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Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag
Datum: 29.05.2014
Uhrzeit: 23:49
ID: 52748 | Social Bookmarks:
Hallo zusammen,
2008 habe ich eine Fortbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk absolviert. Bin ich damit berechtigt mich in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bund, hier der KfW, zu listen oder bedarf es noch weiterer Nachweise, Fortbildungen etc.? Was sind Eure Erfahrungen?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein |
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Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag
Datum: 30.05.2014
Uhrzeit: 10:09
ID: 52749 | Social Bookmarks:
Denke gerade auch darüber nach, ob ich noch einen Energieberater machen sollte. Was meint ihr, lohnt sich der Aufwand?
Für Weiterbildungen vor 2012 gilt wohl eine Übergangsregelung. Zitat:
Übergangsregelung
Noch bis zum 30. September 2014 gilt zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Förderprogramme eine Übergangsregelung. Experten mit einer bereits absolvierten Weiterbildung gemäß einer Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) älter als 2012 können sich mit zusätzlicher Fortbildung bzw. Nachschulung eintragen lassen. Eine Übersicht, welche Nachschulung bzw. Fortbildung zu welcher Weiterbildung und Förderprogramm notwendig ist, finden Sie hier.
| Quelle: https://www.energie-effizienz-expert...ntent_c38107-1
Wenn du Experte für die KfW Förderprogramme werden willst, kannst (mußt) du wohl Referenzprojekte einreichen. Zitat:
Sonderregelung für die Eintragung als Experte für die KfW-Förderprogramme
1) Eintragung über Referenzen
Der Nachweis der Zusatzqualifikation über Referenzen gilt nur für die KfW-Förderproqramme. Experten müssen eine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach §21 EnEV besitzen.
Die Experten müssen nachweisen, dass sie für mindestens zwei energetisch hocheffiziente Wohngebäude (Sanierung oder Neubau) eine Planungsleistung oder Baubegleitungsleistung erbracht haben. Die nachzuweisenden Projekte müssen in den letzten sechs Jahren eigenständig durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Als Grundlage der Bilanzierung muss die EnEV 2009 verwendet worden sein. Ab 1. Mai 2014 können auch Projekte gemäß EnEV 2014 nachgewiesen werden.
Dabei müssen mindestens die folgenden energetischen Qualitäten erreicht werden:
Neubau:
KfW-Effizienzhaus 40 oder 55
Passivhaus (gemäß PHPP)
Sanierungen:
KfW-Effizienzhaus 70
Erreichung des Neubaustandards bei denkmalgeschützten Wohngebäuden
Die Eintragung der Referenzen erfolgt im Expertenprofil unter dem Punkt „Expertenprofil bearbeiten“. Nach Angabe der allgemeinen Daten zum Objekt werden die Experten aufgefordert, Plan- und Bilanzierungsunterlagen, Baustellendokumentation und den Energieausweis einzureichen. Zusätzlich müssen relevante Daten der Häuser eingegeben werden.
Mehr Informationen zum Eintragungsverfahren erhalten Sie in der Anleitung zur Eintragung.
Weist ein eingereichtes Projekt Mängel auf, so hat der Experte einmal die Möglichkeit der Nachbesserung durch Nachweis eines weiteren Projekts. Ist dieses ebenfalls mangelbehaftet, ist eine Listung über Referenzen nicht möglich.
| Quelle: https://www.energie-effizienz-expert...ntent_c38107-4 |
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Registrierter Nutzer
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag
Datum: 12.06.2014
Uhrzeit: 10:22
ID: 52839 | Social Bookmarks:
Ich push das Thema noch mal. :-)
Was haltet ihr als Architekt von einer Weiterbildung zum Energieberater Experten ?
Ist das sinnvoll oder bringt das einen im Beruf nichts?
Wußte gar nicht, das man als Architekt keine Kfw-Förderkredite beantragen darf.
Geht wohl nur, wenn man in der Dena Experten-Liste eingetragen ist.
Danke euch. |
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tektorumAdmin
Registriert seit: 07.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline
Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten Beitrag
Datum: 12.06.2014
Uhrzeit: 12:08
ID: 52840 | Social Bookmarks:
Zitat:
Zitat von Archiologe Was haltet ihr als Architekt von einer Weiterbildung zum Energieberater Experten ?
Ist das sinnvoll oder bringt das einen im Beruf nichts?
Wußte gar nicht, das man als Architekt keine Kfw-Förderkredite beantragen darf. | Ich hatte am WE ein Gespräch mit einem Architekten, der sich darauf spezialisiert hatte. Der meinte, dass von Jahr zu Jahr die Regelungen zu dem Thema strickter werden. D.h. vor zehn Jaren konnte man die Kredite der KfW möglicherweis noch als Architekt beantragen, jetzt nicht mehr.
Je nach Aufgabenfeld kann diese Weiterbildung also durchaus sinnvoll sein. Aber alleine mit dem Ausstellen von Energiepässen lässt sich aber wohl eher kein Geld verdienen... |
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Registrierter Nutzer
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag
Datum: 13.06.2014
Uhrzeit: 10:09
ID: 52844 | Social Bookmarks:
Ok, danke. Die Fortbildung ist ja auch recht kostspielig. Würde sich wohl nicht rechnen. Frag mich nur, wer in einem kleinen Büro die Förderkredite beantragt? Ist wahrscheinlich outgesourct. Zitat:
Je nach Aufgabenfeld kann diese Weiterbildung also durchaus sinnvoll sein. Aber alleine mit dem Ausstellen von Energiepässen lässt sich aber wohl eher kein Geld verdienen...
| Soviel ich weiß, kann ein eingetragener Architekt auch Energiepässe ausfertigen. Dazu muß man kein Energieberater sein.
[OT] Welche Weiterbildungen sind für einen Architekten denn sinnvoll? Ich kenne viele, die z.B. einen Brandschutz gemacht haben...[/OT] |
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