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Umbauter Raum nach DIN277 Guten Morgen, ich erstelle gerade ein Baugesuch und damit eine Berechnung des umbauten Raumes. Nun lese ich immer wieder unterschiedliche Aussagen bzgl. des nicht ausgebauten Dachraumes. Entweder wird es zu einem drittel berechnet oder es wird überhaupt nicht berechnet. Was stimmt den nun? Danke für eure Antworten im Voraus. Grüße |
AW: Umbauter Raum nach DIN277 Sobald es begehbar ist, gehört es zur BGF und BRI; wenn nicht begehbar nur zum BRI. Anteiliges Anrechnen gibt es in der DIN 277 nicht. |
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