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Nutzlasten für Zahnarztpraxis Wir betreuen den Umbau einer Zahnarztpraxis. Es stellt sich die Frage welche Nutzlasten für die Behandlungsräume mit speziellen Behandlungsstühlen anzunehmen sind. Lt. der Tabelle nach DIN 1055-3 wird in der Kategorie B unterschieden nach B2 Behandlungs- und Operationsräume ohne schweres Gerät mit 3,0 KN/m2 und B3 Behandlungs- und Operationsräume mit schwerem Gerät mit 5,0 KN/m2 für die Decke. Gilt ein Behandlungsstuhl mit einem Eigengewicht von ca. 250 kg als schweres Gerät? |
AW: Nutzlasten für Zahnarztpraxis Wenn ich jetzt direkt urteilen muss, würde ich sagen: nein |
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