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PhilPhob: Offline
Beitrag Datum: 04.04.2003 Uhrzeit: 16:37 ID: 1471 | Social Bookmarks: Hallo, kann ich mich eigentlich als Student der Innenarchitektur schon selbstständig machen und planen ? Hat das rechtliche Folgen ? Oder ist nur die Bezeichnung der Unternehmens geregelt ? Gruß C |
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Social Bookmarks: Ich kann Dir nicht genau sagen, wie das bei den Innenarchitekten aussieht. Grundsätzlich kannst Du natürlich auch während des Studiums schon ein Gewerbe anmelden und Dich damit selbstständig machen. Diesem Gewerbe kannst Du natürlich auch schon einen Namen geben, dieser ist dadurch allein aber nicht wirklich rechtlich geschützt. Dafür müßtest Du Dir den Namen schützen lassen, was ziemlich teuer sein kann. Rechtlich gesehen mußt Du Dich erkundigen (am besten bei den zuständigen Kammern), inwieweit der Titel Innenarchitekt geschützt ist, d.h. ob Du dafür einen bestimmten Abschluß vorweisen mußt oder sich im Grunde jeder so nennen darf. Rechtliche Konsequenzen, die z.B. aus Planungsfehlern entstehen, dürften aber in jedem Fall zu Deinen Lasten gehen. bei den Architekten kann man sich bis zu einem bestimmten Grad gegen solche Ansprüche versichern. Die Versicherung zahlt aber natürlich nur, wenn nicht grob-fahrlässig gehandelt wurde... Du kannst aber sicherlich bestimmte Dienstleistungen für Innenarchitekten anbieten oder als "Selbständiger" Auftragsarbeiten für Büros erledigen. Ich weiß nicht, wie alt Du bist, aber Du solltest auch bedenken, daß Du auch als Student nur einen bestimmten Anteil steuerfrei bekommst und entsprechend schnell auch solche Begünstigungen wie BaFög und Kindergeld wegfallen. Auch solche Dinge wie Steuererklärungen etc. fallen dann natürlich an. Davor muß man sicher keine Angst haben (bringt ja auch viele Vorteile), aber muß sich erkundigen, evtl. Steuerberater anheuern... Und neben den Studium reicht's in der Regel auch nur für ein zusätzliches Polster und nicht, um davon zu leben. Aber es bieten sich jede Menge neue Erfahrungen, die einem nach dem Studium sicher gut weiterhelfen können! Ich will hier auch gar nichts mies machen - bin ja selbst in der Situation - will nur sagen, daß man damit plötzlich auch mehr Pflichten hat und sich derer bewußt sein sollte, wenn man weiter abwägt. Grüße, Samy | |
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PhilPhob: Offline
Beitrag Datum: 09.04.2003 Uhrzeit: 18:02 ID: 1478 | Social Bookmarks: Hallo Samy, danke für Deine Hilfe. Muss ich eigentlich einen Gewerbeschein haben, oder reicht zunächst erstmal die Steuernummer vom Finanzamt. Ich habe mal gehört, daß Mini-Selbstständige bis 17.500 € gar nichts an Steuern abführen müssen ? Gruß C |
Social Bookmarks: Die 17.500 € könnten gelten für die Umsatzsteuer. Bis zu dieser Summe kannst Du Dich als Kleinunternehmer von der USt. befreien lassen, dadurch verlierst Du jedoch auch den Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer (also der Umsatzsteuer, die die andere in Rechnung stellen). Da Du die Umsatzsteuer zusätzlich zu Deinem Honorar vereinnahmst empfehle ich Dir auf die Befreiung zu verzichten. Siehe auch http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=198 - etwas weiter unten Einkommensteuer mußt Du natürlich trotzdem ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 7000 € zahlen. Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Einkünfte aus selbständiger Arbeit + Andere Einkünfte (z.B. als Angestellter) - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen Ein Gewerbeschein brauchst du aber nicht, da Du kein Gewerbe betreibst, sondern Freiberufler bist, aber Du mußt die Aufnahme Deiner Tätigkeit beim Finanzamt melden. Grüsse Florian - mit Unterstützung von Oliver unserem Finanzexperten
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
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PhilPhob: Offline
Beitrag Datum: 09.04.2003 Uhrzeit: 19:40 ID: 1481 | Social Bookmarks: Klasse ! Ihr seid Super. Vielen Dank für diese fixe und ausführliche Antwort. Gruß Chris |
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