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alwina: Offline

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alwina is on a distinguished road

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Datum: 21.01.2015
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ID: 53812



Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich?

#1 (Permalink)
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Hallo,

eine Frage, die hier bestimmt schon so oder so ähnlich gestellt wurde. Habt Ihr da vielleicht Anregungen?

Ich bin bereits seit mehreren Jahren selbständig und arbeite seitdem zur freien Mitarbeit in verschiedenen Büros und ab und an (eher sehr selten) übernehme ich Zeichen- und Berechnungsaufgaben für externe Auftraggeber.
Ich möchte nun endlich auch an meinen eigenen Projekten arbeiten. Zunächst nur neben der Arbeit in den anderen Büros.

Wie habt Ihr angefangen? Woher kamen die Aufträge ohne Bauvorlageberechtigung? Was ist möglich? Und wo ist dann das Alleinstellungsmerkmal gegenüber einem Bauzeichner?

Klingt vielleicht alles nach Anfänger, aber die Fragen stellen sich mir einfach ständig und halten mich davon ab, tatsächlich ein eigenen Büro zu gründen.

Viele Grüße
Alwina

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ehem. Benutzer
 
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Nightfly: Offline

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 16:39
ID: 53813



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich?

#2 (Permalink)
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Warum hast Du keine Bauvorlageberechtigung und was willst Du ohne eine solche überhaupt machen?
Die brauchst Du für fast alles, was man als Arhcitekt tut.

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alwina: Offline

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alwina is on a distinguished road

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 17:34
ID: 53814



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Nightfly Beitrag anzeigen
Warum hast Du keine Bauvorlageberechtigung und was willst Du ohne eine solche überhaupt machen?
Die brauchst Du für fast alles, was man als Arhcitekt tut.
Nunja, so ganz richtig ist das ja auch nicht.
Wie ich vorher jedoch schon versucht habe zu erläutern, wollte ich mir zunächst eine Basis schaffen um selbst voll und gänzlich allein haftbar für eigene Projekte zu sein. Stichwörter Berufserfahrung und Kundenstamm.

Gegenfrage: Warst Du sofort nach dem Studium bauvorlageberechtigt und durftest Dich Architekt nennen?

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numerobinchen: Offline


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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 18:59
ID: 53816



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #4 (Permalink)
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Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

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alwina: Offline

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alwina is on a distinguished road

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 20:49
ID: 53819



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von numerobinchen Beitrag anzeigen
Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Ja, in Berlin sind es 250qm, das hast Du richtig in Erinnerung, die Frage ist, ob man sich dafür tatsächlich einen Dipl.-Ing. nimmt, notwendig ist es da nicht. Und soweit ich mich weiter erinnere, geht es in Brandenburg (mit deutlich mehr Bauflache als Berlin) leider gar nicht möglich.
An so etwas dachte ich oftmals, hatte mir hier aber an anderen Input gedacht. So ein Beispiel: eine Bekannte von mir sanierte historische Gräber.

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Nightfly: Offline

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Datum: 22.01.2015
Uhrzeit: 15:37
ID: 53830



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #6 (Permalink)
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Alwina, nein ich war nicht bauvorlageberechtigt nach dem Studium. Das ist man hier (BaWü) erst nach dem AIP.
Meine Frage was Du genau Du machen willst, ohne Bauvorlageberechtigung hast Du leider nicht beantwortet. Wie willst Du einen Kundenstamm anlegen und Erfahrung sammeln, wenn Du defacto eigentlich noch nicht richtig arbeiten darfst als Architekt?

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Datum: 22.01.2015
Uhrzeit: 17:37
ID: 53834



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #7 (Permalink)
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Doch darf man schon, nur eben bis zu einem gewissen Limit. Kleine Botiquen, Läden, Kaffees, Eisdielen usw umbauen ist ja alles noch in den 250qm drin, und EFHs, sofern sie nicht größer als eben 1,5 Stockwerke sind, geht auch (und in Bayern sogar Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, die Geschosse sind aber nicht definiert). Damit kann man schon mal gut anfangen, wenn man bei der Klientel bleibt, die nur das will. Man kann ja auch eine Architektengemeinschaft mit jemanden machen, der in der Archikammer ist. Die kleinen Sachen bekommt man selbst, die großen gehen dann an den Sozius, wobei man da auch selber mitarbeiten kann. Wenn man seine zwei Jahre abgerissen hat, kann man sich dann selber anmelden und dann alles machen.

