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juli is on a distinguished road

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Datum: 19.02.2008
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Unzufrieden mit Ausführung durch Firma

#1 (Permalink)
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Folgendes Problem: Eine Firma hat eine wirklich nicht ganz leichte Aufgabe mangelhaft ausgeführt. Der Bauleiter hat die Fa. aber nach Beendigung der Aufgabe gehen lassen, da er den nicht unberechtigten Eindruck hatte, dass sie es nicht besser konnten, bzw. eher noch Schaden anrichten. Was kann man nun tun? Sorry, ich bin irgendwie gerade total unsicher und habe Angst, dass jetzt alles so bleiben wird.

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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 14:57
ID: 27186



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma

#2 (Permalink)
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In welchem Verhältnis stehst Du denn jetzt zu der Sache? War das Deine Planung? Inwiefern war eine falsche Planung oder unreale Vorstellung mit ursächlich?
Wenn der Bauherr die Sache so abgenommen hat und keine weiteren Mängel zur Korrektur geltend gemacht hat, würde ich davon ausgehen, dass alles so bleibt, wie es ist, es sei denn, er entschließt sich, eine andere Firma damit zu beauftragen.
Worum genau ging es denn?

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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 15:02
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AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #3 (Permalink)
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In jedem Fall hat der AN erst einmal das Recht selber nachzubessern, bevor jemand anderes beauftragt werden könnte - sofern überhaupt noch Regressansprüche geltend gemacht werden können.
Alternativ wird auch häufig statt der Nachbesserung eine Preisminderung vereinbart.
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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 15:43
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AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #4 (Permalink)
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D.h., der Bauleiter muss begründen, wieso der Handwerker resp. die Firma keine Nachbesserungsansprüche haben kann. Das wird nach meiner Erfahrung schwer fallen.
Allerdings ist in diesem Fall der Bauleiter dafür verantwortlich, dass die Sache nachgebessert wird.
Handelt es sich um eine große Auftragssumme? Wenn ja, dann würde ich langsam mal mit der Rechtsabteilung oder meinem Anwalt ein Käffchen trinken. Das wird dann nämlich öfters nötig werden.

Gruß

Martin

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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 16:16
ID: 27190



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von juli Beitrag anzeigen
Folgendes Problem: Eine Firma hat eine wirklich nicht ganz leichte Aufgabe mangelhaft ausgeführt. Der Bauleiter hat die Fa. aber nach Beendigung der Aufgabe gehen lassen, da er den nicht unberechtigten Eindruck hatte, dass sie es nicht besser konnten, bzw. eher noch Schaden anrichten. Was kann man nun tun? Sorry, ich bin irgendwie gerade total unsicher und habe Angst, dass jetzt alles so bleiben wird.

Danke für Eure Antworten!
Was meinst Du genau mit mangelhaft ? Mangelhaft, oder nicht so wie Du es Dir vorgestellt hast ?
Bei einer mangelhaften Ausführung eine positive Abnahme zu machen spricht nicht für den Bauleiter. Es sei denn es liegen keine Mängel vor, sondern nur eine Ausführung die nicht der Vorstellung entspricht. Da liegt der Knackpunkt meist in der Ausschreibung bzw. dem LV.

Bei der mangelhaften Ausführung muss der Bauleiter diese Mängel anzeigen, um eine Nachbesserung zu erwirken. Wenn diese von dem AN aus wirtschaftlichen Gründen bzw. wegen Unverhältnismäßigkeit angelehnt wird, kann man über eine Preisminderung verhandeln. Was nicht einfach so geht, ist einen weiteren AN mit der Behebung der Mängel des ersten AN zu beauftragen, und die so entstehenden Kosten dem ersten AN in Rechnung zu stellen. Auch wenn das viele versuchen. Eine Ausnahme ist eventuell, wenn Gefahr im Verzug ist und sich er erste AN weigert.
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Grüße Michael

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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 16:17
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AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #6 (Permalink)
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Ich verstehe die Situation so, dass Juli mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist (als Planerin, nehme ich an), der Bauherr aber alles abgesegnet hat, weil er keinen Bock mehr auf weiteres Gewurschtel hat.
Wenn er (oder der Bauleiter in seinem Auftrag) keine Mängelbeseitigung gefordert haben, sehe ich für Juli wenig Aussicht auf weitere Korrekturen. Wer jetzt Schuld an dem Ganzen hat, ist ja nochmal eine andere Frage. Und ob der Bauherr eine weitere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen kann (auf Kosten der ersten Firma), wage ich auch zu bezweifeln. Denkbar wäre m.E. höchstens, dass er einen Preisnachlass erwirkt, die Firma eben doch zur Mängelbeseitung auffordert oder eben auf eigene Kosten eine andere Firma damit beauftragt. In allen Fällen ist das seine Entscheidung und kaum die des Planers, oder sehe ich das falsch (ich meine, wir reden hier vermutlich nicht vom Berliner Hauptbahnhof )?

