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Registrierter Nutzer Registriert seit: 21.01.2015
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alwina: Offline
Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 13:56 ID: 53812 | Social Bookmarks: Hallo, eine Frage, die hier bestimmt schon so oder so ähnlich gestellt wurde. Habt Ihr da vielleicht Anregungen? Ich bin bereits seit mehreren Jahren selbständig und arbeite seitdem zur freien Mitarbeit in verschiedenen Büros und ab und an (eher sehr selten) übernehme ich Zeichen- und Berechnungsaufgaben für externe Auftraggeber. Ich möchte nun endlich auch an meinen eigenen Projekten arbeiten. Zunächst nur neben der Arbeit in den anderen Büros. Wie habt Ihr angefangen? Woher kamen die Aufträge ohne Bauvorlageberechtigung? Was ist möglich? Und wo ist dann das Alleinstellungsmerkmal gegenüber einem Bauzeichner? Klingt vielleicht alles nach Anfänger, aber die Fragen stellen sich mir einfach ständig und halten mich davon ab, tatsächlich ein eigenen Büro zu gründen. Viele Grüße Alwina |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 16:39 ID: 53813 | Social Bookmarks: Warum hast Du keine Bauvorlageberechtigung und was willst Du ohne eine solche überhaupt machen? Die brauchst Du für fast alles, was man als Arhcitekt tut. |
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alwina: Offline
Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 17:34 ID: 53814 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() Wie ich vorher jedoch schon versucht habe zu erläutern, wollte ich mir zunächst eine Basis schaffen um selbst voll und gänzlich allein haftbar für eigene Projekte zu sein. Stichwörter Berufserfahrung und Kundenstamm. Gegenfrage: Warst Du sofort nach dem Studium bauvorlageberechtigt und durftest Dich Architekt nennen? | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 12.01.2015
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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 18:59 ID: 53816 | Social Bookmarks: Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 21.01.2015
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alwina: Offline
Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 20:49 ID: 53819 | Social Bookmarks: Zitat:
An so etwas dachte ich oftmals, hatte mir hier aber an anderen Input gedacht. So ein Beispiel: eine Bekannte von mir sanierte historische Gräber. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.01.2015 Uhrzeit: 15:37 ID: 53830 | Social Bookmarks: Alwina, nein ich war nicht bauvorlageberechtigt nach dem Studium. Das ist man hier (BaWü) erst nach dem AIP. Meine Frage was Du genau Du machen willst, ohne Bauvorlageberechtigung hast Du leider nicht beantwortet. Wie willst Du einen Kundenstamm anlegen und Erfahrung sammeln, wenn Du defacto eigentlich noch nicht richtig arbeiten darfst als Architekt? |
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