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beatbert: Offline
Beitrag Datum: 21.03.2016 Uhrzeit: 10:26 ID: 55444 | Social Bookmarks: Hallo, ich bin jetzt neu im öffentlichen Dienst angefangen und hätte eine Frage zur Zusatzversorgung: Als angestellter Architekt stellt sich mir die Frage, ob ich in das Versorgungs- werk der Architektenkammer wechsele oder in der gesetzlichen Rentenversicherung incl. Zusatzversorgung öffentlicher Dienst verbleibe. Habe mich bereits intensiv mit Pro und Contra beschäftigt...bin aber bisher zu keiner Entscheidung gekommen. Vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung mit der Frage Versorgungswerk vs. gesetzliche Rentenversicherung incl. Zusatzversorgung öffentlicher Dienst...Danke schon mal für eure Tipps... |
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jericho: Offline
Beitrag Datum: 21.03.2016 Uhrzeit: 16:30 ID: 55446 | Social Bookmarks: Hallo Beatbert, die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst erhältst du unabhängig davon ob du in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im Versorgungswerk bist. Die Entscheidung für das Versorgungswerk vs. gesetzliche Rentenversicherung dürfte immer noch - trotz der Niedrigzinsphase und der damit verbundenen Schwierigkeiten der Versorgungskammern das Kapital renditestark anzulegen -für das VW positiv ausfallen. Ich denke unterm Strich bekommt man beim Versorgungswerk später mehr raus. Ein - wie ich finde - starkes Argument für die VW ist auch die BU die im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsrente nur deine Tätigkeit als Architekt berücksichtigt.... Was denken die Anderen darüber? VG Jericho |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 26.03.2016 Uhrzeit: 13:24 ID: 55469 | Social Bookmarks: Zu den Versorgungswerken gab es kürzlich eine Betrachtung in der FAZ, die trotz der schwierigen Zinslage ein alles in allem positives Fazit gegenüber der gesetzlichen Rente gezogen hat. T. |
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simiantschick: Offline
Beitrag Datum: 08.04.2016 Uhrzeit: 17:52 ID: 55518 | Social Bookmarks: Am besten auch das genaue Verrentungs-System des entsprechenden Versorgungswerkes anschauen. Z.B. vor kurzem geändert bei der Bayerischen Kammer, die dazu übergegangen sind, Rentenansprüche in Punkte umzurechnen und im Rentenfall ist dann definiert, wieviel Wert zu dem Zeitpunkt ein Punkt ist. Nicht ansatzweise vergleichbar mit der gesetzliche Rentenformel! Zum anderen ist es natürlich darüber hinaus in Maßen risikoreicher als das System der Rentenversicherung Bund, wenn bei der aktuellen Lage auf den Finanzmärkten die Versorgungswerke Anlagen auf dem Kapitalmarkt tätigen müssen, um Rendite zu erwirtschaften. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.04.2016 Uhrzeit: 20:48 ID: 55579 | Social Bookmarks: Zitat:
Da die Einlagen (konservativ) am freien Kapitalmarkt angelegt werden, waren die späteren Bezüge in der Vergangenheit deutlich höher als in der staatl. Rente. Wegen der weltweiten Finanz- und Zinskrise sind die Renditen aber spürbar gesunken. Deshalb mussten die VW ihre Versorgungszusagen senken. Und tatsächlich fragte schon mancher, ob nicht das ein oder andere VW bald in Schieflage geraten wird. Der FAZ-Artikel sieht die VW aber grundsätzlich als überlebensfähig, immer noch klar vor der staatl. Rente, und auch im Vorteil gegenüber privaten Vorsorge-Anbietern, da bei der (Selbst-) Verwaltung der Gelder geringere Kosten anfallen und ihr Anlageverhalten nachhaltiger ist: Versorgungswerke kommen mit Niedrigzinsen klar T. | |
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