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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.10.2013 Uhrzeit: 08:55 ID: 51102 | Social Bookmarks: kleine Ergänzung: Die "übliche" Schnittstelle ist 1m ausserhalb des Gebäudes - dort hört der Haustechniker i.d.R. auf zu planen, weil es nicht mehr KGR400 ist. Wenn er allerdings einen Plan erstellt hat, muß er auch dafür geradestehen. |
Social Bookmarks: Lt. dem Dokument von personal cheese ist der TGA-Planer sehr wohl für die technischen Anlagen (auch Abwasser) im Außenbereich verantwortlich, also KG 500. Bei der nichtöffentlichen Erschließung KG 220 muss er auch mitwirken um Anschlußwerte etc. zu bestimmen. Auch KG 363 Dachentwässerung ist eine Leistung die ihn betrifft. Wir Architekten ziehen mit einem gewissen Automatismus Verantwortung und Haftungsrisiken an uns, die wir gar nicht oder jedenfalls nicht alleine tragen müssen. | |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.10.2013 Uhrzeit: 12:31 ID: 51104 | Social Bookmarks: natürlich muß ein Haustechniker o.ä. auch Teile 500 bearbeiten, aber nur, sofern er dafür beauftragt ist. In der 500 tummeln sich ja hauptsächlich Landschafts- und Verkehrsplaner, die das manchmal auch abdecken. In letzter Zeit häufen sich bei uns die Fälle, in denen irgendwann ein Planungsvakuum auftaucht. |
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