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devrimy: Offline

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devrimy is on a distinguished road

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Datum: 13.09.2004
Uhrzeit: 14:03
ID: 4724



Kammermitglied in BW bei MItgliedschaft im Ausland?

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen!

Ich habe im vergangenen Herbst mein Diplom an der uni stgt. gemacht und mich im anschluß in der architektenkammer der niederlande eingeschrieben.

nach EU-recht müsste mich jede andere kammer in deutschland aufnehmen.

bei meinen recherchen habe ich festgestellt, daß hier in bw die mitgliedsbeiträge deutlich höher sind als in den NL.

weiß jemand, ob man mitglied in einer ausländischen kammer sein darf und dennoch in bw als freier architekt tätig sein darf ohne aber örtliches kammermitglied zu sein?

wie ist es dann noch mit dem bw versorgungswerk?
könnte ich hier trotzdem meine beiträge einzahlen?

war schon auf der HP der AKBW aber da heißt es nur : "...muß die berufsbezeichnung architekt führen...."

VIELEN DANK FÜR DIE INFOS, LINKS, TIPPS......

gruß devrimy

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Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline

Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt

Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 13.09.2004
Uhrzeit: 14:49
ID: 4725



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Frage doch mal direkt bei der Kammer nach, die können es dir ja sagen. Im ArchG steht aber nichts darüber, dass ein Deutscher als Kammermitglied in NL in BW werden kann .... ich glaube, dass die 2 Jahre Berufspraxis auch in deinem Fall gegeben sein müssen.

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Registriert seit: 06.08.2003
Beiträge: 16
Kurt Focal: Offline

Hochschule/AG: Architect

Kurt Focal is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 13.09.2004
Uhrzeit: 15:07
ID: 4726



European Architects Directive 85/384 #3 (Permalink)
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Wenn Du Mitglied der Architektenvereinigung in den Niederlanden bist, hast das Recht in die Landesarchitektenkammer des Landes aufgenommen zu werden, in dem Du Deinen Wohnsitz/deine Bueroadresse nachweisen kannst. Grundlage hierfuer ist europaeisches Recht: European Architects Directive 85/384. (Allerdings gefordert: 2 Jahre Berufspraxis)
__________________
Kurt

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Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline

Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt

Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 13.09.2004
Uhrzeit: 15:23
ID: 4727



Re: European Architects Directive 85/384 #4 (Permalink)
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Zitat:
Originally posted by Kurt Focal
(Allerdings gefordert: 2 Jahre Berufspraxis)
Ah, interessant ... und eigentlich auch richtig, dass trotzdem die 2 Jahre gefordert sind, sonst könnte man Missbrauch betreiben und die 2 Jahre über den Umweg NL abkürzen

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