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dk0815: Offline
Ort: Karlsruhe Beitrag Datum: 26.09.2004 Uhrzeit: 17:08 ID: 4864 | Social Bookmarks: Hallo zusammen ! Habe vor kurzem gehört, dass es das sogenannte AIP (Architekt im Praktikum) welches benötigt wird um Mitglied in der Kammer zu werden, gar nicht überall, d.h. in jedem Bundesland gibt. Eigentlich nur in Baden- Württemberg und Bayern ( wo auch sonst ??!!) und dass man während der zwei Jahre zusätzlich noch sehr teure Seminare besuchen muss. Konnte das eigentlich nicht richtig glauben, denn sonst müßte ja nur der, der aus dem Süden kommt 2 Jahre lang 100% Leistung für 50% oder weniger Bezahlung abliefern, was eigentlich ja nicht sein kann. Vielleicht gibt´s ja irgendwo im Forum AIP´s die dazu mal genauer Auskunft geben können. Würde mich auch mal interessieren wie Leute allgemein daruüber denken. Gruss Daniel |
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Social Bookmarks: Soweit mir bekannt ist, gibt es das bundesweit. Nur heißt es oft nicht AIP. Man muß aber dennoch zwei Jahre Berufserfahrung in allen Leistungsphasen nachweisen, um von der Kammer aufgenommen zu werden. Gruß, Samy | |
Social Bookmarks: Bin kein AIP aber in Berlin gibt's das nicht! Du mußt 2 oder 3 Jahre Berufserfahrung in allen LP nachweisen um Mitglied zu werden... Grüsse Florian
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
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holger: Offline
Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Beitrag Datum: 26.09.2004 Uhrzeit: 20:55 ID: 4869 | Social Bookmarks: also in nrw gibt es den aip begriff auch nicht ! leider wird aber die berufserfahrung erst ab dem tag des diploms gezählt,d.h. die ganzen studentenjahre in denen ja auch gearbeitet wurde kann man nicht anrechnen. schade. also mindestens 2 jahre ab dem abschluss muss man bescheinigen können... wurde aber ja hier auch schonmal gesagt.
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
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holger: Offline
Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Beitrag Datum: 26.09.2004 Uhrzeit: 20:58 ID: 4870 | Social Bookmarks: nochwas kurioses... ich werde neuerdings immer von der kammer als mitglied angeschrieben ! das ist lustig, denn ich bin gar keins...kann es mir nur so erklären, da ich mal einen wettbewerb der aknw mitgemacht habe und eine platzierung htte "1000 baulücken nrw"...aber ich glaube nicht, das man dadurch bessere chancen zur aufnahme hat, oder? das ist einfach ne stur formelle sache wahrscheinlich.
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
Social Bookmarks: zumal man doch so einiges an Geld aufbringen muß, um eingetragen zu werden... darauf werden die wohl ungern verzichten... Samy | |
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chrisly: Offline
Beitrag Datum: 27.09.2004 Uhrzeit: 10:19 ID: 4876 | Social Bookmarks: Hallo Daniel, die Voraussetzung zur Aufnahme in die Architektenkammer Baden-Württemberg ist eine zweijährige Praktikumszeit als Architekt im Praktikum. Nach dem Ablauf muß nachgewiesen werden, daß man alle Leistungsphasen der HOAI bearbeitet hat. Unter diesem Link findest du alle Informationen: http://www.akbw.de/rubshow.php?rub=6...5e743b25dc1e0c Den Leitfaden für AiPs der Architektenkammer habe ich als pdf in der Anlage beigefügt. Als AiP mußt du jährlich mindestens 20 Stunden an Fortbildungen teilnehmen. Diese kosten pro Stunde ca. 11 € für AiPs. Die AK hat eine Empfehlung herausgegeben, wonach AiPs mindestens 24.000 € Bruttojahresgehalt erhalten sollen. Laut Umfrageergebnis würde auch der Großteil der AiPs diesen Betrag erhalten. Mein Tipp eines ehemaligen AiPs: Ich würde den AiP absolvieren und anschließend Kammermitglied werden, hauptsächlich aus versicherungstechnischen Gründen. Die spätere Rente ist wesentlich höher als in der BfA, bei gleichen Beitragssätzen während der Arbeitsphase. Allerdings kann es sein, daß die Beiträge bei Freien Mitarbeitern sehr viel höher sind. Wenn du später Wettbewerbe machen möchtest oder vorlagenberechtigt sein willst, führt eh kein Weg an der Kammermitgliedschaft vorbei. Die Jahresmitgliedsgebühr beträgt als angestellter Architekt nach dem AiP ca. 130 €. Viele Grüße Christian |
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Daniel: Offline
Ort: Karlsruhe
Hochschule/AG: Architekturfotograf, Fachautor Beitrag Datum: 28.09.2004 Uhrzeit: 15:58 ID: 4894 | Social Bookmarks: Chrisly weiß Bescheid ;-) Ergänzend: Als AiP in BaWü ist wird man von der Kammer als "vorläufiges Mitglied" geführt. Es ist also auch unbedingt notwendig, der Kammer den Arbeitsbeginn als AiP mitzuteilen, da die Zeit ansonsten nicht anerkannt wird. Daniel |
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danna: Offline
Ort: saarbrücken Beitrag Datum: 05.10.2004 Uhrzeit: 23:28 ID: 4929 | Social Bookmarks: interessant ist in diesem zusammenhang auch, dass die Bauordnungen der Länder unterschiedlich sind: so darf man z.B in Berlin schon als Absolvent 2 stöckige EFH planen und bauvorlegen, was man in anderen Bundesländer erst als Architekt darf.:rolleyes: |
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melanie: Offline
Ort: Frankfurt Beitrag Datum: 06.10.2004 Uhrzeit: 11:08 ID: 4934 | Social Bookmarks: In Hessen ist das auch so, man ist direkt nach dem Diplom bauvorlageberechtigt für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen und max. 200 m² Wohnfläche und für eigeschossige gewebliche Gwbäude bis 200m² Bruttogrundfläche. Diese beschränkte bauvorlageberechtigung gilt übrigens auch für Bautechniker und einige Handwerksmeister. Ich dachte immer, daß das in allen Bundesländern ähnlich ist. Den Begriff AiP gibts in Hessen nicht, aber auch hier ist es so, daß man 2 Jahre berufserfahrung nachweisen muß, bevor man in die Architektenliste eingetragen werden kann und somit voll bauvorlageberechtigt ist. Grüße Melanie |
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