Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.01.2014
Beiträge: 5
Mia B.: Offline
Beitrag Datum: 06.01.2014 Uhrzeit: 18:14 ID: 51723 | Social Bookmarks: Hallo, Ich werde demnächst warscheinlich mit dem Innenarchiteckturstudium beginnen und hätte noch eine ungeklärte Frage. Wenn ich nach dem Studium und einiger Berufserfahrung richtige Innenarchitecktin bin,und dann auch irgendwann ein eigenes Haus haben möchte,dürfte ich dann ein 1Familienhaus planen und auch bauen lassen?Oder müsste ich einen Architeckten o.Bauträger hinzu ziehen? LG.Mia |
| |
|
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 10:48 ID: 51725 | Social Bookmarks: Hallo Mia, planen darf man alles Es gibt da ein paar Begriffe, die sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Länder geregelt. Das Thema, das Du ansprichst, nennt sich Bauvorlageberechtigung, dazu heißt es in der LBO von Schleswig-Holstein: (3) Bauvorlageberechtigt ist, wer aufgrund [...] 3. des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes die Berufsbezeichnung „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ zu führen berechtigt ist für die zu den Berufsaufgaben der Innenarchitektin oder des Innenarchitekten gehörenden Planungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes oder [...] Im erwähnten § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes steht: § 1 Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten und der Stadtplanerin oder des Stadtplaners (1) Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten, der Innenarchitektin oder des Innenarchitekten, der Landschaftsarchitektin oder des Landschaftsarchitekten und der Stadtplanerin oder des Stadtplaners sind in der Fachrichtung [...] Innenarchitektur: die künstlerische, technische, wirtschaftliche und umweltgerechte Planung und Gestaltung von Innenräumen einschließlich der damit verbundenen Änderung von Gebäuden, [...] Für kleinere Wohngebäude gibt es in Schleswig-Holstein ein "Schlupfloch", es ist der Absatz 4 des § 65 der LBO (4) Bauvorlageberechtigt für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und untergeordnete eingeschossige Anbauten an bestehende Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind auch Diplomingenieurinnen oder Diplomingenieure, Bachelor- und Master-Absolventinnen oder -Absolventen der Studiengänge Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die an einer Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen Bildungseinrichtung das Studium erfolgreich abgeschlossen haben, sowie Meisterinnen oder Meister des Maurer-, Zimmerer-, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks und staatlich geprüfte Technikerinnen oder Techniker. Innenarchitektur ist hier nicht erwähnt... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.01.2014
Beiträge: 5
Mia B.: Offline
Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 16:58 ID: 51736 | Social Bookmarks: Danke Also wäre es dann vom Sachbearbeiter auf dem Bauamt abhängig,oder? |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 17:33 ID: 51737 | Social Bookmarks: Noch haben wir in Deutschland Gewaltenteilung Wäre ja noch schöner wenn das Bauamt entscheidet wer bauvorlageberechtigt ist. Also zusammengefasst: Innenarchitekten machen nach Architekten- und Ingenieurkammergesetz Planung und Gestaltung von Innenräumen Nach Landesbauordnung bist Du als eingetragene Innenarchitektin bauvorlageberechtigt für eben das. Als Entwurfsverfasser für Gebäude sind in den Listen der Architekten- und Ingenieurkammern eingetragene Architekten und Bauingenieure "zugelassen". Für kleinere Gebäude sind auch nicht eingetragene Absolventen der Studiengänge Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, nicht aber Absolventen des Studiengangs Innenarchitektur bauvorlageberchtigt. Die Antwort auf Deine erste Frage wäre also "nein" gewesen. Im Übrigen findest Du über die Suchfunktion des Forums zu diesem Thema zahlreiche Beiträge... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.01.2014
Beiträge: 5
Mia B.: Offline
Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 18:33 ID: 51740 | Social Bookmarks: Achso,ok dann habe ich das erst falsch verstanden Ich habe jetzt gelesen dass man als Innenarchiteckt eine Prüfung absolvieren kann und so vollständige Bauvorlageberechtigung erhält, stimmt das? LG. Mia |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 18:44 ID: 51742 | Social Bookmarks: wo gelesen? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.01.2014
Beiträge: 5
Mia B.: Offline
Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 19:01 ID: 51743 | Social Bookmarks: |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 19:08 ID: 51744 | Social Bookmarks: Hab ich nicht gewusst, aber scheint zu stimmen, zumindest in NRW |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.01.2014
Beiträge: 5
Mia B.: Offline
Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 19:16 ID: 51746 | Social Bookmarks: Ok, Danke |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Häuser auf Stützen | ucy | Konstruktion & Technik | 5 | 19.06.2012 23:51 |
kompostierbare Häuser | flash | Konstruktion & Technik | 0 | 11.03.2008 18:31 |
Literatur gesucht - kleine Häuser | Hendrik | Entwurf & Theorie | 6 | 04.11.2006 16:23 |
Häuser auf Stelzen? | SoNici | Konstruktion & Technik | 4 | 24.01.2005 12:33 |
Schwimmende Häuser | NORIS | Konstruktion & Technik | 13 | 28.11.2004 15:27 |