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Datum: 22.10.2013
Uhrzeit: 22:22
ID: 51217



Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen

#1 (Permalink)
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Ich habe mir diese Frage schon einige Male gestellt, weil manche beauftragte Unternehmen die eigentliche Zeit- und Honorarkalkulation des Architekten kräftig vermiesen und der Architekt dabei in Röhre schaut.

Beispiel:
Ein Architekt betreut ein großes privates Bauvorhaben und ist mit allen Leistungsphasen beauftragt. Er arbeitet frühzeitig Ausführungspläne und Details aus und schreibt die benötigten Gewerke 5-6 Monate vor Ausführungsbeginn aus. Die Vergaben erfolgen 4-5 Monate vor dem Beginn der jeweiligen Gewerke.
Ein Fensterbauer wird mit der Ausführung von komplizierten Pfosten-Riegelfassaden und Alufenstern beauftragt. 4 Monate vor geplanter Montage finden im 2 Wochentakt Gespräche zur Klärung aller Details statt. 6 Wochen vor dem geplanten Montagebeginn werden letzte Fragen des Fensterbauers vor Ort besprochen und ein Aufmaß findet statt.
1 Woche vor geplanten Montagebeginn schreibt der Architekt dem Fensterbauer, dass er eine Woche später mit der Montage beginnen soll und 3 Wochen Zeit dafür hat.
Der Fensterbauer hat aber seit dem Aufmaß noch gar nichts vorbereitet, fängt erst jetzt überhastet an Fenster zu planen, zu produzieren und hat plötzlich noch Bedarf an zahlreichen weiteren Detailklärungen mit dem Architekten. Viele zusätzliche Arbeiten entstehen dem Architekten durch die Kommunikation mit dem verärgerten Bauherrn, Terminrügen und wartenden Nachgewerken, die er verschieben und anders koordinieren muss. Der Fensterbauer wird letztlich erst 6 Wochen nach dem geplanten Montageende fertig. Genau diese Zeit fehlt nun dem Verputzer um vor dem Winter noch die Wärmedämmfassade und den Putz aufzubringen. Diese Arbeiten müssen nun ins späte Frühjahr verschoben werden. Das Gerüst muss 6 Monate länger vorgehalten werden. Arbeiten im Innenraum sind durch sinkende Temperaturen ebenfalls gefährdet und verteilen sich auf einen längeren Zeitraum.

Kurzum: Durch den Fensterbauer hat der Architekt einen Mehraufwand von ca. 4 Monaten mit der Baustelle + Ärger und möchte dafür von diesem entschädigt werden.

Welche Möglichkeiten seht Ihr?

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Datum: 23.10.2013
Uhrzeit: 10:52
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AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen

#2 (Permalink)
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Jaja, die Fensterbauer. Scheint ein Problem der ganzen Branche zu sein.
Eine Lösung fällt mir auch nicht ein.
Ich hab auch schon erlebt, dass Vertragsstrafen in Kauf genommen werden, wenn ein anderer Auftrag lukrativer für den Unternehmer ist.

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Datum: 23.10.2013
Uhrzeit: 10:56
ID: 51220



AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen #3 (Permalink)
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"Du hast ja kein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer, sondern mit dem
Bauherrn. Dieser ist vertraglich an die Unternehmen gebunden, also musst Du
die Schadenersatzansprüche an den Bauherrn stellen..." war mein erster
Gedanke.
Habe ein bisschen gesucht und ein Dokument gefunden, das das beim ersten
Überfliegen anscheinend bestätigt (Seite 4)
Es gibt doch diesen Passus in den Architektenverträgen über die Vergütung
im Falle einer Bauverzögerung, kannst Du den doch anwenden:
Zitat:
Zitat von VVW Vordruck
Dauert die Bauausführung länger als **Monate, so sind die Parteien
verpflichtet, über eine angemessene Erhöhung des Honorars für die Bauüberwachung zu
verhandeln.
Die nachgewiesenen Mehrkosten sind dem Architekten zu erstatten, es sei denn, dass der
Architekt die Bauzeitverlängerung zu vertreten hat.

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Datum: 23.10.2013
Uhrzeit: 11:18
ID: 51221



AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen #4 (Permalink)
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Dein Vertragspartner ist der Bauherr, der Bauherr hat den Vertragspartner Fensterbauer. Ich denke nur auf diesem Wege.

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Datum: 23.10.2013
Uhrzeit: 11:24
ID: 51222



AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen #5 (Permalink)
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Mehrhonorar bei Bauzeitverlängerung scheint ein heisses Eisen zu sein:
http://www.ingside.de/downloads/info...-bauzeitve.pdf

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Datum: 23.10.2013
Uhrzeit: 11:26
ID: 51223



AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen #6 (Permalink)
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das sind dann die Gespräche nach denen man sich sehnt:
"Lieber Bauherr, der Fensterbauer, den ich Dir angeschleppt habe, ist 'ne totale
Niete. Für die vier Monate Bauverzögerung verklag' ich Dich deshalb auf
Schadenersatz!"

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Datum: 23.10.2013
Uhrzeit: 13:52
ID: 51225



AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen #7 (Permalink)
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Naja, der Bauherr ist so schlecht auf den Fensterbauer zu sprechen, dass er seinem Architekten vielleicht sogar dankbar ist, wenn der ihm weitere Munition liefert um auf den Fensterbauer zu schießen.
Schließlich kommt der Bauherr durch die Schnarchtüte 4 Monate später in sein Eigenheim. Hier stehen ja auch noch mögliche Mietausgaben im Raum.

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tektonaut27 is on a distinguished road

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Datum: 29.10.2013
Uhrzeit: 17:16
ID: 51252



AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen #8 (Permalink)
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Schon kurios, mit welchen Mitteln manche Verantwortung von sich schieben oh man

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Datum: 29.10.2013
Uhrzeit: 17:21
ID: 51253



AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen #9 (Permalink)
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Zitat von tektonaut27 Beitrag anzeigen
Schon kurios, mit welchen Mitteln manche Verantwortung von sich schieben
Wer schiebt was? Architekt, Bauherr oder Fensterbauer?

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