In diesem Korsett kann alles enthalten sein, auch Grabmäler, wie aus dem Beispiel, sofern sie nicht größer als 250qm sind.

Alwina, welche Art von Antworten hast Du denn erwartet?

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Datum: 26.01.2015
Uhrzeit: 11:36
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #8 (Permalink)
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Ok das habe ich gar nicht gewußt!

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Datum: 27.01.2015
Uhrzeit: 10:10
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #9 (Permalink)
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Ich gebe noch zu Bedenken, ob die Architektenhaftpflicht-Versicherung Leute ohne Bauvorlage aufnimmt...kann ich mir ja kaum vorstellen.

Und ohne Haftpflicht würde ich niemals Projekte, die grösser sind als ein Carport, bauen...

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Datum: 27.01.2015
Uhrzeit: 16:36
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #10 (Permalink)
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Du bekommst Versicherungen auch ohne in der Architektenkammer zu sein. Du hast durch den Abschluss auch die Vorlagenberechtigung, nur eben eingeschränkt. Naja, zumindest der Dipl.-Ing. hatte diese noch, ob der einfache Bachelor die von Anfang an auch hat, keine Ahnung. Kenne mich mit Bachelors nicht so aus, die ja ein etwas weniger als nen Dipl.-Ing. sind. Aber als Master definitiv (innerhalb der Grenzen wohlgemerkt). Müsste mal das Gesetz mal nachlesen ob da bezüglich Abschluss was ergänzt wurde. Müsste man theoretisch ja, weil die alte Ordnung durch das Bachelor/Master-Dingens ja nicht mehr gegeben ist.

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Datum: 27.01.2015
Uhrzeit: 19:01
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #11 (Permalink)
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Wir vermuten uns was zusammen, oder was?

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Datum: 27.01.2015
Uhrzeit: 19:47
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #12 (Permalink)
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Einfach mal kurz in die Bauordnung gucken (für mich wäre die BayBo zuständig aber im Grunde sind sich alle ähnlich):

Zitat:
Art. 61
Bauvorlageberechtigung

(1) Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

(2) Bauvorlageberechtigt ist, wer

1.
die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf,
2.
in die von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführte Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist; vergleichbare Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Bayern.
Achtung, jetzt kommt die für alwina passenden Punkte:

Zitat:
(3) 1 Bauvorlageberechtigt sind ferner die Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die nach dem Ingenieurgesetz die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen dürfen, sowie die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs für

1.
freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit nicht mehr als drei Wohnungen,
2.
eingeschossige gewerblich genutzte Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 250 m2 ,
3.
land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
4.
Kleingaragen im Sinn der Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3,
5.
einfache Änderungen von sonstigen Gebäuden.

2 Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staates sind im Sinn des Satzes 1 bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik oder den Handwerksmeistern des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.
In Baden-Württemberg gilt das mit den drei Wohnungen z.B. nicht. Da gilt nur 1,5 Stockwerke. Das sind dann die Feinheiten der einzelnen Bauordnungen.

Leute, lest mal die Bauordnung!
Da steht alles drin was wichtig ist. Die liegt normalerweise immer auf dem Schreibtisch, neben dem Schneider Bautabellen.

PS: In Sachen Bauvorlageberechtigung habe ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr rein geschaut und habe es mal nachgeholt für meine Umgebung. Es hat sich die letzten 20 Jahre einiges verschärft. So sind in BW nicht mehr 1,5 Stockwerke, sondern nur noch eines und in Bayern nicht mehr vier Wohnungen sondern nur noch drei. Das mit dem Gewerbe ist gleich geblieben. Jaja, so ändern sich die Zeiten...

Geändert von numerobinchen (27.01.2015 um 20:04 Uhr).

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Datum: 27.01.2015
Uhrzeit: 19:58
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #13 (Permalink)
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Danke für den Tipp

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Datum: 27.01.2015
Uhrzeit: 21:33
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #14 (Permalink)
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Deine Argumentationskette ist noch nicht komplett: Du musst (!) noch nachweisen, ob Jungesellen und Meister sich eigentlich Inschinör nennen dürfen.

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