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Beitrag Datum: 03.04.2013 Uhrzeit: 14:16 ID: 49841 | Social Bookmarks: Hallo, ich habe eine Frage, die manchen von euch vielleicht seltsam vorkommen wird. Aktuell bearbeite ich ein kleines Projekt auf einer ebenerdigen Dachbegrünung (Tiefgarage), die 2004 fertiggestellt wurde. Es hat sich über die Jahre ein Konflikt ergeben, da ballspielende Kinder schon mehrmal die Fassade eingeschossen haben. Daher erarbeite ich auf Wunsch eines der über 30 Eigentümer eine Pflanzung/Lösung, die die Kinder von der Fassade abhalten soll. Nun konnte ich aber nur einmal kurz einen Blick auf den Plan des Architekten werfen, der in versiegelter Form vorlag. Ich bräuchte aber einen Plan zum genauen Aufbau inkl. Verfüllung, Schutzfolie usw. sowie evtl. statische Angaben, da auch ein größerer Findling im Gespräch ist. Jetzt zu meiner Frage: Ist es üblich und rechtens, danach beim ursprünglichen Planer zu fragen? Das Problem war damals absolut nicht absehbar, liegt also nicht am Entwurf. Auch geht es um keine größeren Veränderungen, die das Urheberrecht stören könnten. Ich arbeite sonst vorwiegend für private AG im kleineren Rahmen und hatte immer alle Pläne vom Bauherren aus vorliegen. Da ich direkt nach dem Studium los gelegt habe, kann ich es auch vom Büroablauf nicht herleiten. Danke für Antworten. |
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Beitrag Datum: 04.04.2013 Uhrzeit: 14:41 ID: 49843 | Social Bookmarks: ich würde denke ich erstmal deinen Auftraggeber anfragen, ob er nicht einen "zugang" zum ursprünglichen planer hat. das wäre m.e nach die diplomatischster Vorgehensweise. aus meiner erfahrung ist es aber in der regel kein problem, die unterlagen zu bekommen |
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Beitrag Datum: 04.04.2013 Uhrzeit: 15:15 ID: 49845 | Social Bookmarks: Danke für deine Antwort. Habe gestern mit dem entsprechenden Eigentümer nochmal gesprochen. Dieser hat wiederum die Hausverwaltung kontaktiert. Die wussten leider nicht mehr, wer das damals geplant hat, wollten es aber nochmal in Erfahrung bringen. Solange ich die Unterlagen nicht habe, kann ich eben nur unter Vorbehalt die Entwurfsvarianten vorstellen oder die Eigentümer wählen die idiotensichere Variante. |
Social Bookmarks: Notfalls kriegt man im Bauamtsarchiv eine Kopie der Genehmigungsunterlagen und der Statik. Man braucht dazu die Vollmacht des Eigentümers.
__________________ __________________________________________ Levente Pontai, ARCHITEKT AKNW L.Pontai@t-online.de Bonn | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 04.04.2013 Uhrzeit: 18:55 ID: 49848 | Social Bookmarks: Im Bauaktenarchiv wird man aber keine Detailplanung finden. Üblicherweise stellt der Bauherr den Kontakt her, meldet einen quasi an, dann ruft man selbst an und schildert sein Anliegen. Eigentlich sollten dem Bauherrn die Planungsunterlagen mit der Übergabedokumentation aber vorliegen... |
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Beitrag Datum: 04.04.2013 Uhrzeit: 20:30 ID: 49852 | Social Bookmarks: Also bei über 30 Eigentümern wäre das mit der Vollmacht wohl nichts. Ich vermute, dass das dazugehörige Gebäude von irgendeiner Genossenschaft oder Gesellschaft gebaut wurde. Allerdings muss man sich immer bei allem an die Hausverwaltung wenden. Ich habe bisher keinen Auftrag, sondern stelle nur eine mögliche Lösung vor. Immerhin hat sich jetzt der Galabauer gefunden, vielleicht hat der noch irgendwas Brauchbares da. Ansonsten bleibt es eben erstmal bei "unter Vorbehalt" |
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