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alwina: Offline

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Datum: 21.01.2015
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Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich?

#1 (Permalink)
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Hallo,

eine Frage, die hier bestimmt schon so oder so ähnlich gestellt wurde. Habt Ihr da vielleicht Anregungen?

Ich bin bereits seit mehreren Jahren selbständig und arbeite seitdem zur freien Mitarbeit in verschiedenen Büros und ab und an (eher sehr selten) übernehme ich Zeichen- und Berechnungsaufgaben für externe Auftraggeber.
Ich möchte nun endlich auch an meinen eigenen Projekten arbeiten. Zunächst nur neben der Arbeit in den anderen Büros.

Wie habt Ihr angefangen? Woher kamen die Aufträge ohne Bauvorlageberechtigung? Was ist möglich? Und wo ist dann das Alleinstellungsmerkmal gegenüber einem Bauzeichner?

Klingt vielleicht alles nach Anfänger, aber die Fragen stellen sich mir einfach ständig und halten mich davon ab, tatsächlich ein eigenen Büro zu gründen.

Viele Grüße
Alwina

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 16:39
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich?

#2 (Permalink)
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Warum hast Du keine Bauvorlageberechtigung und was willst Du ohne eine solche überhaupt machen?
Die brauchst Du für fast alles, was man als Arhcitekt tut.

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alwina: Offline

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 17:34
ID: 53814



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Nightfly Beitrag anzeigen
Warum hast Du keine Bauvorlageberechtigung und was willst Du ohne eine solche überhaupt machen?
Die brauchst Du für fast alles, was man als Arhcitekt tut.
Nunja, so ganz richtig ist das ja auch nicht.
Wie ich vorher jedoch schon versucht habe zu erläutern, wollte ich mir zunächst eine Basis schaffen um selbst voll und gänzlich allein haftbar für eigene Projekte zu sein. Stichwörter Berufserfahrung und Kundenstamm.

Gegenfrage: Warst Du sofort nach dem Studium bauvorlageberechtigt und durftest Dich Architekt nennen?

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 18:59
ID: 53816



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #4 (Permalink)
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Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 20:49
ID: 53819



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von numerobinchen Beitrag anzeigen
Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Ja, in Berlin sind es 250qm, das hast Du richtig in Erinnerung, die Frage ist, ob man sich dafür tatsächlich einen Dipl.-Ing. nimmt, notwendig ist es da nicht. Und soweit ich mich weiter erinnere, geht es in Brandenburg (mit deutlich mehr Bauflache als Berlin) leider gar nicht möglich.
An so etwas dachte ich oftmals, hatte mir hier aber an anderen Input gedacht. So ein Beispiel: eine Bekannte von mir sanierte historische Gräber.

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Datum: 22.01.2015
Uhrzeit: 15:37
ID: 53830



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #6 (Permalink)
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Alwina, nein ich war nicht bauvorlageberechtigt nach dem Studium. Das ist man hier (BaWü) erst nach dem AIP.
Meine Frage was Du genau Du machen willst, ohne Bauvorlageberechtigung hast Du leider nicht beantwortet. Wie willst Du einen Kundenstamm anlegen und Erfahrung sammeln, wenn Du defacto eigentlich noch nicht richtig arbeiten darfst als Architekt?

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