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Beitrag Datum: 08.08.2013 Uhrzeit: 09:47 ID: 50628 | Social Bookmarks: tag zusammen nicht dass es akut wäre, aber vielleicht hat ja schon jemand erfahrungen auf dem gebiet: ist es möglich, während der elternzeit eine fortbildung, z.B. zum Siegeko oder zum sachverständigen zu machen? der tüv bzw. die kammern bieten ja oft kurse an die auf samstage fallen, bzw. wenn man einen partner hat, der einen tag in der woche von zu hause aus arbeiten kann, wäre das ganze ja - zumindest praktisch - umsetzbar. kennt hierzu jemand die rechtlichen hintergründe? grüße, m. |
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Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 08.08.2013 Uhrzeit: 11:29 ID: 50630 | Social Bookmarks: kenn ich nicht, konnte mir aber nicht vorstellen, dass das so unüblich ist: Artikel in der Welt Weiterbildung während der Elternzeit Will sich ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit weiterbilden, so stehen dem arbeitsrechtliche Regelungen nicht im Wege.[...] |
Social Bookmarks: Natürlich ist das möglich. Du darfst alles während Deiner Elternzeit machen - sogar arbeiten. Die Frage ist nur, ob Du dann noch Elterngeld beziehen kannst. Bei einer Fortbildung ist das kein Problem. Du verdienst ja kein Geld.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Social Bookmarks: Wenn Du auch Elterngeld beziehst, mußt Du Deine berufliche Tätigkeit auf max. 30 Stunden die Woche reduzieren. Wie Du diese einteilst und was Du beruflich machst, ist normalerweise freigestellt. Einnahmen in der Elternzeit werden auf das Elterngeld angerechnet. Max. 1.800 Euro/Monat sind als Elterngeld möglich, dafür müßtest Du allerdings vorher mind. 2.770 Euro/Monat netto verdient haben und im besagten Zeitraum keine Einnahmen erzielen. Ansonsten normalerweise 65% vom mittleren Nettolohn der letzten 12 Monate abzgl. Einnahmen während der Elternzeit. | |
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