|
Social Bookmarks: 1.) Kosten Fortbildung Üblicherweise werden bei teuren Fortbildungen, die der AG zahlt, entsprechende Verträge mit dem AN vereinbart, die ihn dann z.B. für die nächsten zwei Jahre an das Unternehmen binden. Der AN kann zwar trotzdem jederzeit kündigen, muß dann aber diese Kosten dem AG ganz oder anteilig zurückzahlen. 2.) Bildungsurlaub Bildungsurlaub steht dem AN rechtmäßig nur für Fortbildungen, die als diese vom Land anerkannt sind, zu. Das sind m.W. zumeist nur Sprachkurse und politische Fortbildungen. Die Fortbildungen der Architektenkammern (zumindest in Berlin) gehören leider nicht dazu. (Der Anerkennungsprozess ist wohl relativ aufwendig und lohnt sich für die Kammern selten, da das Fortbildungsangebot sehr vielfältig und ständig wechselnd ist. Eine Sprachschule muss dagegen den monatlich startenden gleichen Sprachkurs nur einmal bewilligen lassen...)
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Mein Chef ist Perfektionist. | Ideen aus Beton | Beruf & Karriere | 34 | 23.06.2011 21:38 |
Diplomarbeit bei Unternehmen | sugawear | Studium & Ausbildung | 5 | 18.08.2008 18:34 |
Abis- hat jemand Erfahrung damit? | audovis | Präsentation & Darstellung | 2 | 17.03.2006 13:35 |