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Architektentitel Hallo zusammen, habe eine Frage kann man sich selbstständig machen mit Design und Möbel Innenraumplanung etc., Und zusätzlich Architektenleistung anbieten z.b. Bauanträge und durch dritte (Architekturbüro) ausführen lassen. Danke Der Hintergrund ist, ich habe kein Abgeschlossenes Architeturstudium und würde die Arbeiten die eine Vorlagenberechtigung brauchen, durch ein anderes Büro ausführen lassen. Ich möchte halt nur erwähnen das Architekturleistungen angeboten werden. Was muss ich beachten? Nochmals Danke |
AW: Architektentitel Architekt darft Du dich ja nur nennen, wenn Du bei der Architektenkammer eingetragen bis und dafür brauchst Du ein abgeschlossenes Studium. Der Titel Designer ist nicht geschützt. Wenn Du Dich auskennst mit dem, was Du machen willst? Nur zu |
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