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Beitrag
Datum: 04.03.2013
Uhrzeit: 22:47
ID: 49667



Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen?

#1 (Permalink)
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Es geht um gemeinsame Betriebsferien. In vielen Branchen ist es üblich und es wird durchaus auch mehr wie die Hälfte des Urlaubsanspruches durch die AGs verplant.

Wie seht Ihr das bezogen auf das Architekturbüro?

Findet Ihr drei fest eingeplante Wochen Betriebsferien zu den Schulferienterminen im Sommer, Herbst und nach Weihnachten zumutbar, wenn jedem AN noch min. 2 Wochen zum freien Verplanen verbleiben?

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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 01:43
ID: 49670



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Findet Ihr drei fest eingeplante Wochen Betriebsferien zu den Schulferienterminen im Sommer, Herbst und nach Weihnachten zumutbar, wenn jedem AN noch min. 2 Wochen zum freien Verplanen verbleiben?
Wenn der AG das Büro z.B. im Sommer für drei Wochen schließt, ist dem m.E. nichts entgegenzusetzen.
Diese drei Wochen aber auf das Jahr zu verteilen dürfte in Konflikt mit dem Bundesurlaubsgesetz stehen:

Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 2 besagt:
Zitat:
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Nun könnte der findige AG natürlich so argumentieren, dass der AN ja seine verbleidenden 2 Wochen mit einem dieser festen Termine verbinden könnte, so dass daraus 3 Wochen Urlaub werden.
Hier sehe ich, als Nicht-Jurist, aber ein Missachtung des Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 1.

Zitat:
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]
__________________
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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 11:49
ID: 49671



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Nun könnte der findige AG natürlich so argumentieren, dass der AN ja seine verbleidenden 2 Wochen mit einem dieser festen Termine verbinden könnte, so dass daraus 3 Wochen Urlaub werden.
Hier sehe ich, als Nicht-Jurist, aber ein Missachtung des Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 1.
Danke für Deine Antwort.

Natürlich argumentiere ich so, wie von Dir beschrieben, denn es steht dem AN frei vor oder nach dem Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsurlaub noch eine Woche dranzuhängen und somit auf insgesamt zwei zusammenhängende Wochen zu kommen. 12 Werktage beziehen sich übrigens auf Mo-Sa, also zwei ganze Wochen.
Als AG der seinen ANs bei 5-Tage-Woche schon 25 Tage Urlaub, statt der vorgeschriebenen 20 spendiert, sollte diese o.g. Regelung im gegenseitigen Einvernehmen wohl möglich sein.
Die 3 Wochen Betriebsurlaub im Sommer finde ich nachteiliger, da diese komplett in die Hauptsaison fallen.

Es gibt ja Berufsgruppen, die vom Urlaub komplett festgelegt sind wie z.B. Lehrer oder Erzieher. Gut, Lehrer haben ca. 12 Wochen im Jahr frei und sollten sich nicht beschweren.

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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 13:41
ID: 49672



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #4 (Permalink)
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Zitat:
...statt der vorgeschriebenen 20...

Ich bin aus dem Thema ja total raus, ich hatte vor zwanzig Jahren 30 Tage also
sechs Wochen Urlaub, ist das nicht mehr üblich?
Betriebsurlaub find´ ich übrigens super, hat sich bei vielen Firmen, die ich kenne,
bewährt!

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fst
 
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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 17:02
ID: 49673



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #5 (Permalink)
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Also ich fände 3 Termine überzogen und es wäre mir zu unflexibel.
Evtl. einmal im Sommer und über Weihnachten.

Lässt sich das eigentlich mit den Projekten abstimmen?

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Beitrag
Datum: 05.03.2013
Uhrzeit: 17:33
ID: 49674



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von fst Beitrag anzeigen
Lässt sich das eigentlich mit den Projekten abstimmen?
In der Regel kein Problem. Ich kann mich da zur Not mit anderen Büros abwechseln.

Klar drei Termine sind viel, aber es gibt auch Sicherheit für die Urlaubsplanung und die Büroorganisation.

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Datum: 06.03.2013
Uhrzeit: 10:02
ID: 49678



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
aber es gibt auch Sicherheit für die Urlaubsplanung und die Büroorganisation.
... vor allem die Sicherheit für den kinderlosen und nicht mit einer Lehrkraft verbandelten Mitarbeiter (da gibt's sicher eine Menge von ), grundsätzlich eine Woche in den Schulferien Urlaub haben zu müssen, obwohl er/sie das vielleicht lieber vermeiden wolle. Sehr motivierend.

Wenn es nicht, wie hier in Frankreich im August und zu Weihnachten, einen quasi Stillstand der Aktivität gibt, sollte ein Büro eigentlich in der Lage sein, ohne Zwangsurlaub auszukommen.

Beste Grüsse

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Datum: 06.03.2013
Uhrzeit: 13:16
ID: 49681



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von johnnboy Beitrag anzeigen
... vor allem die Sicherheit für den kinderlosen und nicht mit einer Lehrkraft verbandelten Mitarbeiter (da gibt's sicher eine Menge von ), grundsätzlich eine Woche in den Schulferien Urlaub haben zu müssen,
Bei uns haben 70% schulpflichtige Kinder oder einen Lehrer als Partner.
Wie in einer guten Demokratie passen Urlaubstermine in den Ferien somit der Mehrheit.


Zitat:
Zitat von johnnboy Beitrag anzeigen
Zwangsurlaub
Der Ton macht die Musik und Zwangsurlaub klingt nicht nett. Es geht um feste Urlaubstermine für ca. Hälfte der verfügbaren Urlaubstage, die auch dem Chef mal eine Auszeit ermöglichen, denn erfahrungsgemäß läufts nur 2-3 Tage ohne den im Büro. Deswegen machts kaum Sinn dann Leute arbeiten zu lassen, wenn er länger verreist ist.

