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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 06.10.2012 Uhrzeit: 20:09 ID: 48181 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, hat hier jemand Erfahrungen mit Projekten für "Wohnen im Alter"? Ab wann ist eine Wohnform, konzipiert für pflegebedürftige ältere Menschen als Heim einzustufen? Ändert sich architektonisch etwas, wenn eine Wohnform als Heim bezeichnet wird? Danke für Hinweise, Gruß -- Blumenschein |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 06.10.2012 Uhrzeit: 22:05 ID: 48182 | Social Bookmarks: Ich empfehle dir, mal in den Veröffentlichungen des KDA zu stöbern. Insbesondere das hier ist recht hilfreich: Vom Pflegeheim zur Hausgemeinschaft - Empfehlungen zur Planung von Pflegeeinrichtungen - Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. Außerdem sind zu diversen baulichen Themen Broschüren als Download erhältlich. |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 07.10.2012 Uhrzeit: 14:56 ID: 48184 | Social Bookmarks: Die Abgrenzung ist meines Wissens nicht eindeutig baulich geregelt Der entscheidende Unterschied besteht in dem pflegevertag den der Bedürftige mit dem pflegedienst abschließt. Hier ist der entscheidende punkt ob eine fortsetzung der pflege auch dann vertraglich geschuldet ist wenn sich der gesundheitszustand d beduerftigen verschlechtert. In diesem Falle gelten die Verordnungen u gesetze fuer Heime. Die Regeln für das barrierefreie bauen in Abgrenzung zum Heim sind bewusst offengehalten um möglichst differenzierte Wohnformen entstehen zu lassen bzw. Die Entstehung nicht zu verhindern. Diese handlungsempfehlung kann weiterhelfen http://www.ingkh.de/fileadmin/daten/...en_10-2005.pdf
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 07.10.2012 Uhrzeit: 15:13 ID: 48185 | Social Bookmarks: Falls ein Erlischen der Erbringung der Pflegeleistung bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes vertraglich moeglich ist spricht man von "betreutem wohnen" hier gelten verbindlich als Mindeststandard die DIN 18040 u 18024. In Abstimmung mit dem angestrebten pflekonzept können weitere bauliche Maßnahmen erforderlich sein. Diese sind gemeinsam mit dem Betreiber abzustimmen. Z.b. Für eine pflege mit "heimbeatmung" oder für bedürftige die nur im liegen gewaschen werden können. Siehe dazu z b das Christopher Haus in Münster Hiltrup. Wohnen im Alter, Betreutes Wohnen, Senioren Wohngemeinschaft, Münster, 24h Betreuung
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