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Dickmilch: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.09.2014 Uhrzeit: 21:39 ID: 53392 | Social Bookmarks: Hallo erstmal, ich bin der Frederik 25 Jahre alt, habe einen Bachelor of Arts in Architektur(6 Semester) und heute fing mein Master an und da liegt das Problem. Mir wurde heute gesagt mit dem Master kann ich nicht in die Architektenkammer, da es ein Master mit Architekten und Bauingenieuren zusammen ist, der Titel ist auch Master of Engineering. Natürlich macht ein Master keine Sinn, wenn ich damit nicht die Möglichkeit habe in die Architektenkammer zu gelangen. Ich habe heute bei der Architektenkammer NRW angerufen, da konnte/wollte mir das auch keiner eine Auskunft geben. Sollte denen meine Unterlagen zuschicken, die Tagen dann irgendwann darüber. Mein Problem ist, mir brennen die Füße, wenn das jetzt nicht geht, muss ich mich nach was anderem umsehen, falls das überhaupt noch geht? Hatte mir extra für den Master noch 30 Creditpoints anrechnen lassen(Praxistätigkeit und vorheriges Masch.Baustudium), da die Voraussetzung ein 7 Semestriger Bachelor ist. Jetzt habe ich auch noch gelesen, dass es generell nicht möglich sein soll mit einem 6 semestrigen Bachelor und 4 Semestrigen Master in die Kammer aufgenommen zu werden? Ok bei mir wäre es ja jetzt auch 7/3. Hat vielleicht einer von Euch davon Ahnung? Bei mir steht gerade nur ein großes Fragezeichen auf dem Kopf, kann ja nicht sein, man studiert Architektur und kann kein Architekt werden, arbeite ja auch schon in einem Architekturbüro..... |
Social Bookmarks: Die Eintragungsvoraussetzungen sind länderspezifisch von den Architektenkammern geregelt. In Berlin gilt das Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) (http://www.baukammer-berlin.de/wp-co...Nr.26-2006.pdf). Hiernach ist gemäß §4 Abs. 3 ist derjenige Eintragungsberechtigt, der eine Zitat:
Zitat:
Zwar ist Dein Master keine hundertprozentiges Architekturstudium, allerdings hat Du die Architekturgrundlagen bereits über 6 Semester vermittelt bekommen. In §1 heißt es nämlich weiter: Zitat:
Generell ist aber auch die zwei-jährige praktische Tätigkeit im Beruf als Architekt Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste. Falls es nicht irgendwo eine ganz klare Aussage dazu gibt, warum Du auf Grund Deiner Ausbildung nicht kammerfähig sein solltest, sehe ich da kein Problem. Wichtig ist am Ende vor Allem auch die Berufserfahrung in allen (noch.. auch da gibt es wohl Überlegungen das zu ändern) Leistungsphasen.
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Dickmilch: Offline
![]() Beitrag Datum: 05.10.2014 Uhrzeit: 19:35 ID: 53394 | Social Bookmarks: So einfach ist das leider nicht, also zu mir sagten jetzt alle die sich deswegen erkundigt hatten, es würde nicht gehen. Es muss ja auch ein 8 Semestriges Architekturstudium sein, nur das gibt es ja an sich nicht mehr, das war der Dipl. Ing. an der FH, es gibt noch Hochschulen, die einen 8 Semestrigen Bachelor anbieten, da kann ich natürlich auch keinen Master machen. Ich hatte ja jetzt schon mehrfach versucht eine Information von der Architektenkammer darüber zu erlangen, die wollen mir anscheinend nichts sagen. Bei der Architektenkammer NRW ist auch aufgeführt, welche Hochschule und Fachbereich einen Kammerfähigen Abschluss anbietet, der Fachbereich ist nicht aufgeführt, interessant ist auch, dass die Hochschule an sich keine Informationen dazu bereitstellt. Wie gesagt was nützt mir ein Master, wenn ich immer noch kein Architekt damit werden kann, das Problem ist, es gibt eigentlich keine andere Hochschule wo ich mit meinem Bachelor einen Master in Architektur machen kann und bei uns selber einen Master in Architektur zu machen ist unmöglich, selbst mit 1er Abschluss. Bewerben kann ich mich ja eh erst wieder in einem Jahr, ist jetzt ja zu spät..... Ganz ehrlich ich sehe da auch keinen wirklichen Sinn, davon mal abgesehen, dass die Ausbildung der der Hochschule unter aller Sau war, für die Zukunft ist das nichts. |
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Dickmilch: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.10.2014 Uhrzeit: 14:35 ID: 53408 | Social Bookmarks: Hab jetzt eine Aussage von der Architektenkammer, es wird zu 99% nicht gehen, eine verbindliche Aussage wird es aber nicht geben. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 09.10.2014 Uhrzeit: 09:10 ID: 53411 | Social Bookmarks: Ehrlich gesagt, kann ich das nicht nachvollziehen. Was sagt denn deine Hochschule dazu? Studiengang ohne Zielführung kann ja auch nicht in deren Interesse sein. Ich drück dir die Daumen, dass das doch noch hinhaut! |
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siren: Offline
Ort: Düsseldorf ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.10.2014 Uhrzeit: 15:22 ID: 53413 | Social Bookmarks: Einige Hochschulen sind da relativ schmerzfrei. An der FH Düsseldorf wird auch ein Doppelbachelor vergeben der von der Architektenkammer nicht anerkannt wird. Je nachdem welchen Master man dann draufsetzt (Architektur ODER Innenarchitektur) darf man für den Kammereintrag sein Bachelor-Zeugnis umschreiben lassen. Sprich: einen Bachelor zurückgeben. Weil die Kammer da eben vom Doppelbachelor 3 Semester für Architektur und 3 Semester für Innenarchitektur anrechnet. Warum Hochschulen sowas machen versteht keiner, vielleicht um erstmal einen Vorteil gegenüber anderen Hochschulen zu haben und möglichst viele Studenten zu bekommen. So richtig rund läuft das mit dem Bachelor/Master an vielen Stellen scheinbar noch nicht... |
Social Bookmarks: Im richtigen Bundesland musst du dazu nicht in der Kammer sein... Geschrieben via Tapatalk auf meinem iPhone.
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