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Beitrag
Datum: 04.03.2013
Uhrzeit: 22:47
ID: 49667



Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen?

#1 (Permalink)
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Es geht um gemeinsame Betriebsferien. In vielen Branchen ist es üblich und es wird durchaus auch mehr wie die Hälfte des Urlaubsanspruches durch die AGs verplant.

Wie seht Ihr das bezogen auf das Architekturbüro?

Findet Ihr drei fest eingeplante Wochen Betriebsferien zu den Schulferienterminen im Sommer, Herbst und nach Weihnachten zumutbar, wenn jedem AN noch min. 2 Wochen zum freien Verplanen verbleiben?

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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 01:43
ID: 49670



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Findet Ihr drei fest eingeplante Wochen Betriebsferien zu den Schulferienterminen im Sommer, Herbst und nach Weihnachten zumutbar, wenn jedem AN noch min. 2 Wochen zum freien Verplanen verbleiben?
Wenn der AG das Büro z.B. im Sommer für drei Wochen schließt, ist dem m.E. nichts entgegenzusetzen.
Diese drei Wochen aber auf das Jahr zu verteilen dürfte in Konflikt mit dem Bundesurlaubsgesetz stehen:

Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 2 besagt:
Zitat:
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Nun könnte der findige AG natürlich so argumentieren, dass der AN ja seine verbleidenden 2 Wochen mit einem dieser festen Termine verbinden könnte, so dass daraus 3 Wochen Urlaub werden.
Hier sehe ich, als Nicht-Jurist, aber ein Missachtung des Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 1.

Zitat:
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]
__________________
Florian Illenberger

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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 11:49
ID: 49671



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Nun könnte der findige AG natürlich so argumentieren, dass der AN ja seine verbleidenden 2 Wochen mit einem dieser festen Termine verbinden könnte, so dass daraus 3 Wochen Urlaub werden.
Hier sehe ich, als Nicht-Jurist, aber ein Missachtung des Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 1.
Danke für Deine Antwort.

Natürlich argumentiere ich so, wie von Dir beschrieben, denn es steht dem AN frei vor oder nach dem Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsurlaub noch eine Woche dranzuhängen und somit auf insgesamt zwei zusammenhängende Wochen zu kommen. 12 Werktage beziehen sich übrigens auf Mo-Sa, also zwei ganze Wochen.
Als AG der seinen ANs bei 5-Tage-Woche schon 25 Tage Urlaub, statt der vorgeschriebenen 20 spendiert, sollte diese o.g. Regelung im gegenseitigen Einvernehmen wohl möglich sein.
Die 3 Wochen Betriebsurlaub im Sommer finde ich nachteiliger, da diese komplett in die Hauptsaison fallen.

Es gibt ja Berufsgruppen, die vom Urlaub komplett festgelegt sind wie z.B. Lehrer oder Erzieher. Gut, Lehrer haben ca. 12 Wochen im Jahr frei und sollten sich nicht beschweren.

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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 13:41
ID: 49672



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #4 (Permalink)
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Zitat:
...statt der vorgeschriebenen 20...

Ich bin aus dem Thema ja total raus, ich hatte vor zwanzig Jahren 30 Tage also
sechs Wochen Urlaub, ist das nicht mehr üblich?
Betriebsurlaub find´ ich übrigens super, hat sich bei vielen Firmen, die ich kenne,
bewährt!

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fst
 
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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 17:02
ID: 49673



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #5 (Permalink)
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Also ich fände 3 Termine überzogen und es wäre mir zu unflexibel.
Evtl. einmal im Sommer und über Weihnachten.

Lässt sich das eigentlich mit den Projekten abstimmen?

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Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 17:33
ID: 49674



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von fst Beitrag anzeigen
Lässt sich das eigentlich mit den Projekten abstimmen?
In der Regel kein Problem. Ich kann mich da zur Not mit anderen Büros abwechseln.

Klar drei Termine sind viel, aber es gibt auch Sicherheit für die Urlaubsplanung und die Büroorganisation.

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