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alwina: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 13:56 ID: 53812 | Social Bookmarks: Hallo, eine Frage, die hier bestimmt schon so oder so ähnlich gestellt wurde. Habt Ihr da vielleicht Anregungen? Ich bin bereits seit mehreren Jahren selbständig und arbeite seitdem zur freien Mitarbeit in verschiedenen Büros und ab und an (eher sehr selten) übernehme ich Zeichen- und Berechnungsaufgaben für externe Auftraggeber. Ich möchte nun endlich auch an meinen eigenen Projekten arbeiten. Zunächst nur neben der Arbeit in den anderen Büros. Wie habt Ihr angefangen? Woher kamen die Aufträge ohne Bauvorlageberechtigung? Was ist möglich? Und wo ist dann das Alleinstellungsmerkmal gegenüber einem Bauzeichner? Klingt vielleicht alles nach Anfänger, aber die Fragen stellen sich mir einfach ständig und halten mich davon ab, tatsächlich ein eigenen Büro zu gründen. Viele Grüße Alwina |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 16:39 ID: 53813 | Social Bookmarks: Warum hast Du keine Bauvorlageberechtigung und was willst Du ohne eine solche überhaupt machen? Die brauchst Du für fast alles, was man als Arhcitekt tut. |
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alwina: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 17:34 ID: 53814 | Social Bookmarks: Zitat:
Wie ich vorher jedoch schon versucht habe zu erläutern, wollte ich mir zunächst eine Basis schaffen um selbst voll und gänzlich allein haftbar für eigene Projekte zu sein. Stichwörter Berufserfahrung und Kundenstamm. Gegenfrage: Warst Du sofort nach dem Studium bauvorlageberechtigt und durftest Dich Architekt nennen? | |
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numerobinchen: Offline
Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 18:59 ID: 53816 | Social Bookmarks: Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. |
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alwina: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 20:49 ID: 53819 | Social Bookmarks: Zitat:
An so etwas dachte ich oftmals, hatte mir hier aber an anderen Input gedacht. So ein Beispiel: eine Bekannte von mir sanierte historische Gräber. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 22.01.2015 Uhrzeit: 15:37 ID: 53830 | Social Bookmarks: Alwina, nein ich war nicht bauvorlageberechtigt nach dem Studium. Das ist man hier (BaWü) erst nach dem AIP. Meine Frage was Du genau Du machen willst, ohne Bauvorlageberechtigung hast Du leider nicht beantwortet. Wie willst Du einen Kundenstamm anlegen und Erfahrung sammeln, wenn Du defacto eigentlich noch nicht richtig arbeiten darfst als Architekt? |
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numerobinchen: Offline
Beitrag Datum: 22.01.2015 Uhrzeit: 17:37 ID: 53834 | Social Bookmarks: Doch darf man schon, nur eben bis zu einem gewissen Limit. Kleine Botiquen, Läden, Kaffees, Eisdielen usw umbauen ist ja alles noch in den 250qm drin, und EFHs, sofern sie nicht größer als eben 1,5 Stockwerke sind, geht auch (und in Bayern sogar Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, die Geschosse sind aber nicht definiert). Damit kann man schon mal gut anfangen, wenn man bei der Klientel bleibt, die nur das will. Man kann ja auch eine Architektengemeinschaft mit jemanden machen, der in der Archikammer ist. Die kleinen Sachen bekommt man selbst, die großen gehen dann an den Sozius, wobei man da auch selber mitarbeiten kann. Wenn man seine zwei Jahre abgerissen hat, kann man sich dann selber anmelden und dann alles machen. In diesem Korsett kann alles enthalten sein, auch Grabmäler, wie aus dem Beispiel, sofern sie nicht größer als 250qm sind. Alwina, welche Art von Antworten hast Du denn erwartet? |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 26.01.2015 Uhrzeit: 11:36 ID: 53866 | Social Bookmarks: Ok das habe ich gar nicht gewußt! |
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Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 10:10 ID: 53875 | Social Bookmarks: Ich gebe noch zu Bedenken, ob die Architektenhaftpflicht-Versicherung Leute ohne Bauvorlage aufnimmt...kann ich mir ja kaum vorstellen. Und ohne Haftpflicht würde ich niemals Projekte, die grösser sind als ein Carport, bauen... |
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numerobinchen: Offline
Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 16:36 ID: 53880 | Social Bookmarks: Du bekommst Versicherungen auch ohne in der Architektenkammer zu sein. Du hast durch den Abschluss auch die Vorlagenberechtigung, nur eben eingeschränkt. Naja, zumindest der Dipl.-Ing. hatte diese noch, ob der einfache Bachelor die von Anfang an auch hat, keine Ahnung. Kenne mich mit Bachelors nicht so aus, die ja ein etwas weniger als nen Dipl.-Ing. sind. Aber als Master definitiv (innerhalb der Grenzen wohlgemerkt). Müsste mal das Gesetz mal nachlesen ob da bezüglich Abschluss was ergänzt wurde. Müsste man theoretisch ja, weil die alte Ordnung durch das Bachelor/Master-Dingens ja nicht mehr gegeben ist. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 19:01 ID: 53884 | Social Bookmarks: Wir vermuten uns was zusammen, oder was? |
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Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 19:47 ID: 53885 | Social Bookmarks: Einfach mal kurz in die Bauordnung gucken (für mich wäre die BayBo zuständig aber im Grunde sind sich alle ähnlich): Zitat:
Zitat:
Leute, lest mal die Bauordnung! Da steht alles drin was wichtig ist. Die liegt normalerweise immer auf dem Schreibtisch, neben dem Schneider Bautabellen. PS: In Sachen Bauvorlageberechtigung habe ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr rein geschaut und habe es mal nachgeholt für meine Umgebung. Es hat sich die letzten 20 Jahre einiges verschärft. So sind in BW nicht mehr 1,5 Stockwerke, sondern nur noch eines und in Bayern nicht mehr vier Wohnungen sondern nur noch drei. Das mit dem Gewerbe ist gleich geblieben. Jaja, so ändern sich die Zeiten... Geändert von numerobinchen (27.01.2015 um 20:04 Uhr). | ||
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Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 19:58 ID: 53886 | Social Bookmarks: Danke für den Tipp |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 21:33 ID: 53888 | Social Bookmarks: Deine Argumentationskette ist noch nicht komplett: Du musst (!) noch nachweisen, ob Jungesellen und Meister sich eigentlich Inschinör nennen dürfen. |
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