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jenss: Offline
Beitrag Datum: 07.06.2015 Uhrzeit: 23:35 ID: 54484 | Social Bookmarks: Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe zur folgenden Frage bisher nichts gefunden, vielleicht könnt ihr mir hier weiter helfen. Es handelt sich um § 4 Abs. 7 BauKG NRW Wenn Sie nachweisen, dass Sie sich durch die Qualität Ihrer Leistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder der Stadtplanung besonders ausgezeichnet haben, können Sie gemäß BauKG NRW § 4 Abs. 7 in die Liste Ihrer Fachrichtung eingetragen werden, ohne die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss auf der Grundlage eines Gutachtens eines Sachverständigenausschusses. Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht, bzw. weiß auf welcher Grundlage solch ein Gutachten gestellt wird? was wird z.B alles Überprüft? Wie stehen die Chancen? Gruß jens |
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