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Anmeldung Architekturbüro mit mehreren Personen Hallo, eine Frage: Wenn ich für die Zulassung in die Kammer zugelassen bin muss ich mich dort eintragen. Kann ich mich zb. als sagen wir mal "XYZ Architektur" Büro eintragen welches aus mir (dann Architekt und bauvorlageberechtigt) und einer weiteren Person (Diplom Ingenieur) besteht? Es geht vorallem um die Anerkennung von Referenzen, die jeder von uns in der Vergangenheit in anderen Büros gemacht hat und unter Umständen bei Wettbewerben angeben kann. Wie sieht das rechtlich aus? oder mit wem kann ich darüber sprechen? Architektenkammer? Welche Unternehmensform hat das BÜro dann? Fragen über Fragen vielleicht ging schonmal jemand diesen weg oder weiss wo ich Rat bekomme. Danke |
AW: Anmeldung Architekturbüro mit mehreren Personen Sonst keiner? Dann probiere ich es mal: Zitat:
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Als freischaffender Architekt bist du voll alleinverantwortlich. Du stehst mit deinem Privatvermögen für alles gerade. Als GmbH Gesellschaft mit einer bestimmten Summe. Glaube 25.000 Euro. |
AW: Anmeldung Architekturbüro mit mehreren Personen Vielen Dank für deine Antwort. Wird im Falle von Wettbewerben oder bei Verdacht dass die Referenzen für einen Wettbewerb nicht stimmen etc. geprüft ob der Dipl Ing bei mir angestellt ist oder ob er einfach mitarbeitet? Wenn wir beide das Büro gründen wollen aber nur ich in der Kammer bin geht das also so richtig garnicht? Ich meine im Bereich der Haftung. Dass sozusagen wir beide dafür geradestehen müssen. Für eine GmbH benötige ich auch erstmal die 25000,- :) die hab ich noch nciht Ich habe vor kurzem auch auf der Seite der Architektenkammer gelesen dass eine neue Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingeführt werden soll ohne die Einlage von 25000,- Weiß zufällig jemand was darüber? Wie nennt sich die Form und wie kann das funktionieren? Ansonsten weiss ich erstmal Bescheid und werde mal bei der Kammer bezüglich der Wettbewerbe fragen. Danke. |
AW: Anmeldung Architekturbüro mit mehreren Personen In der Architektenkammer können in der Regel nur Personen Mitglied werden. Davon unabhängig ist deine Firmengründung und deren Rechtsform. Mit der Rechtform hängen wiederum u.a. Haftungsfragen ab. Die Firma darf man allerdings nur irgendwas mit "Architektur..." nennen, wenn dazu die Vorraussetzung der jeweiligen AK erfüllt sind. Ich deke in diesen Büchern kannst du dich dazu schlau machen: Der junge Architekt: Grundlagen und Praxis für die Selbständigkeit: Amazon.de: Harald Michaelis, Roman Adrianowytsch: Bücher http://www.amazon.de/Gr%C3%BCndung-e...ekturb%C3%BCro http://www.amazon.de/Handbuch-Existe...ekturb%C3%BCro Die Rechtsform mit geringerem Mindest- Stammkapital, die du meinst, ist wahrscheinlich die UG (haftungsbeschränkt). Ist nicht so verbreitet und ggf. auch nicht so "angesehen": http://de.wikipedia.org/wiki/Unterne...hr%C3%A4nkt%29 |
AW: Anmeldung Architekturbüro mit mehreren Personen Hier ein paar Infos zu möglichen Gesellschaftformen [PDF] Auf der Seite gibt es sowieso viel Wissenswertes um das Thema herum |
AW: Anmeldung Architekturbüro mit mehreren Personen Danke für die Buchhinweise. |
AW: Anmeldung Architekturbüro mit mehreren Personen |
AW: Anmeldung Architekturbüro mit mehreren Personen an der Stelle vielen Dank für die Tipps. Das Buch "der junge Architekt" habe ich bereits, da ist in Bezug auf Unternehmensgründung und Form des Unternehmens nichts drin, dafür um so besser die Abwicklung sämtlicher Aufgaben eines Architekten inkl. Formulare. |
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