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Social Bookmarks: Ich verstehe die Situation so, dass Juli mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist (als Planerin, nehme ich an), der Bauherr aber alles abgesegnet hat, weil er keinen Bock mehr auf weiteres Gewurschtel hat. Wenn er (oder der Bauleiter in seinem Auftrag) keine Mängelbeseitigung gefordert haben, sehe ich für Juli wenig Aussicht auf weitere Korrekturen. Wer jetzt Schuld an dem Ganzen hat, ist ja nochmal eine andere Frage. Und ob der Bauherr eine weitere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen kann (auf Kosten der ersten Firma), wage ich auch zu bezweifeln. Denkbar wäre m.E. höchstens, dass er einen Preisnachlass erwirkt, die Firma eben doch zur Mängelbeseitung auffordert oder eben auf eigene Kosten eine andere Firma damit beauftragt. In allen Fällen ist das seine Entscheidung und kaum die des Planers, oder sehe ich das falsch (ich meine, wir reden hier vermutlich nicht vom Berliner Hauptbahnhof ![]() | |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.02.2008 Uhrzeit: 16:47 ID: 27192 | Social Bookmarks: Zitat:
Alles andere obliegt, meiner Meinung nach, dem Feingefühl des Bauleiters, den AN dazu zu bringen, ob wohl es nicht ausdrücklich vereinbart ist, etwas den Ansprüchen des Planers oder seines Bauherren entsprechend auszuführen. | |
Social Bookmarks: Deswegen in seinem Auftrag, weil ich davon ausgehe, dass 1. der Bauleiter im Sinne des Bauherren handelt und 2. der Bauherr hier ja offenbar expilzit keine weitere Bearbeitung durch die Firma wünscht. Ich hoffe für den Bauleiter, dass er so einen Verzicht auf Beseitigung der Mängel nur im klaren Auftrag des Bauherren festlegt, denn sonst würde er - vorrausgesetzt, es handelt sich um einen tatsächlichen Mangel nach DIN - fahrlässig handeln oder zumindest hinterher haftbar sein. | |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.02.2008 Uhrzeit: 18:13 ID: 27195 | Social Bookmarks: Na, jetzt ist sollte juli mal für etwas Licht im Dunkeln sorgen. |
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juli: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.02.2008 Uhrzeit: 21:33 ID: 27199 | Social Bookmarks: Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Leider war es mir zeitlich nicht eher möglich "Licht ins Dunkel" zu bringen. Es handelt sich in der Tat nicht um den Berliner Hauptbahnhof und auch nur um 2 mm! Aber diese 2 mm Abweichung sieht man eben doch schon und das macht mir zu schaffen. Es ging dabei um ein Kreuz aus Edelstahl welches am oberen Ende 2mm weiter auseinander steht als es sollte. Die zwei Teile wurden getrennt angebracht, das Kreuz ist baulich nicht verbunden. Das Problem ist, dass sehr sauber gearbeitet werden sollte, da die Befestigung des Kreuzes (durch Optik bedingt) sehr nah an einer durch Eckschienen gefassten Lichtkontur vorgesehen waren (mittig, sozusagen als Rückenachse des Kreuzes). Die Arbeiter sind m.E. aber nicht fähig, das ganze noch mal gerade zu rücken. Es stimmt, dass es konstruktiv nicht ganz einfach war, aber das war mit der Fa. abgesprochen und die haben sich das im Vorfeld auch zugetraut. |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.02.2008 Uhrzeit: 22:47 ID: 27201 | Social Bookmarks: Hast Du vielleicht eine Skizze zur Erläuterung. Und was stand in der Ausschreibung bzw. im Vertrag ? |
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