Registrierter Nutzer Registriert seit: 04.02.2013
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Burn: Offline
Ort: Gießen Beitrag Datum: 08.04.2015 Uhrzeit: 23:36 ID: 54220 | Social Bookmarks: Hallo Forum-Mitglieder, ich studiere zur Zeit noch an einer Hochschule Architektur. Nun hat mich eine Freundin gefragt, ob ich Ihnen "grobe" Zeichnungen anfertigen könnte, damit sie es dem Bauamt weiterleiten könne. Es ginge dabei um kleine Änderungen am Bestand bezüglich zweiter Ausgang im hinteren Bereich zum Carport und Ausgleich mit Treppe etc... Ich wollte es weder sofort ablehnen noch zusagen, da ich mir unsicher bin, ob es überhaupt so in Ordnung wäre und wieviel ich überhaupt von ihr verlangen sollte?! Könntet Ihr mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen? |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 09.04.2015 Uhrzeit: 20:52 ID: 54221 | Social Bookmarks: Schau dir doch mal den §49 der Hessischen Bauordnung (falls hier zutreffend) an und prüfe mal, ob du die da gestellten Bedingungen für dieses Bauvorhaben erfüllst. http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/...BauOHE2010pP49 Außerdem mal prüfen, ob für das Vorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist. (§54ff) |
ehem. Benutzer Registriert seit: 28.01.2014
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petter: Offline
Beitrag Datum: 29.05.2015 Uhrzeit: 23:34 ID: 54451 | Social Bookmarks: Es ist wirklich besser wenn du alles genau prüfst und dann erst weiter schaust. |
Social Bookmarks: Und was hast du denn gemacht?
__________________ Architecture should speak of its time and place, but yearn for timelessness. Frank Gehry | |
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