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Levensteen: Offline
Beitrag Datum: 28.06.2015 Uhrzeit: 01:33 ID: 54598 | Social Bookmarks: Hallo allerseits, das hier ist mein erster Beitrag und ich hoffe, dass es ihn noch nicht in der Form gibt (hab gesucht und nichts dazu gefunden :/) Nun zu folgendem Problem, bzw. Ausgangssituation: Ich studiere momentan noch im 4. Mastersemester, d.h. ich arbeite gerade an meiner Thesis und bin Ende Juli damit fertig. Geplant ist, dass ich zu meinem Freund in die Schweiz ziehe. Ich hab aber erfahren, dass man (z.B. in Bayern) 4 Jahre Zeit hat als Absolvent das AiP zu machen. Ich würde mir sehr gerne die Option freilassen später vllt. wieder nach Deutschland zurückzuziehen und meinen AiP nachzuholen, denn ich wär in Deutschland schon gerne in der Architektenkammer (falls das denn nötig ist). Wisst ihr, ob das möglich ist, oder ob auch die "Auslandsjahre" mitgezählt werden. Ich werde die Tage nochmal in der Architektenkammer, bzw. dem Versorgungswerk anrufen und mich dort auch nochmal erkundigen. Ich dachte nur, dass mir hier vllt. schonmal jemand Auskunft geben könnte, oder jemand jemanden kennt, der in der gleichen Situation war/ist wie ich. Vielen Dank schon mal im Voraus und noch ein schönes Wochenende! LG Levensteen |
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Levensteen: Offline
Beitrag Datum: 06.07.2015 Uhrzeit: 09:36 ID: 54635 | Social Bookmarks: so ich hab mich mal erkundigt bei dem bayerischen versorgungswerk. wenn man auswandert dann zählt auch die auslandstätigkeit zu den ersten 4 jahren in bayern, die man zeit hat das aip zu machen. wenn man dann z.B. nach 3 oder 4 jahren wieder nach deutschland zurückzieht dann ist eine mitgliedschaft im versorgungswerk nicht mehr möglich da der 2-jahres-aip-zeitraum überschritten wurde. vllt konnte ich ja jemandem damit helfen, der in der gleichen situation ist wie ich. lg edit: hab eben auch noch mit der bayerischen architektenkammr telefoniert, es ist absolut kein problem sich auch noch nach 5 oder 10 jahren in die architektenkammer eintragen zu lassen. es müssen einfach nur diese 2 praxisjahre gewährleistet sein. sobald man in der kammer ist, ist man auch automatisch im versorgungswerk. das mit den 4 jahren ab erstanstellung ist nur für absolventen gedacht, um dene einen schnelleintritt zu ermöglichen. sehr verwirrend muss ich sagen. aber bin froh dass ich mich da noch wieter informiert hab. bin jetzt sehr erleichtert Geändert von Levensteen (06.07.2015 um 10:27 Uhr). Grund: neue info |
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