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Social Bookmarks: Die 17.500 € könnten gelten für die Umsatzsteuer. Bis zu dieser Summe kannst Du Dich als Kleinunternehmer von der USt. befreien lassen, dadurch verlierst Du jedoch auch den Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer (also der Umsatzsteuer, die die andere in Rechnung stellen). Da Du die Umsatzsteuer zusätzlich zu Deinem Honorar vereinnahmst empfehle ich Dir auf die Befreiung zu verzichten. Siehe auch http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=198 - etwas weiter unten ![]() Einkommensteuer mußt Du natürlich trotzdem ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 7000 € zahlen. Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Einkünfte aus selbständiger Arbeit + Andere Einkünfte (z.B. als Angestellter) - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen Ein Gewerbeschein brauchst du aber nicht, da Du kein Gewerbe betreibst, sondern Freiberufler bist, aber Du mußt die Aufnahme Deiner Tätigkeit beim Finanzamt melden. Grüsse Florian - mit Unterstützung von Oliver unserem Finanzexperten ![]()
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