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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 16:47
ID: 27192



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Samsarah Beitrag anzeigen
Ich verstehe die Situation so, dass Juli mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist (als Planerin, nehme ich an), der Bauherr aber alles abgesegnet hat, weil er keinen Bock mehr auf weiteres Gewurschtel hat.
Wenn er (oder der Bauleiter in seinem Auftrag) keine Mängelbeseitigung gefordert haben, sehe ich für Juli wenig Aussicht auf weitere Korrekturen. Wer jetzt Schuld an dem Ganzen hat, ist ja nochmal eine andere Frage. Und ob der Bauherr eine weitere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen kann (auf Kosten der ersten Firma), wage ich auch zu bezweifeln. Denkbar wäre m.E. höchstens, dass er einen Preisnachlass erwirkt, die Firma eben doch zur Mängelbeseitung auffordert oder eben auf eigene Kosten eine andere Firma damit beauftragt. In allen Fällen ist das seine Entscheidung und kaum die des Planers, oder sehe ich das falsch (ich meine, wir reden hier vermutlich nicht vom Berliner Hauptbahnhof )?
Wieso in seinem Auftrag ? Wenn tatsächlich Mängel vorliegen, also z.B. eine 2,4m hohe Wand, die mehr als 2cm aus dem Lot steht, oder ein undichtes Dach, oder ein vergessene Dachentlüftung oder eine nicht luftdichte Steckdose, dann hat man einen Anspruch auf Nachbesserung. Es muss aber tatsächlich ein Mangel sein. Dazu gibt es DIN. Auf ein nicht so wie vorgestellte Ausführung gibt es keinen Anspruch, es sei denn, die Abweichung ist aus der Ausschreibung/LV oder den Plänen offensichtlich.

Alles andere obliegt, meiner Meinung nach, dem Feingefühl des Bauleiters, den AN dazu zu bringen, ob wohl es nicht ausdrücklich vereinbart ist, etwas den Ansprüchen des Planers oder seines Bauherren entsprechend auszuführen.
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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 17:45
ID: 27194



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #8 (Permalink)
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Deswegen in seinem Auftrag, weil ich davon ausgehe, dass 1. der Bauleiter im Sinne des Bauherren handelt und 2. der Bauherr hier ja offenbar expilzit keine weitere Bearbeitung durch die Firma wünscht. Ich hoffe für den Bauleiter, dass er so einen Verzicht auf Beseitigung der Mängel nur im klaren Auftrag des Bauherren festlegt, denn sonst würde er - vorrausgesetzt, es handelt sich um einen tatsächlichen Mangel nach DIN - fahrlässig handeln oder zumindest hinterher haftbar sein.

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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 18:13
ID: 27195



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #9 (Permalink)
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Na, jetzt ist sollte juli mal für etwas Licht im Dunkeln sorgen.
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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 21:33
ID: 27199



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #10 (Permalink)
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Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Leider war es mir zeitlich nicht eher möglich "Licht ins Dunkel" zu bringen. Es handelt sich in der Tat nicht um den Berliner Hauptbahnhof und auch nur um 2 mm! Aber diese 2 mm Abweichung sieht man eben doch schon und das macht mir zu schaffen. Es ging dabei um ein Kreuz aus Edelstahl welches am oberen Ende 2mm weiter auseinander steht als es sollte. Die zwei Teile wurden getrennt angebracht, das Kreuz ist baulich nicht verbunden. Das Problem ist, dass sehr sauber gearbeitet werden sollte, da die Befestigung des Kreuzes (durch Optik bedingt) sehr nah an einer durch Eckschienen gefassten Lichtkontur vorgesehen waren (mittig, sozusagen als Rückenachse des Kreuzes). Die Arbeiter sind m.E. aber nicht fähig, das ganze noch mal gerade zu rücken. Es stimmt, dass es konstruktiv nicht ganz einfach war, aber das war mit der Fa. abgesprochen und die haben sich das im Vorfeld auch zugetraut.

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Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 22:47
ID: 27201



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #11 (Permalink)
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Hast Du vielleicht eine Skizze zur Erläuterung. Und was stand in der Ausschreibung bzw. im Vertrag ?
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