauf hinweist, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.Es handelt sich also faktisch nicht um einen gesetzlichen Anspruch, sondern weiterhin um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers." Meine Fragen: -In meiner Kündigung steht, dass mir aus "betriebswirtschaftlichen" Gründen gekündigt wurde. Entspricht dass einer betriebsbedingten Kündigung? - Ist eine Schriftliche Kündigung eine Schriftliche Kündigungserklärung? - Steht mir die Abfindung nur dann zu, wenn meinen Arbeitgeber mich in der schriftlichen Kündigung darauf hinweist, dass es sich um eine Betriebsbedingte Kündigung handelt (hat er m.E. nach getan) und dass mir im Falle eines Klageverzichtes eine Abfindung zusteht?(hat er nicht getan) - hat schon mal jemand Erfahrungen damit gemacht? Ich überlage halt, ob ich das ganze mal ansprechen sollte (nachdem ich mein arbeitszeugniss habe). Ich hatte bisher keine Probleme mit den chefs, zwischenmenschlich ist das Verhältnis noch neutral, aber man sieht sich ja bekanntllich im leben immer 2 mal. |
| |
|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 25
mrblack: Offline
Beitrag Datum: 04.03.2013 Uhrzeit: 20:28 ID: 49663 | Social Bookmarks: Nicht jedem Arbeitnehmer steht automatisch eine Abfindung zu, das sit ein Trugschluss. Eine Abfindung steht einem Arbeitnehmer nur zu wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder ein anderer Grund dem entgegen steht. So wie ich den Fall sehe steht dir gar nichts zu. Les dir mal genau durch was in dem Absatz im KSchG steht. |
Social Bookmarks: Es würde mich auch wundern, wenn es bei einer fristgerechten Kündigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine finanzielle Abfindung gäbe. Ich meine wo würde das hinführen? Es werden im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen vereinbart, diese hält der AG ein und soll quasi dann noch finanziell "bestraft" werden, obwohl es im betriebswirtschaftlich schon schlecht geht!? | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.04.2005
Beiträge: 463
Lang: Offline
Beitrag Datum: 04.03.2013 Uhrzeit: 23:22 ID: 49669 | Social Bookmarks: |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Erfahrungen mit Thermografiekameras | Blumenschein | andere Themen | 2 | 03.12.2009 11:48 |
Erfahrungen mit dem MacBook? | Samsarah | Präsentation & Darstellung | 37 | 30.03.2008 11:58 |
Erfahrungen für Diplomarbeit | pepper | Beruf & Karriere | 26 | 06.11.2006 10:18 |
spezielle ausbildung + kündigung | realist | Beruf & Karriere | 10 | 11.08.2006 23:02 |