Registrierter Nutzer Registriert seit: 01.03.2005
Beiträge: 121
terraplexx: Offline
Ort: BW Beitrag Datum: 24.10.2013 Uhrzeit: 17:31 ID: 51230 | Social Bookmarks: Hallo, als freiberufler soll ich bei meiner freiwillig gesetzlichen Krankenkasse eine Aufstellung über vermutliche Aus- und Einnahmen machen und bekomme ggf. einen reduzierten Beitrag. Nach Jahresende werden sie den genauen Betrag je nach Steuererklärung definieren. Frage: welche Einkommensart wird dort berücksichtig. Ich soll ja jetzt für eine Einschätzung auch die Ausgaben auflisten, wobei ja die Krankenkasse einen erheblichen Teil selbst ausmacht. Geht das? Also auch im Steuerbescheid werden sie mir doch dann das Nettoeinkommen ablesen oder? Dort setz ich ja die Beiträge als Ausgaben an oder? bzw als private Ausgaben. sorry ich bin echt nicht gut in diesen Dingen, ich entwerfe lieber, aber Steuerberater hilft mir hier auch nicht bzw. ist der auch noch zu teuer. hehe |
| |
|
Social Bookmarks: In Fall eines Selbstständigen ist das Einkommen sozusagen der brutto Gewinn. D.h. Umsatz (Einnahmen) - Ausgaben = Brutto-Gehalt
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 171
Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 24.10.2013 Uhrzeit: 20:31 ID: 51232 | Social Bookmarks: Bei mir wars bisher immer der Bruttogewinn. Vorsicht: Auch vor den gesetzlichen Krankenkassen gibt es eine Bedarfsgemeinschaft, bei erniedrigtem Satz wollen sie spätestens ab Jahr 2 eine genaue Aufstellung der Einkünfte des Lebenspartners und noch von beiden Immobilien, Mieteinnahmen, Ersparnisse, usw. wissen. Falls du da Überraschungen im Ärmel hast, musst du dann mehr zahlen, aber nicht nachzahlen. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 01.03.2005
Beiträge: 121
terraplexx: Offline
Ort: BW Beitrag Datum: 25.10.2013 Uhrzeit: 13:23 ID: 51234 | Social Bookmarks: ok, würde bedeuten, dass zwar die Krankenkassengebühr nicht abgezogen würde (da nicht Geschäftsausgaben sondern persönliche Ausgaben/Aufwendungen) dafür aber alles was ich sonst an Ausgaben habe oder abschreiben kann? z.b. Kammergebühr, Druckkosten, Anschaffungen etc? |
Social Bookmarks: Korrekt.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Welche HS ? | Monja1990 | Innenarchitektur & Design | 1 | 22.10.2009 12:29 |
welche Uni?? (DD,B,KS,HN,A,DO,S) | terraplexx | Studium & Ausbildung | 18 | 30.10.2005 15:34 |
thema künstler-sozial-krankenkasse | secretgarden | Beruf & Karriere | 7 | 29.07.2005 14:13 |
"Freiwillig" Versichert nach 14 Semestern | Florian | Studium & Ausbildung | 16 | 27.07.2005 17:38 |
Abschlussnote relevant für FH-Aufnahme?! | claudi | Beruf & Karriere | 10 | 09.06.2004 17:46 |