ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 42
svenco: Offline

Ort: Frankfurt

svenco is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 18.07.2014
Uhrzeit: 11:26
ID: 53031



Mein Chef bezahlt mir die Weiterbildung, bin ich damit ans Unternehmen gebunden?

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo liebe Kollegen,

mein Chef bietet mir nun eine Fortbildung an, die er mir bezahlen will (Höhe ca. 2000,-). Die Qualifikation, die ich dann erreiche soll selbstverständlich dem Büro in naher Zukunft etwas bringen. Nun, dieses Angebot überrascht mich etwas, weil nun im August meine vor 3 Monaten bekundete Lohnerhöhung ansteht. Ich bin bereits 3 Jahre im Beruf und Büro tätig. Urlaubstage müsste ich sogar für diesen Kurs aufbringen...gibt es nicht Bildungsurlaubtage (Hessen)?

Meine Frage, bin ich durch dieses Sponsoring an mein Büro gebunden, falls ich nun einen anderen Arbeitgeber finde?

Ich danke für Eure Antworten...und geniesst die Sonne mit Blick zum Fenster.

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 07.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 18.07.2014
Uhrzeit: 12:45
ID: 53032



AW: Mein Chef bezahlt mir die Weiterbildung, bin ich damit ans Unternehmen gebunden?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

1.) Kosten Fortbildung
Üblicherweise werden bei teuren Fortbildungen, die der AG zahlt, entsprechende Verträge mit dem AN vereinbart, die ihn dann z.B. für die nächsten zwei Jahre an das Unternehmen binden.
Der AN kann zwar trotzdem jederzeit kündigen, muß dann aber diese Kosten dem AG ganz oder anteilig zurückzahlen.

2.) Bildungsurlaub
Bildungsurlaub steht dem AN rechtmäßig nur für Fortbildungen, die als diese vom Land anerkannt sind, zu. Das sind m.W. zumeist nur Sprachkurse und politische Fortbildungen.
Die Fortbildungen der Architektenkammern (zumindest in Berlin) gehören leider nicht dazu.
(Der Anerkennungsprozess ist wohl relativ aufwendig und lohnt sich für die Kammern selten, da das Fortbildungsangebot sehr vielfältig und ständig wechselnd ist. Eine Sprachschule muss dagegen den monatlich startenden gleichen Sprachkurs nur einmal bewilligen lassen...)
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Mein Chef ist Perfektionist. Ideen aus Beton Beruf & Karriere 34 23.06.2011 22:38
Diplomarbeit bei Unternehmen sugawear Studium & Ausbildung 5 18.08.2008 19:34
Abis- hat jemand Erfahrung damit? audovis Präsentation & Darstellung 2 17.03.2006 13:35
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:14 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®