Registrierter Nutzer Registriert seit: 26.02.2008
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Tatonka: Offline
Beitrag Datum: 12.01.2016 Uhrzeit: 13:51 ID: 55122 | Social Bookmarks: Hallo liebe Kollegen, ich frage mich, ob es ohne Weiteres möglich ist, an einem Wettbewerb teilzunehmen wenn man arbeitslos gemeldet ist und Leistungen bezieht? D.h., ich bin in der Kammer gemeldet aber momentan nicht angestellt und auch nicht selbstständig tätig sondern eben auf Arbeitssuche. Kann mir hier jemand kurzfristig weiterhelfen? Liebe Grüße Tatonka |
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numerobinchen: Offline
Beitrag Datum: 12.01.2016 Uhrzeit: 19:39 ID: 55124 | Social Bookmarks: Ich wüsste nicht was dagegen spräche, außer die Regularien eines bestimmten Wettbewerbs schließen Einzelkämpfer aus und wollen nur Büros als Teilnehmer. Wenn Du meinst allein den Arbeitsaufwand stemmen zu können, nur zu. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 08.11.2015
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raykip: Offline
Ort: Hamburg Beitrag Datum: 14.01.2016 Uhrzeit: 01:49 ID: 55128 | Social Bookmarks: Ich denke auch, dass das gehen sollte ... zumindest fällt mir nicht direkt ein Grund ein, der dagegen spricht |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.09.2011
Beiträge: 84
longhoishong: Offline
Beitrag Datum: 17.01.2016 Uhrzeit: 15:08 ID: 55145 | Social Bookmarks: Den Entwurf kannst du dann im Portfolio aufnehmen und hast gleichzeitig auch eine gute Antwort auf die Frage "Was haben sie während Ihrer Arbeitslosigkeit gemacht?", sofern das beim Vorstellungsgespräch gefragt wird. |
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Als Diplomand arbeitslos gemeldet... | Florian | Beruf & Karriere | 17 | 23.01.2007 16:43 |