Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.04.2007
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Qualität in Hol: Offline
Ort: Berlin
Hochschule/AG: Tischlermeister Beitrag Datum: 06.04.2007 Uhrzeit: 22:12 ID: 22953 | Social Bookmarks: Hallo, Wir würden gerne von jungen Designern für unseren Webshop Möbel entwerfen lassen, die wir dort dann verkaufen wollen. Es geht also nur um den Entwurf, um die Umsetzung würden wir uns selbst kümmern. Hauptmaterialen sollten Holz, Mineralwerkstoff und MDF sein. Wer kann uns etwas über die rechlichen Grundlagen sagen, oder uns Tips geben. Wie verhält sich das mit dem Urheberrecht? Für Eure Mühe besten Dank Qualität in Holz P.S. Mehr über uns unter www.tischlerei-panketal.de Leider noch im Aufbau. Über Feetback und Anregungen/Kritik unseren Dank !!! |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 14.09.2004
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Wera: Offline
Beitrag Datum: 07.04.2007 Uhrzeit: 18:21 ID: 22960 | Social Bookmarks: Also in Wien gibt es die Idee schon. Der Laden heisst "Das Möbel". Vielleicht kann man da ja mal nachfragen, wie die das so handhaben?! Viel Glück! |
ehem. Benutzer Registriert seit: 27.03.2007
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sart: Offline
Beitrag Datum: 08.04.2007 Uhrzeit: 14:51 ID: 22979 | Social Bookmarks: hallo. würde auch gerne was entwerfen. ! wenn ihr mehrere infos habt bitte posten Als letztes! nur holz ? _ oder auch stahlmöbel MfG sascha |
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Qualität in Hol: Offline
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Hochschule/AG: Tischlermeister Beitrag Datum: 08.04.2007 Uhrzeit: 22:09 ID: 22983 | Social Bookmarks: Hallo, da wir eine Tischlerei sind, sollte eigendlich auch Holz im Design enthalten sein. Oder halt aus Mineralwerkstoff. Bei Interesse nimm doch bitte über unsere Homepage direkt mit uns Kontakt auf. Bei einem persönlichen Gespräch kann man halt besser Einzelheiten klären. Vielen Dank für Dein Interesse. MfG Qualität in Holz |
Social Bookmarks: Ich schätze mal, dass die Nutzungsrechte i.d.R. vertraglich geregelt werden. Was im Vertrag steht, gilt dann auch. Der Urheber hat immer auch die Urheberrechte - die kann man ihm m.W.n. auch nicht nehmen -, aber die Nutzungsrechte kann er vollständig an Euch abtreten. Ich würde mir dazu auch mal Statuten von anderen Wettbewerben angucken. Die haben ja ähnliche "Probleme". Die Frage ist, ob Ihr auch eine Art Wettbewerb ausschreiben wollt oder eben Auftragsarbeiten verteilt... Das sind einfach völlig unterschiedliche Verfahren mit schätzungsweise unterschiedlichen Ergebnissen und Rahmenbedingungen. Viel Erfolg Samy | |
Social Bookmarks: Naja, das mit dem Urheberrecht kommt auch auf die Regelung an. Wenn ich im Auftrag von jemanden etwas mache, habe ich danach nicht unbedingt das Urheberrecht. Bestes Beispiel ist z.B. ein Mitarbeiter bei einer Firma, der etwas ganz außergewöhnliches Entwickelt. Der hat daran später nicht die geringsten Rechte. Oder - etwas näher an unserem Beruf - wenn ich im Büro als Angestellter etwas entwerfe, steht da später auch der Büroname darunter und mit etwas Glück wird meiner vielleicht erwähnt :P
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