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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 13.01.2016 Uhrzeit: 10:03 ID: 55126 | Social Bookmarks: Ich habe zuerst als freier Mitarbeiter gearbeitet, aus eigener Erfahrung kenn ich es so (NRW): man hat nach dem Ende des Studium eine Frist von 2 Jahren, die man Zeit hat, die Vorraussetzungen zur Kammeraufnahme zu erfüllen. (Berufserfahrung, 8 Stunden fortbildung etc... ) Als Freiberufler hatte ich damals auch schon die Möglichkeit innerhalb der Frist ins Versorgungswerk einzutreten, ohne in der Kammer zu sein, ich glaube das gilt für alle Absolventen (bin ich mir aber nicht sicher) Diese Frist wurde "zu meiner Zeit" (2007-2010) noch recht kulant ausgelegt, d.h. man hat nach 2 Jahren einen Brief bekommen, wie es denn aussieht. Ich bin dann nach knapp 3 Jahren in die Kammer eingetreten, und war dann auch "legal" im Versorgungswerk. .. genug gelabert, dass hilf dir alles nix. Kannst du nicht argumentieren, das deine Promotion der Abschluss deines Studiums ist? Du arbeitest doch seit 2014, dann hast du die Berusferfahrung doch fast zusammen. Fehlen nur noch die Semiare. ...sollte eigentlich drin sein, das Versorgungswerk, ist doch auch froh um jedes Mitlgied, und ich hab die bisher sehr kulat erlebt. An der Kammer wird halt kein Weg vorbei führen. |
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![]() Beitrag Datum: 15.01.2016 Uhrzeit: 12:22 ID: 55133 | Social Bookmarks: Also ich bin nochmal den Vorschriften der Bayrischen nachgegangen (die scheinbar auch für Rheinland-Pflalz und Niedersachsen gelten). Da steht drin, man KANN als Absolvent in die Versorgung eintreten, für 4 Jahre bzw. bei Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit bis zu 8 Jahre. Danach muss man in der Kammer sein (was sonst passiert, steht da nicht, aber ich vermute, die Gelder werden dann bis zum Eintritt aufgehoben). Hinderungsgründe des Kammereintritts: Berufsunfähigkeit und Erreichen des Rentenalters beim Eintritt. Ich bin bis heute kein Kammermitglied und war noch nie in der Versorgung. Vermutlich werde ich 2016 eintreten, aber ich habe schon 2009 abgeschlossen. Mit der Kammer hatte ich erstmals vor 2 Jahren Kontakt, nein, die Erfahrung reicht nicht (wenn man nicht genommen wird, kostest das 150€) und die 4-Jahres-Frist war vorbei (hatte auch mal berufsferner gearbeitet). Ich bin schon immer selbständig und nicht versicherungspflichtig, sehe bei mir also keinen Grund, warum sie mich nicht nehmen sollten. Zum Eintritt können Seminare angrechnet werden, sind aber kein Muss in Bayern. Wichtiger ist die Erfahrung in sämtlichen Leistungsphasen und zwar gleichmäßig verteilt. An deiner Stelle würde ich nochmal in Ruhe alle Unterlagen lesen. Vielleicht hattest du bei deinem Anruf auch nicht den richtigen Ansprechpartner? |
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