Viele Baufirmen mit welchen wir arbeiten schließen konsequent (bis auf evtl. ein Notfallteam) 2 Wochen in den Sommerferien und 2-3 Wochen von Weihnachten bis Mitte Januar. Somit bleiben kaum frei verfügbare Urlaubstage übrig.
Da wird gar nicht gefragt, ob das Jemandem paßt oder nicht.

Vielleicht sollte man mal mehr auf die Urlaubsansprüche in den USA oder Japan hinweisen, damit wir Deutschen uns nicht zuviel bemitleiden.

Frankreich ist mit durchschnittlich 37 Tagen Urlaub, 2-3 Stunden Mittagspause und einer streikgeilen Bevölkerung vielleicht nicht gerade der ideale Maßstab.

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Datum: 06.03.2013
Uhrzeit: 15:06
ID: 49682



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Bei uns haben 70% schulpflichtige Kinder oder einen Lehrer als Partner.
Was ja die These - Architekten und Lehrer passen gut zueinander - bestätigt.
würde mich mal die Aufschlüsselung der 70% interessieren.

Betriebsurlaub finde ich auch ok.
Wenn es einem Mitarbeiter nicht passt kann er im zeifelsfall zu einem Büro
Wechseln, bei dem es keinen Betriebsurlaub gibt. Wichtig ist, dass mind. die
Hälfte des Jahresurlaubs frei einteilbar bleibt.

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Datum: 06.03.2013
Uhrzeit: 15:10
ID: 49683



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #10 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von bimfood Beitrag anzeigen
würde mich mal die Aufschlüsselung der 70% interessieren.
Bei uns etwa 55% mit Kindern und 15% mit Lehrern.
Fragt sich was zu Hause weniger Arbeit macht.

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Datum: 06.03.2013
Uhrzeit: 15:28
ID: 49684



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Es geht um feste Urlaubstermine für ca. Hälfte der verfügbaren Urlaubstage, die auch dem Chef mal eine Auszeit ermöglichen, denn erfahrungsgemäß läufts nur 2-3 Tage ohne den im Büro. Deswegen machts kaum Sinn dann Leute arbeiten zu lassen, wenn er länger verreist ist.
Auf lange Sicht ist das aber keine akzeptable Lösung für dieses Problem. Was ist, wenn der Chef ungeplant ausfällt? Chaos im Büro nach einer Woche?

Betriebsferien über Weihnachten ist noch ok. Aber den Sommerurlaub würde ich lieber zu Zeiten nehmen, an denen weder Lehrer noch Schulkinder auch unterwegs sind...

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Datum: 06.03.2013
Uhrzeit: 15:35
ID: 49685



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #12 (Permalink)
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Danke.

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Betriebsferien über Weihnachten ist noch ok. Aber den Sommerurlaub würde ich lieber zu Zeiten nehmen, an denen weder Lehrer noch Schulkinder auch unterwegs sind...
Klar, ging mir vor einigen Jahren als kinderloser AN auch noch so. Kann ich voll und ganz verstehen.
Ab es geht hier nicht für den Einzelnen um das was einem "lieber" ist, sondern um eine akzeptable Lösung fürs Büro.

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Was ist, wenn der Chef ungeplant ausfällt? Chaos im Büro nach einer Woche?
Könnte passieren, denn es ist oft in kleinen Büros so.

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Datum: 07.03.2013
Uhrzeit: 01:25
ID: 49688



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #13 (Permalink)
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Wieso willst Du eigentlich das Büro drei mal im Jahr ganz schließen? Welchen Vorteil siehst Du darin?
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Datum: 07.03.2013
Uhrzeit: 08:14
ID: 49689



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #14 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Wieso willst Du eigentlich das Büro drei mal im Jahr ganz schließen? Welchen Vorteil siehst Du darin?
Das schrieb ich ja oben:

1. Es geht um feste Urlaubstermine für ca. Hälfte der verfügbaren Urlaubstage, die auch dem Chef mal eine Auszeit ermöglichen, denn erfahrungsgemäß läufts nur 2-3 Tage ohne den im Büro. Deswegen machts kaum Sinn dann Leute arbeiten zu lassen, wenn er länger verreist ist.
Da braucht man sich nichts vorzumachen, wenn es in Strukturen von 5-10 jungen und recht unerfahrenen Mitarbeiter nur den Chef gibt, der gleichzeitig in alle Projekte eingebunden ist, dann gibt es nach wenigen Tagen, die nur von dieser Person beantwortet und entschieden werden können. Gibt es keine Antworten und Entscheidungen stockt die Arbeit.


2. Es gibt auch Sicherheit für die Urlaubsplanung und die Büroorganisation.

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Datum: 07.03.2013
Uhrzeit: 10:24
ID: 49690



AW: Wieviel Urlaub darf/sollte der AG maximal verplanen? #15 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
....Es geht um feste Urlaubstermine für ca. Hälfte
der verfügbaren Urlaubstage, die auch dem Chef mal eine Auszeit ermöglichen,
denn erfahrungsgemäß läufts nur 2-3 Tage ohne den im Büro. Deswegen machts
kaum Sinn dann Leute arbeiten zu lassen, wenn er länger verreist ist.
Da braucht man sich nichts vorzumachen....
Ist auch - und das sage ich aus der Situation als Mitarbeiter in einem
kleineren Büro mit überwiegend jungen Leuten - meine Meinung.

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