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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 13.01.2016 Uhrzeit: 10:03 ID: 55126 | Social Bookmarks: Ich habe zuerst als freier Mitarbeiter gearbeitet, aus eigener Erfahrung kenn ich es so (NRW): man hat nach dem Ende des Studium eine Frist von 2 Jahren, die man Zeit hat, die Vorraussetzungen zur Kammeraufnahme zu erfüllen. (Berufserfahrung, 8 Stunden fortbildung etc... ) Als Freiberufler hatte ich damals auch schon die Möglichkeit innerhalb der Frist ins Versorgungswerk einzutreten, ohne in der Kammer zu sein, ich glaube das gilt für alle Absolventen (bin ich mir aber nicht sicher) Diese Frist wurde "zu meiner Zeit" (2007-2010) noch recht kulant ausgelegt, d.h. man hat nach 2 Jahren einen Brief bekommen, wie es denn aussieht. Ich bin dann nach knapp 3 Jahren in die Kammer eingetreten, und war dann auch "legal" im Versorgungswerk. .. genug gelabert, dass hilf dir alles nix. Kannst du nicht argumentieren, das deine Promotion der Abschluss deines Studiums ist? Du arbeitest doch seit 2014, dann hast du die Berusferfahrung doch fast zusammen. Fehlen nur noch die Semiare. ...sollte eigentlich drin sein, das Versorgungswerk, ist doch auch froh um jedes Mitlgied, und ich hab die bisher sehr kulat erlebt. An der Kammer wird halt kein Weg vorbei führen. |
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